Findok · Richtlinien
VB-0336
4. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinie2024-0.890.691gilt ab 09.12.2024
Inhaltsverzeichnis der VB-0336
Wortlaut laut Findok
4. Ausnahmen
(1) Die Beibringung einer Fangbescheinigung gemäß Abschnitt 2.2. bzw. Abschnitt 3.2. ist nicht erforderlich für
1.Fischereierzeugnisse, die von Fängen verarbeitet werden, die vor dem 1. Jänner 2010 erzielt wurden, selbst wenn die Einfuhr erst nach dem 1. Jänner 2010 erfolgt;
2.Aquakulturerzeugnisse aus Fischbrut oder Larven;
3.Fischereierzeugnisse aus der Binnenfischerei;
Hinweis: Da das Kaspische Meer ein Binnengewässer und kein Meer ist, ist für Fänge aus diesem Gebiet keine Fangbescheinigung erforderlich.
4.Zierfische;
5.Austern, lebend;
6.Kamm-Muscheln und Pilger-Muscheln der Gattungen Pecten, Chlamys oder Placopecten;
7.Große Pilger-Muscheln (Pecten maximus), gefroren;
8.andere Kamm-Muscheln, frisch oder gekühlt;
9.Miesmuscheln;
10.Schnecken, ausgenommen Meeresschnecken;
11.Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht;
12.Zierarten von Langusten, Hummer, Tiefseegarnelen, Nordseegarnelen und anderen Garnelen, Krabben, Kaisergranate und andere Zierkrebstiere, Tintenfische und Kalmare, Kraken, lebend;
13.Lebern, Rogen, Fischmilch, Fischflossen (ausgenommen Flossen von Fischen der Klasse Chondrichthyes, d.s. Knorpelfische, zu denen Haie, Rochen und Seekatzen gehören), Köpfe, Schwänze, Blasen und andere genießbare Fischnebenerzeugnisse.
Hinweis: Die in den Z 3 bis 13 angeführten Ausnahmen wurden in der Liste der Fischereierzeugnisse, die den Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen unterliegen (Anlage 1), berücksichtigt.
(2) Das Vorliegen einer der Ausnahmefälle gemäß Abs. 1 ist im in Feld 44 der Zollanmeldung im elektronischen Abfertigungssystem mit dem Dokumentenartencode "Y927" anzugeben.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.890.691
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0015-IV/8/2010
- Stammnummer
- 45391
- Enthalten in Fassung
- 10 (geltend: 10)
- Gültig
- 09.12.2024 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF