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Findok · Richtlinien

ZT-2505

13.6. Kontingent für Fahrräder aus Kambodscha (Kontingent Nr. 09.8094)

geltende FassungRichtlinie2021-0-069-003gilt ab 28.01.2021

Inhaltsverzeichnis der ZT-2505

Wortlaut laut Findok

13.6. Kontingent für Fahrräder aus Kambodscha (Kontingent Nr. 09.8094) Laut Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/348 darf das Kontingent mit der laufenden Nummer 09.8094 (Zweiräder und andere Fahrräder aus Kambodscha) nur in Anspruch genommen werden, wenn ein von den kambodschanischen Behörden ausgestellter Ursprungsnachweis nach Formblatt A oder eine von in Kambodscha registrierten Ausführen von Waren ausgefertigte Erklärung zum Ursprung vorgelegt wird, welche den Vermerk "Derogation - Commission Implementing Regulation (EU) 2018/348" trägt.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2021-0-069-003
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0225-IV/8/2016
Stammnummer
71641
Enthalten in Fassung
32 (geltend: 32)
Gültig
28.01.2021 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF