5.9.14.5 Führerschein Rz 362: Aufwendungen für den Erwerb eines PKW- oder Motorradführerscheins sind als Kosten der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig, auch wenn eine berufliche Notwendigkeit hierfür gegeben ist. Beim Erwerb eines Führerscheins für LKW, LKW mit Anhänger oder Autobus liegen - vorausgesetzt es…
…Z 6 | auf Grund von sonstigen Änderungen oder Ergänzungen Beispiel: Umschreibung einer Heereslenkberechtigung auf eine zivile Lenkberechtigung gilt iSd § 22 FSG als Ersterteilung. 10.15.1.2. Wiederausfolgung eines Führerscheines Rz 713: Wird ein Führerschein nach Ablauf der Entziehungsdauer wieder herausgegeben, ist dies gebührenpflichtig.
…er eine Stelle als Fahrverkäufer bei einer Brauerei. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist eine Lenkerberechtigung für Lkw (C-Führerschein). Vor Antritt seines neuen Dienstverhältnisses besucht er eine Fahrschule und erwirbt ergänzend zu seinem B-Führerschein den C-Führerschein. Es liegen vorweggenommene Fortbildungskosten (im Falle der…
…das 1. Viertel; weiters 15. Juli, 15 Oktober, 15. Jänner) an das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten abzuführen (siehe Rz 6). Rz 721: Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse der Führerschein ausgestellt wird (siehe Rz 179 ff). Randzahlen 722 bis 729: derzeit frei
…sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, SportSportausübung, Freizeitaktivitäten, Esoterik, B-Führerschein), sind nicht abzugsfähig, und zwar auch dann nicht, wenn derartige Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden können oder von Nutzen sind. EinBeispielsweise ist ein allgemeiner Schi-…
…des Arbeitgebers im primären Interesse des Arbeitnehmers (zB Führerschein der Gruppen A und B) stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Die auf die Erlangung des Führerscheines der Gruppe C entfallenden Kosten sind hingegen steuerfrei. Bei gleichzeitigem Erwerb der Führerscheingruppen A bis C sind die auf die Gruppe…
…15.12.2010, 2007/13/0089; vgl. auch Rz 4839). Aus familiären Gründen geleistete freiwillige Aufwendungen sind jedoch gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähig (VwGH 18.3.1966, 2126/65; VwGH 20.12.2006, 2002/13/0130). Führerschein Rz 1541: Siehe Rz 4721, Stichwort "Führerschein".
…betr. Dia-Magazine sowie VwGH 15.2.1983, 82/14/0135, betr. Projektionslampe - jeweils zu einem Lehrer ergangen). Führerschein Rz 4721: Aufwendungen für den Erwerb des PKW- oder Motorradführerscheines sind grundsätzlich nicht abzugsfähig (VwGH 27.6.1958, 1569/57; VwGH 21.10.1960, 2509/59)…
…Wird die Ware durch einen Beauftragten des Abnehmers entgegengenommen oder befördert und dabei die Identität des Beauftragten des Abnehmers vom liefernden Unternehmen oder Spediteur nachvollziehbar mittels Kopie eines Identitätsnachweises (zB Reisepass, Führerschein) festgehalten, so trägt diese Vorgangsweise wesentlich zu einer positiven Beurteilung des Nachweises bei…
…oder magistratische Bezirksämter ausgestellte § 29b StVO-Ausweise haben mit 31.12.2015 ihre Gültigkeit verloren. Neue Ausweise können beim Sozialministeriumservice beantragt werden. Besitzt ein Kraftfahrzeug aufgrund seiner Beschaffenheit eine im Wesentlichen nur eingeschränkte Verkehrsfähigkeit (zB führerschein- und zulassungsfreies Elektromobil), liegt kein Kraftfahrzeug iSd § 3 Abs…
…e Empfänger/in einer Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts* zu befördern. | Datum ............................ | Unterschrift ............................................ Hinweis: Zur Sicherung der Identität des (der) Abholenden sollten Sie eine Fotokopie eines amtlichen Ausweises (zB Reisepass, Führerschein) und seines/ihres Beauftragungsnachweises (zB Vollmacht) anfertigen und aufbewahren. * nicht zutreffendes streichen
…und eine Gebührenerhöhung gemäß § 9 GebG (siehe Rz 127 ff) festzusetzen. Rz 59: Für bestimmte Schriften, wie Fahrerqualifizierungsnachweise (TP 22), Ausweise für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) (TP 21), Führerscheine (TP 16), Zulassungsscheine und Überstellungsfahrtscheine (TP 15), Waffendokumente (TP 11), Reisedokumente (TP 9), Einreise- und Aufenthaltstitel…
…GebG; siehe Rz 610 ff) Zeugnisse (§ 14 TP 14 GebG; siehe Rz 630 ff) Zulassungs- und Überstellungsfahrtscheine (§ 14 TP 15 GebG; siehe Rz 680 ff) Führerscheine (§ 14 TP 16 GebG; siehe Rz 710 ff) Eheschließung (§ 14 TP 17 GebG; siehe Rz 730 ff) Eingetragene Partnerschaft (…
…siehe Rz 570 ff) Ausländerbeschäftigungsverfahren (§ 14 TP 12 GebG; siehe Rz 590 ff) Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine (§ 14 TP 15 GebG, siehe Rz 680 ff) Führerscheine (§ 14 TP 16 GebG, siehe Rz 710 ff) Eheschließung (§ 14 TP 17 GebG, siehe Rz 730 ff) Eingetragene Partnerschaft…
…Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden). Rz 1723: Befreit sind feste Gebühren nach dem Gebührengesetz (§ 35 Abs. 5 Z 1 GebG) für die notwendige Ersatzausstellung von gebührenpflichtigen Schriften (zB Reisepässe, Führerscheine, Zulassungsscheine, Gewerbescheine); die im Zusammenhang mit der Schadensfeststellung, Schadensabwicklung und Schadensbereinigung ausgestellten oder vorgelegten Schriften (zB…
…Wird die Ware durch einen Beauftragten des Abnehmers entgegengenommen oder befördert und dabei die Identität des Beauftragten des Abnehmers vom liefernden Unternehmen oder Spediteur nachvollziehbar mittels Kopie eines Identitätsnachweises (zB Reisepass, Führerschein) festgehalten, so trägt diese Vorgangsweise wesentlich zu einer positiven Beurteilung des Nachweises bei…
…bleibt dem Unternehmer überlassen. Zweckmäßigerweise wird er sich einen geeigneten Ausweis (Reisepass, Führerschein) vom Abholenden zeigen lassen und dann die maßgebenden Daten schriftlich festhalten. Rz 4019: entfällt. Rz 4020: Liegen die Voraussetzungen der Vertrauensschutzregelung vor, schuldet der Abnehmer die entgangene (österreichische) Steuer. Bemessungsgrundlage ist der…
…Bewusstsein der Allgemeinheit für den nachhaltigen Ressourceneinsatz zu stärken (siehe Rz 1338b). Tätigkeiten, die nicht unmittelbar auf die Verwirklichung begünstigter Zwecke gerichtet sind (zB Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinwerber), stellen keine Erfüllung des Hauptzweckes dar und zählen daher zu den Nebentätigkeiten. Allerdings ist eine gemäß …
… siehe Rz 530 ff) und § 14 TP 16 GebG (Führerscheine, siehe Rz 710 ff) angeführten Schriften und Amtshandlungen | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 25 | Anfragen über das Bestehen von Rechtsvorschriften oder deren Anwendung | | Z 26 | Eingaben…
…VwGH 12.6.2019, Ra 2018/13/0055); Ab 1.7.2021: Gutachten über verkehrspsychologische Untersuchungen und Stellungnahmen im Sinne der §§ 17 und 18 der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV), BGBl. II Nr. 322/1997 idgF); ärztliche Bescheinigungen für Zwecke eines Anspruches nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957…