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UZK-IAArtikel 98 Abweichungen und Formfehler in Ursprungszeugnissen nach Formblatt A oder Erklärungen auf der Rechnung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 98 Abweichungen und Formfehler in Ursprungszeugnissen nach Formblatt A oder Erklärungen auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in dem Ursprungszeugnis nach Formblatt A oder der Erklärung auf der Rechnung und den Angaben in den…

UZK-IAArtikel 104 Abweichungen und Formfehler in Erklärungen zum Ursprung und verspätete Vorlage von Erklärungen zum Ursprung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 104 Abweichungen und Formfehler in Erklärungen zum Ursprung und verspätete Vorlage von Erklärungen zum Ursprung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in einer Erklärung zum Ursprung und den Angaben in den Unterlagen, die den Zollbehörden zur Erfüllung…

UZK-IAArtikel 123 Abweichungen und Formfehler
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 123 Abweichungen und Formfehler (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in dem Ursprungsnachweis und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist der Ursprungsnachweis nicht allein dadurch ungültig…

UP-40028.15. Abweichungen und Formfehler
geltende FassungRichtlinien01.01.2025

…dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1. zu entnehmen. 8.15.2. Gravierende Abweichungen und Formfehler Eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 kann aus "formalen Gründen" abgelehnt werden, wenn sie nicht vorschriftsgemäß ausgestellt wurde. In diesem Fall kann eine nachträglich ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung nachgereicht werden…

UP-43008.14. Abweichungen und Formfehler
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1. zu entnehmen. 8.14.2. Gravierende Abweichungen und Formfehler Eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED kann aus "formalen Gründen" abgelehnt werden, wenn sie nicht vorschriftsgemäß ausgestellt wurde. In diesem Fall kann eine nachträglich ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung…

ZT-250539.3.4. Vorgangsweise bei formellen Mängeln
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…dieser Art sind solche, die die Beweiskraft der Echtheitsbescheinigung nicht schmälern und die Verantwortlichkeit des Ausstellers für seine Angaben nicht mindern. Bei gravierenden Formfehlern ist die Gewährung des Kontingentzollsatzes zu verweigern und die Echtheitsbescheinigung dem Anmelder zur Behebung der Mängel zurückzugeben. Eine Meldung an die…

UP-65008.7. Verpflichtungen des Einführers
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

…die Aufbewahrung von Unterlagen und sonstigen Informationen. 8.12. Abweichungen und Formfehler 8.12.1. Unbedeutende Abweichungen und Formfehler Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in der EzU und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt…

ZK-25904.5. PV mit vorzeitiger Einfuhr - IM/EX
geltende FassungRichtlinien10.10.2024

…Nach dieser Bestimmung führten geringfügige Verfahrensmängel, Formfehler oder Verfehlungen nicht zum Verlust des Begünstigungsanspruchs und waren daher nachzusehen, wenn die maßgeblichen materiellen Voraussetzungen der pV erfüllt worden waren. Der UZK sieht somit für das Verfahren der pV ab der Überlassung zum Verfahren bis zur Erledigung…

UP-64008.8. Einfuhr in Teilsendungen
geltende FassungRichtlinien06.10.2020

…sofern einwandfrei nachgewiesen wird, dass sich das Papier auf die gestellten Erzeugnisse bezieht. Eindeutige Formfehler wie Tippfehler in einer Ursprungserklärung führen nicht zur Ablehnung dieses Schriftstücks, wenn diese Fehler keinen Zweifel an der Richtigkeit der Angaben darin entstehen lassen. Nähere Informationen dazu sind der Arbeitsrichtlinie…

UP-62008.11. Ausnahmen vom Präferenznachweis
geltende FassungRichtlinien29.04.2020

…dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1. zu entnehmen. 8.14.2. Gravierende Abweichungen und Formfehler Eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 kann aus "formalen Gründen" abgelehnt werden, wenn sie nicht vorschriftsgemäß ausgestellt wurde. In diesem Fall kann eine nachträglich ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung nachgereicht werden…

UP-44038.8. Ermächtigter Ausführer
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

…dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1. zu entnehmen. 8.14.2. Gravierende Abweichungen und Formfehler Eine WVB EUR.1 kann aus "formalen Gründen" abgelehnt werden, wenn sie nicht vorschriftsgemäß ausgestellt wurde. In diesem Fall kann eine nachträglich ausgestellte WVB nachgereicht werden…

UP-44018.8. Ermächtigter Ausführer
geltende FassungRichtlinien13.05.2020

…dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1. zu entnehmen. 8.14.2. Gravierende Abweichungen und Formfehler Eine WVB EUR.1 kann aus "formalen Gründen" abgelehnt werden, wenn sie nicht vorschriftsgemäß ausgestellt wurde. In diesem Fall kann eine nachträglich ausgestellte WVB nachgereicht werden…

UP-44028.8. Ermächtigter Ausführer
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

…dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1. zu entnehmen. 8.14.2. Gravierende Abweichungen und Formfehler Eine WVB EUR.1 kann aus "formalen Gründen" abgelehnt werden, wenn sie nicht vorschriftsgemäß ausgestellt wurde. In diesem Fall kann eine nachträglich ausgestellte WVB nachgereicht werden…

UP-49008.8. Ermächtigter Ausführer
geltende FassungRichtlinien14.04.2020

…dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1. zu entnehmen. 8.14.2. Gravierende Abweichungen und Formfehler Eine WVB EUR.1 kann aus "formalen Gründen" abgelehnt werden, wenn sie nicht vorschriftsgemäß ausgestellt wurde. In diesem Fall kann eine nachträglich ausgestellte WVB nachgereicht werden…

UP-48108.8. Ermächtigter Ausführer
geltende FassungRichtlinien15.04.2020

…dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1. zu entnehmen. 8.13.2. Gravierende Abweichungen und Formfehler Eine WVB EUR.1 kann aus "formalen Gründen" abgelehnt werden, wenn sie nicht vorschriftsgemäß ausgestellt wurde. In diesem Fall kann eine nachträglich ausgestellte WVB nachgereicht werden…

UP-70008.6. Ausstellung von Ersatzpräferenznachweisen auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatznachweis)
geltende FassungRichtlinien19.01.2021

…Die nach den Absätzen 1 bis 3 aufzubewahrenden Aufzeichnungen können elektronische Aufzeichnungen umfassen. 8.11. Abweichungen und Formfehler Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in den Präferenznachweisen und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden…

UP-46008.10. Einfuhr in Teilsendungen
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

…die gestellten Erzeugnisse bezieht. Nähere Informationen dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1. zu entnehmen. 8.14.2. Gravierende Abweichungen und Formfehler Eine WVB EUR. 1 kann aus "formalen Gründen" abgelehnt werden, wenn sie nicht vorschriftsgemäß ausgestellt wurde. In diesem Fall kann…

UP-45007.6. Ermächtigter bzw. grenzüberschreitend ermächtigter Ausführer
geltende FassungRichtlinien27.03.2025

…die gestellten Erzeugnisse bezieht. Nähere Informationen dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1. zu entnehmen. 7.11.2. Gravierende Abweichungen und Formfehler Eine WVB A.TR. kann aus "formalen Gründen" abgelehnt werden, wenn sie nicht vorschriftsgemäß ausgestellt wurde. In diesem Fall kann…

UP-45208.10. Einfuhr in Teilsendungen
geltende FassungRichtlinien09.08.2024

…dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1. zu entnehmen. 8.14.2. Gravierende Abweichungen und Formfehler Eine WVB EUR.1 kann aus "formalen Gründen" abgelehnt werden, wenn sie nicht vorschriftsgemäß ausgestellt wurde. In diesem Fall kann eine nachträglich ausgestellte WVB nachgereicht werden…

UP-47008.11. Ausnahmen vom Präferenznachweis
geltende FassungRichtlinien19.05.2020

…dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1. zu entnehmen. 8.14.2. Gravierende Abweichungen und Formfehler Eine WVB EUR.1 kann aus "formalen Gründen" abgelehnt werden, wenn sie nicht vorschriftsgemäß ausgestellt wurde. In diesem Fall kann eine nachträglich ausgestellte WVB nachgereicht werden…