…15/0192). Die Bewertungsvorschriften des § 6 Z 5 EStG 1988 (Bewertungsmaßstab, bis 2006 Fristenberechnung) sind heranzuziehen. Beispiel: Anschaffung eines Gebäudes im Jahre 01 (Wert des Gebäudes 250.000 Euro; Grund und Boden 500.000 Euro). Das gesamte Gebäude wird von 01 - 04 vermietet. Ab dem…
…übertragen. Im Jahre 1999 gibt die OHG diesen Betrieb auf. Für die Fristenberechnung ist der Zeitpunkt der Betriebseröffnung (1985) und nicht der Zeitpunkt der Gründung der OHG (1995) entscheidend (VwGH 17.12.1998, 97/15/0145). Für den auf den übertragenen Betrieb entfallenden Veräußerungsgewinn kann…
…106 Abs. 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr a)verheiratet oder eingetragener Partner ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partner nicht dauernd getrennt lebt oder b)mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft lebt. Bei der Fristenberechnung ist §…
…zeitliche Voraussetzungen zu erfüllen: Die Partnerschaft muss im Kalenderjahr länger als sechs Monate dauern und es muss innerhalb dieser Zeit der Kinderabsetzbetrag zustehen (§ 106 EStG 1988). Bei der Fristenberechnung ist § 108 BAO anzuwenden. Beispiel 1: Eine Partnerschaft wird im Juni gegründet (Beziehen der gemeinsamen Wohnung)…
… 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG). Rz 88: Der Zeitpunkt der Neugründung ist für folgende Fristenberechnungen von Bedeutung: Erfüllung der 15-Jahres-Frist beim neuen Betriebsinhaber (siehe Rz 78) Beginn des Zeitraumes für die Befreiung von lohnabhängigen Abgaben und Beiträgen (vgl. Rz 42 ff) Meldeverpflichtung…
…Zeitraum verlängert werden. Über den Antrag ist mit Bescheid durch die Überwachungszollstelle abzusprechen. Die Erledigungszollstelle hat in diesen Fällen die Abgabenbegünstigung (vorerst) nicht zu gewähren. Hinsichtlich der Fristenberechnung wird auf die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 Abschnitt 3.3.7. Fristenberechnung verwiesen. 2.6.2.1.1…
…in begründeten Fällen auch rückwirkend) um einen angemessenen Zeitraum verlängert werden. Über den Antrag ist mit Bescheid abzusprechen. Hinsichtlich der Fristenberechnung wird auf die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 Abschnitt 3.3.7. Fristenberechnung verwiesen. 2.5.1.1. Globalisierung Zur Vereinfachung des Verfahrens kann eine monatliche…
…Systemfehler, insbesondere Fehler bei der Ermittlung der korrekten Ausbeute, Fehler bei Währungsumrechnungen, Fehler bei der Fristenberechnung oder bei der Tarifierung zeitnah erkannt werden, um zu vermeiden, dass solche offensichtlichen Fehler als Systemfehler über einen längeren Zeitraum in den Verfahrensaufzeichnungen des Bewilligungsinhabers ihren Niederschlag finden. Art…
…anwendbar, da für das Bestehen einer internationalen Schachtelbeteiligung eine Beteiligung an der Unternehmenssubstanz erforderlich ist. 16.2.2.4 Jahresfrist Rz 1212: Für die Fristenberechnung (die Ermittlung der Frist erfolgt von "Tag zu Tag") ist auf den Erwerb des Wwirtschaftlichen Eigentums abzustellen. Es genügt, wenn…
…UmgrStG erlaubt die Rückbeziehung des Zusammenschlusses auf einen Stichtag, der vor der Unterfertigung des Zusammenschlussvertrages liegt. Für die Fristenberechnung ist in abgabenrechtlicher Sicht sowohl bei Zuständigkeit des Firmenbuches als auch bei jener des Finanzamtes § 108 BAO maßgebend. Der Fristenlauf wird mit dem gewählten Zusammenschlussstichtag in…
…dh. Stichtage auf den Tag des Abschlusses des Teilungsvertrages oder auf einen Tag danach bestehen zwei Möglichkeiten; siehe dazu näher Rz 763. Rz 1537a: Für die Fristenberechnung ist in abgabenrechtlicher Sicht sowohl bei Zuständigkeit des Firmenbuches als auch bei jener des Finanzamtes § 108 BAO maßgebend…
…in der Bewilligung bestimmten, Zeitpunkt wirksam. Ihre Geltungsdauer der Bewilligung ist mit längstens fünf Jahren ab dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens zu befristen. Hinsichtlich der Fristenberechnung wird auf die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 Abschnitt 3.3.7. Fristenberechnung verwiesen. 2.5.1.78.1. Eingeschränkte Geltungsdauer Für…
…zu einem späteren in der Bewilligung bestimmten Zeitpunkt wirksam. Die Geltungsdauer der Bewilligung ist mit längstens fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu befristen. Hinsichtlich der Fristenberechnung wird auf die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 Abschnitt 3.3.7. Fristenberechnung verwiesen. 2.4.1.78.1…
…Monate betragen. Sofern dadurch die Ermittlungen nicht gefährdet sind, ist der Antragsteller von der Verlängerung in Form einer Mitteilung zu benachrichtigen. 3.3.7. Fristenberechnung Im Verfahren der Zollbehörden ist gemäß § 2 Abs. 3 ZollR-DG die VO 1182/71 des Rates (FristVO) anzuwenden. Das…
…1988. Da es sich um ein unentgeltliches Rechtsgeschäft handelt, ist für die Fristenberechnung betreffend das Vorliegen eines Spekulationsgeschäftes der Privatstiftung auf den der Zuwendung vorangegangenen letzten entgeltlichen Erwerb abzustellen. Entnahmen aus dem Betriebsvermögen des Stifters gelten nicht als Anschaffung (siehe EStR 2000 Rz 6624). Die…
…III UmgrStG ist (siehe zu den Rechtsfolgen einer nicht fristgerechten Anzeige auch Rz 1899 ff). 3.2.2.3. Ende der Rückwirkungsfrist Rz 774: Für die Fristenberechnung ist in abgabenrechtlicher Sicht sowohl bei Zuständigkeit des Firmenbuches als auch bei jener des Finanzamtes § 108 BAO maßgebend…
…Nr. 22/2012, vor (siehe EStR 2000 Rz 6620 ff idF vor dem Wartungserlass 2013). Zur Fristenberechnung siehe Rz 1092. Werden die erworbenen Anteile im Privatvermögen gehalten und beträgt das Beteiligungsausmaß mindestens 1%, kommt bei abgelaufener Spekulationsfrist § 31 EStG 1988 idF vor BudBG 2011, BGBl…
Artikel 111 Aufschubfrist (1) Die Frist für den Zahlungsaufschub nach Artikel 110 beträgt 30 Tage. (2) Wird der Zahlungsaufschub nach Artikel 110 Buchstabe a gewährt, so beginnt die Aufschubfrist an dem Tag zu laufen, der auf den Tag folgt, an dem die Zollschuld dem Zollschuldner…
5.10. Fristberechnung Rz 474: Nach § 7 FMV 2015 richtet sich die Fristberechnung grundsätzlich nach den Bestimmungen des § 108 BAO. Dabei sind allerdings folgende Abweichungen von diesen Bestimmungen vorgesehen: Fristen enden abweichend von § 108 Abs. 2 BAO generell nicht mit Ablauf des Tages, sondern: für…
8.3.1. Suchverfahren im C-TIR Sonderzuständigkeit für das Zollamt Wien Gemäß § 13 Z 2 AVOG 2010 - DV wird zur Einleitung und Durchführung der Suchverfahren, sowie zur Erhebung der Eingangsabgaben (Abgang und Bestimmung), die Zuständigkeit auf das Zollamt Wien im Verfahren mit Carnet TIR…