…Mengen auf Freischein bezieht. In jenen Fällen jedoch, in denen begünstigte Anlagen (teil- bzw. zeitweise) mit reinen Wärmeerzeugungsanlagen (Heizsystemen) gekoppelt sind, wäre im Einzelfall zu prüfen, ob die eingesetzten Mineralöle im überwiegenden Ausmaß nur zu Heizzwecken verwendet werden. Ein unversteuerter Bezug auf Freischein wäre in…
…das VStÄG 1996 jeglichen Anwendungsbereich und wurde aufgehoben, da es sich bei ihr bisher unterliegenden "Mineralölen ohne eigenen Steuersatz" nunmehr entweder um "Mineralöl im engeren Sinn" (Steuerbefreiung setzt Freischein oder Steuerlagerbewilligung voraus) oder um "sonstige" Mineralöle handelt. Diese unterliegen seit der Novelle grundsätzlich den Kraft…
…verwendet werden. 2.5. Verzicht auf Umrechnung Auf eine Dichte- und Temperaturbestimmung und eine Umrechnung der Menge bei +15 °C kann in Fällen verzichtet werden, in denen auf Freischein Spezialprodukte abgegeben werden oder im Einzelfall nur geringe Mengen (etwa bis 100 l) ermittelt werden sollen.
…Die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt der bestimmungswidrigen Verwendung bzw. Wegbringung. Beispiel: - Alkohol wird nicht (wie im Freischein bewilligt) zur Kosmetikproduktion verwendet Steuerschuldner ist der Inhaber des Verwendungsbetriebs. Der Steuerschuldner hat die Steueranmeldung inkl. Berechnung der Steuerschuld binnen einer Woche nach Entstehen der Steuerschuld beim Zollamt…
…4.1.1. Bewilligungsabhängige Steuerbefreiungen Eine unversteuerte Abgabe und steuerfreie Verwendung von vstW ist nur in Zusammenhang mit einer Bewilligung erlaubt, die in Form eines Bescheides (Verwendungsbetrieb/Freischein) vom Zollamt erteilt wird (Abschnitt 3.2.6.). Die Bewilligung kann nicht rückwirkend erteilt werden. Liegt die…
…BGBl. I Nr. 142/2000 Anmerkungen T iF der Verwendung als Treibstoff V iF der Verwendung zum Verheizen G iF der Verwendung zum Betrieb einer Gesamtenergieanlage/(Wärmepumpe) E iF der Verwendung zum Betrieb einer stationären Stromerzeugunganlage F iF der Verwendung zu "Freischein"-Zweck (§ 4 Abs…
…daran erinnert, dass für Heizöle, die außerhalb eines Steuerlagers zu nichtenergetischen Zwecken steuerfrei verwendet werden sollen, seit der Novelle BGBl. Nr. 297/1995 grundsätzlich ein Freischein erforderlich ist (siehe § 4 Abs. 1 Z 9 MinStG 1995). 1.1.4. Flüssiggas Im § 3 Abs. 1 Z…
…insbesondere innergemeinschaftlich) befördert werden (Begleitdokument erforderlich!), ist zunächst von der ("innerstaatlichen") Frage zu unterscheiden, ob ihre unversteuerte Abgabe einen Freischein bzw. eine Steuerlagerbewilligung erfordert: Von einer Beförderung als "lose Ware" ist jedenfalls dann auszugehen, wenn Mineralöl in Straßentankwagen, Tankschiffen oder Eisenbahnkesselwagen (also ausschließlich in der…
…Steuerschuld entsteht daher erst mit der Verwendung als Kraft- oder Heizstoff bzw. mit der Abgabe zu einem solchen Zweck. Die Verwendung zu einem begünstigten Zweck kann ohne Freischein erfolgen. Die betreffenden Belege haben einen Hinweis gemäß § 60 MinStG 1995 aufzuweisen. Nochmals wird darauf aufmerksam gemacht…
…steuerrelevante Verwendung von Mineralölen "ohne eigenen Steuersatz" konnte entfallen, da für sie kein Anwendungsbereich mehr bestand (je nach Tarifposition besteht für die betreffenden "Mineralöle ohne eigenen Steuersatz" "Freischeinpflicht" oder es handelt sich um "sonstige" Mineralöle, für die bei nicht steuerrelevanter Verwendung gar keine Steuerschuld entsteht…
…4 Abs. 1 Z 12 MinStG 1995 Anwendung findet. 1.1.1.6. Bezugnahme auf KN in Bescheiden Nehmen Bescheide, insb. Freischeine, in rechtlich verbindlichen Teilen auf bestimmte KN-Positionen Bezug, ist zu unterscheiden, ob die Bezugnahme auf die KN-Position zusätzlich erfolgt, also das…
…3 Abs. 1 Z 8 MinStG 1995) 1.3.1. Unterscheidung hat an Bedeutung verloren Seit Inkrafttreten des VStÄG 1996 hat diese Unterscheidung für das Verfahren an Bedeutung verloren. Im Hinblick auf die Befreiungsbestimmungen (Erforderlichkeit eines Freischeins, . ) und auf das Beförderungsverfahren (Erforderlichkeit von Begleitdokumenten, Beschränkung…
4. Ausnahme bei mengenmäßigen BeschränkungenStrafbestimmungen (1) Rechtsgrundlage ist Artikel 127 Abs. 3 ZBefrVO. (2) Die Befreiung gilt für Textilwaren und Stahlwaren, die Quotenregelungen unterliegen, bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft für Waren, die entsprechend der ZBefrVO abgabenfrei eingeführt werden können. Hinweis…
10.13.8. Gebührenbefreiungen Rz 656: Im GebG sind nachstehende sachliche Befreiungen angeführt (§ 14 TP 14 Abs. 2 GebG): | Z 1 | Armutszeugnisse, auch als Beilagen gebührenpflichtiger Eingaben und Protokolle | Z 2 | Zeugnisse, die im öffentlichen Fürsorgewesen beizubringen sind | Z 3…
2.1.2. Genehmigungsfreiheit (1) Die Genehmigungsfreiheit für bestimmte Gelegenheitsverkehre wird festgelegt durch Gemeinschaftsrecht für den EU/EWR-Bereich (siehe Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich, GK-0400), durch das Landverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz, durch das Interbus-Übereinkommen…
6. Freigabe und Verfall von Sicherheiten Die Sicherheit kann teilweise nach Maßgabe der Erzeugnismenge freigegeben werden, für die der Nachweis erbracht wurde, dass die Verpflichtung zur Ein- oder Ausfuhr eingehalten wurde. Diese Menge darf nicht weniger als 5% der Gesamtmenge betragen, die in der Lizenz…
2.5. Genehmigungsfreiheit (1) Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 sind folgende Verkehrsdienste - einschließlich damit im Zusammenhang stehender Leerfahrten - genehmigungsfrei: a)Sonderformen des Linienverkehrs (Abschnitt 1.1. Abs. 2), sofern sie zwischen dem Veranstalter und dem Verkehrsunternehmer vertraglich geregelt sind; b)Gelegenheitsverkehre…