…von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A und Erklärungen auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Werden Ursprungserzeugnisse, die noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen worden sind, der Überwachung einer Zollstelle eines Mitgliedstaats unterstellt, so ersetzt die Zollstelle auf schriftlichen Antrag des Wiederversenders…
…3 bis 9 dieses Abschnitts und der Unterabschnitte 2 und 3 des Titels II Kapitel 1 Abschnitt 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 haben. (2) Bei einem Ersuchen um nachträgliche Prüfung senden die Zollbehörden der Mitgliedstaaten das Ursprungszeugnis nach Formblatt A und die Rechnung…
Anhang 22-08 Ursprungszeugnis nach Formblatt A 1.Das Ursprungszeugnis nach Formblatt A muss dem in diesem Anhang enthaltenen Muster entsprechen. Die Bemerkungen auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses müssen nicht unbedingt in englischer oder französischer Sprache abgefasst werden. Das Ursprungszeugnis wird in Englisch oder Französisch…
…nach Formblatt A die jeweils zutreffende Angabe: - "EU cumulation", "Norway cumulation", "Switzerland cumulation", "Turkey cumulation", "regional cumulation", "extended cumulation with country x" oder - "Cumul UE", "Cumul Norvège", "Cumul Suisse", "Cumul Turquie", "cumul régional", "cumul étendu avec le pays x" oder - "Acumulación UE", "Acumulación Noruega", "Acumulación…
Artikel 96 Einfuhr in Teilsendungen mit Ursprungszeugnissen nach Formblatt A oder Erklärungen auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Werden auf Antrag des Einführers und unter den von den Zollbehörden des Einfuhrmitgliedstaats festgesetzten Voraussetzungen nicht zusammengesetzte oder zerlegte Erzeugnisse der Abschnitte XVI…
…Ursprungszeugnisses nach Formblatt A oder einer Erklärung auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Erzeugnisse, die in Kleinsendungen von Privatpersonen an Privatpersonen verschickt werden oder die sich im persönlichen Gepäck von Reisenden befinden, werden ohne Vorlage eines Ursprungszeugnisses nach Formblatt A oder…
…Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist das Ursprungszeugnis nicht allein dadurch ungültig, sofern einwandfrei nachgewiesen wird, dass dieses Papier sich auf die gestellten Erzeugnisse bezieht. (2) Eindeutige Formfehler in einem Ursprungszeugnis nach Formblatt A…
…1 Abschnitt 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 aufgeführten Bedingungen ermöglichen, einschließlich der gegebenenfalls von der Kommission oder von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten im Rahmen von Ursprungskontrollen geforderten Kontrollbesuche. (3) Wurde in einem begünstigten Land eine für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A…
1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen 1.1.1. Übersichtstabelle | EU | Europäische Union | WTO | World Trade Organisation | WVB | Warenverkehrsbescheinigung | Form A | Formblatt A | UZK | Zollkodex der Union Verordnung (EU) Nr. 952/2013…
…Der Ausführer oder sein Vertreter tragen in Feld 2 der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 die Vermerke "GSP beneficiary countries" und "EU" oder "Pays bénéficiaires du SPG" und "UE" ein. (3) Die Vorschriften über die Ausstellung, die Verwendung und die nachträgliche Überprüfung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A…
…Ersatzerklärungen zum Ursprung ausfertigen. Dies gilt unabhängig davon, ob den Waren ein im begünstigten Land ausgestelltes Ursprungszeugnis nach Formblatt A oder eine vom Ausführer ausgefertigte Erklärung auf der Rechnung oder Erklärung zum Ursprung beigefügt ist. 5.1.4. Datenbank der registrierten Ausführer 5.1.4…
…und Anschriften der für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A zuständigen Regierungsbehörden in ihrem Hoheitsgebiet mit und übermitteln ihr die Musterabdrücke der von diesen Behörden verwendeten Stempel; ferner teilen sie die Namen und Anschriften der für die Nachprüfung der Ursprungszeugnisse nach Formblatt A und…
…Duplicate", "Duplicata" oder "Duplicado" zu versehen und muss das Ausstellungsdatum und die Seriennummer des ursprünglichen Zeugnisses enthalten. Das Duplikat gilt mit Wirkung vom Tag der Ausstellung des ursprünglichen Zeugnisses. (5) Um zu überprüfen, ob das Erzeugnis, für das ein Ursprungszeugnis nach Formblatt A beantragt wird…
…Vorlage (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Ursprungszeugnisse nach Formblatt A bzw. Erklärungen auf der Rechnung sind den Zollbehörden der Einfuhrmitgliedstaaten nach den für die Zollanmeldung geltenden Verfahrensvorschriften vorzulegen. (2) Ursprungsnachweise bleiben zehn Monate nach dem Datum der Ausstellung im Ausfuhrland gültig und sind…
…auch zwischen den Ländern der gleichen regionalen Gruppe für die Übermittlung von Angaben an die Kommission oder an die Zollbehörden der Mitgliedstaaten sowie die nachträgliche Prüfung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A oder von Erklärungen auf der Rechnung, die gemäß den Regeln der regionalen Ursprungskumulierung ausgestellt…
…über die Ursprungsregeln für den Handel mit Ländern an, die Zollpräferenzen genießen. (2) Gewährt das Fürstentum Andorra autonom die in Absatz 1 genannten Zollpräferenzen und wünschen seine Behörden eine nachträgliche Prüfung eines Ursprungszeugnisses (WVB EUR.1 oder Formblatt A) oder einer Erklärung auf der Rechnung…
…siehe Anhang 4 Warenverkehrsbescheinigung A.TR. (das Formular kann in den einzelnen Mitgliedstaaten farblich und gestalterisch differieren). 2.6. Das von den zuständigen Behörden zu bestätigende Formblatt A Gültigkeit im IMPORT bis 31.12.2020 Gültigkeit im EXPORT bis 31.12.2017 Das Formblatt A…
…2) Das Formblatt EUR.2 hat das Format 210 x 148 mm, wobei die Länge höchstens 5 mm weniger und 8 mm mehr betragen darf. Es ist weißes, holzfreies, geleimtes Schreibpapier mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 64 Gramm zu verwenden. (3) Die Ausfuhrstaaten können sich…
…und Anschriften der für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A zuständigen Regierungsbehörden in ihrem Hoheitsgebiet mit und übermitteln ihr die Musterabdrücke der von diesen Behörden verwendeten Stempel; ferner teilen sie die Namen und Anschriften der für die Nachprüfung der Ursprungszeugnisse nach Formblatt A und…
…das Kontingent mit der laufenden Nummer 09.8094 (Zweiräder und andere Fahrräder aus Kambodscha) nur in Anspruch genommen werden, wenn ein von den kambodschanischen Behörden ausgestellter Ursprungsnachweis nach Formblatt A oder eine von in Kambodscha registrierten Ausführen von Waren ausgefertigte Erklärung zum Ursprung vorgelegt wird…