13.5. Kontingente für Fischereierzeugnisse aus Peru (Kontingente Nrn. 09.7195, 09.7196, 09.7197, 09.7198, 09.7199, 09.7200, 09.7201, 09.7202, 09.7203, 09.7204 und 09.7205) Laut Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsverordnung der Kommission Nr. 404/2013 in…
7.19. MO19 Fischereierzeugnisse 7.19.1. VO 1984/2003 - Statistisches Dokument Großaugenthun und Schwertfisch siehe VP 01812/074V2008, VP 01814/076V2008 Verordnung (EG) Nr. 1984/2003 der Kommission über eine Regelung zur statistischen Erfassung von Schwertfisch und Großaugenthun in der Union (1) Bei der…
16. autonome Zollkontingente für bestimmte Fischereierzeugnisse Diese Bestimmung betrifft die Kontingente Nrn. 09.2503, 09.2504, 09.2505, 09.2746, 09.2748, 09.2750, 09.2754, 09.2759, 09.2760, 09.2761, 09.2762, 09.2765, 09.2770, 09.2772, 09.2774, 09.2776, 09…
Die Arbeitsrichtlinie IUU-Fischerei (VB-0336) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei dar…
…Europäischen Union zu behandeln. Somit gelten die Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen auch gegenüber dem Vereinigten Königreich, nicht jedoch auch im Warenverkehr mit Nordirland. 0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Im Warenverkehr innerhalb der Union bestehen für Fischereierzeugnisse keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.
…Vertragspartei dieser Organisation ist, oder von einem Rechtsträger im Fischereisektor in einer Art und Weise ausgeübt werden, die mit den Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen dieser Organisation nicht vereinbar ist oder dagegen verstößt, oder b)von Fischereifahrzeugen in Gebieten ausgeübt werden oder Bestände betreffen, für die keine…
…Einfuhr 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Als Einfuhr ist das Verbringen von Fischereierzeugnissen in das Gebiet der Europäischen Union - sofern es sich nicht um eine ungebrochene Durchfuhr handelt - (einschließlich zum Umladen in Häfen in diesem Gebiet) anzusehen. Die Artikel 16, 17 und 18 der Verordnung (EG…
…Behörden der Mitgliedstaaten (in Österreich dem BAES) versehene - Fangbescheinigung bildet bei der zollamtlichen Ausfuhrabfertigung der in der Anlage 1 angeführten Fischereierzeugnisse eine erforderliche Unterlage für die Durchführung des Zollverfahrens gemäß Artikel 163 UZK und muss daher zum Zeitpunkt der Abgabe der Zollanmeldung im Besitz des…
…Seekatzen gehören), Köpfe, Schwänze, Blasen und andere genießbare Fischnebenerzeugnisse. Hinweis: Die in den Z 3 bis 13 angeführten Ausnahmen wurden in der Liste der Fischereierzeugnisse, die den Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen unterliegen (Anlage 1), berücksichtigt. (2) Das Vorliegen einer der Ausnahmefälle gemäß Abs. 1 ist im…
…IUU-Fischerei-Verordnung) oder 2.Ein- oder Ausfuhr von Fischereierzeugnissen ohne Fangbescheinigung(en) oder ohne von der Europäischen Kommission als gleichwertig anerkannte Dokumente oder Informationen und gegebenenfalls ohne die Unterlagen gemäß Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 (§ 9 Z 2 IUU-Fischerei-Verordnung…
Anlage 1 Liste der Fischereierzeugnisse, die den Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen unterliegen | KN-Code | Warenbezeichnung | ex | 0301 91 | Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster), lebend, ausgenommen aus Binnenfischerei | ex |…
Anlage 2 Fangbescheinigung und Wiederausfuhrbescheinigung der Europäischen Union [Grafik] . [Grafik] [Grafik] [Grafik]
Anlage 3 Vereinfachte Fangbescheinigung [Grafik] [Grafik]
Anlage 4 APEO-Zertifikat [Grafik]
Anlage 5 Fangbescheinigung aus Norwegen [Grafik] [Grafik]
Anlage 6 Fangbescheinigung aus den Vereinigten Staaten von Amerika [Grafik] [Grafik]
Anlage 7 Fangbescheinigung aus Neuseeland [Grafik] [Grafik]
Anlage 8 Fangbescheinigung für Island [Grafik] [Grafik] Anlage 9 Fangbescheinigungen für Kanada Standardfangbescheinigung [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] Vereinfachte Fangbescheinigung [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] Anlage 10 Fangbescheinigung für Färöer [Grafik] [Grafik…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Kontrolle von Vermarktungsnormen anlässlich der Einfuhr von Fischereierzeugnissen, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, sowie die Kontrolle der zulässigen Mindestgrößen für Fische sind die folgenden: 1.die Verordnung (EWG) Nr. 3703/85 der…
Die Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen für bestimmte Fischereierzeugnisse (VB-0311) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und BeschränkungenBeschränkungen für die Durchführung der Kontrolle von Vermarktungsnormen anlässlich der Einfuhr von Fischereierzeugnissen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2136/89, der Verordnung (EWG…