…Monate gemästet wurden. | 0205 | Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren. | Ursprungsland der Waren dieser Position ist das Land, in dem die Tiere vor der Schlachtung mindestens 3 Monate gemästet wurden. | 0206 | Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern…
…gekühlt oder gefroren | Alle | | 0204 | Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren | Alle | | 0205 | Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren | Alle | | 0206 | Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern…
…wildlebender Schafe oder Ziegen der Anhänge A bis D, frisch, gekühlt oder gefroren | ex0205 | Fleisch von gefährdeten Arten wildlebender Pferde und Esel der Anhänge A bis D, frisch, gekühlt oder gefroren | ex0206 | Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von gefährdeten Arten wildlebender Rinder, Schweine, Schafe…
…Unterposition, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Unterposition wie die hergestellte Ware | 1501 bis 1504 | Schweine- und Geflügelfett, Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, Fette von Fischen usw. | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | 1505…
…0203, 0206 oder 0207 oder aus Knochen der Position 0506 | | andere | Herstellen aus Fleisch oder genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen von Schweinen der Position 0203 oder 0206 oder aus Fleisch oder genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen von Hausgeflügel der Position 0207 | | 1502 | Fett von Rindern…
…0209 oder 1503 | 1502 | Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503 | 1503 | Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet | 1504 | Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren…
…EG) Nr. 1741/2006 der Kommission vom 24. November 2006 mit den Bedingungen für die Gewährung der Sondererstattung für vorbei der Ausfuhr von in das Zolllagerverfahren übergeführtes m entbeintesm Fleisch von ausgewachsenen männlichen Rindern [1] ((ABl. L 329 vom 25.11.2006,ABl. L 329…
…Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1741/2006 der Kommission vom 24. November 2006 mit den Bedingungen für die Gewährung der Sondererstattung für vor der Ausfuhr in das Zolllagerverfahren übergeführtes entbeintes Fleisch von ausgewachsenen männlichen Rindern [1] (ABl. L 329 vom 25.11.2006, S…
…Beispiel: Entbeintes Fleisch von ausgewachsenen männlichen Rindern, das vor der Ausfuhr in das Zolllagerverfahren übergeführt wird (Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1741/2006 der Kommission vom 24. November 2006 mit den Bedingungen für die Gewährung der Sondererstattung bei der Ausfuhr von in das Zolllagerverfahren…
…II Nr. 410/2008, Abweichungen siehe unten): 1. Fische und Fleisch von sämtlichen landwirtschaftlichen Nutztieren und von Wild (auch gerupft, abgezogen, geschuppt, im Ganzen, halbiert, bei Rindern auch gefünftelt); den Schlachttierkörpern können auch die zum menschlichen Genuss nicht verwendbaren Teile entfernt werden; 2. Milch (roh…
…2) Das Fleisch muss folgender Begriffsbestimmung entsprechen: "Tierkörper oder alle Teilstücke von Rindern von weniger als 30 Monaten, die mindestens 100 Tage lang ein ausgewogenes, mindestens 70% Körner enthaltendes Futter mit hohem Kaloriengehalt von insgesamt mindestens 20 Pfund täglich erhalten haben. Fleisch mit der Bezeichnung…
…In keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Veredelungstätigkeit stehen Betriebseinnahmen, die einem Nebenbetrieb zuzurechnen sind. Keine Betriebseinnahmen aus der Veredelungstätigkeit sind daher Betriebseinnahmen aus der Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten aus der Veredelungstätigkeit (zB bearbeitetes Fleisch, Wurst und Käse, der kein Urprodukt gemäß der Urprodukteverordnung…
…Tauben, Fasane und Rebhühner sowie Laufvögel.die zu folgenden Zwecken in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden: a) Erzeugung von Fleisch; Konsumeiern oder sonstigen Erzeugnissen; b) Wiederaufstockung von Wildbeständen; c) Zucht von Vögeln, die für die Arten der in Buchstaben a und b genannten Erzeugung verwendet…
…Kontingente gelten folgende Begriffsbestimmungen: a) "Gefrorenes Fleisch" ist Fleisch, das zum Zeitpunkt der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union eine Kerntemperatur von - 12 °C oder weniger aufweist; b) "Färsen und Ochsen" sind "Rinder" im Sinne von Anhang II Teil V der Verordnung (EU)…
…nicht entbeintes Fleisch 77 kg entbeintem Fleisch. Für die eingeführten Tiere gilt die Endverwendung gemäß Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013. Die im Rahmen dieses Kontingentes importieren Waren müssen laut Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission Zur Herstellung von "B…
…Kommission Zur Herstellung von "A-Erzeugnissen" verwendet werden. Laut Artikel 17 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission versteht man unter "A-Erzeugnis" ein Verarbeitungserzeugnis der KN-Codes 1602 10 00, 1602 50 31 oder 1602 50 95, das kein anderes Fleisch als Rindfleisch enthält…
…Anwendung" (in diesem Fall gilt die "Samstags-, Sonntags- und Feiertagsregelung" nicht!) 2.ein Echtheitszeugnis (sh. Muster Anhang I und II), ausgestellt von einer der nachstehenden Stellen: Republik Kroatien: "Euroinspekt", Zagreb, Kroatien. Serbien und Montenegro: "YU Institute for Meat Hygiene and Technology", Ka-canskog 13, Belgrad…
…der Kommission werden Gemeinschaftszollkontingente für nicht zum Schlachten bestimmte Rinder bestimmter Höhenrassen (Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh, Simmentaler Fleckvieh, Pinzgauer, Schwyzer und Freiburger) eröffnet. Als "nicht zum Schlachten bestimmt" im Sinne dieser Verordnung gelten Tiere, die nicht innerhalb von vier Monaten nach dem Tag der Annahme der…
…von Phocidae unter die KN-Codes 4302 19 41, 4302 30 51 und 4303 10 10 fallen und nur Pelzfelle von Phocidae und Otariidae unter die KN-Codes 4302 19 49 und 4302 30 55 fallen. ABSCHNITT I LEBENDE TIERE; TIERISCHE ERZEUGNISSE KAPITEL 2 Fleisch…
…09.0142 und 09.0143 (gefrorenes Rindersaumfleisch) Dieses Kontingent ist laut Artikel 20 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission nur für Saumfleisch anwendbar, das bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union gefroren ist und eine Kerntemperatur von - 12 °C oder weniger…