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VB-0231Einleitung
geltende FassungRichtlinien03.07.2024

Die Arbeitsrichtlinie Erreger von Tierkrankheiten (VB-0231) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganenvom Zollamt Österreich zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des § 12a des TierseuchengesetzesTiergesundheitsgesetzes 2024 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und…

VB-02310. Einführung
geltende FassungRichtlinien03.07.2024

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlage (1) Die Rechtsgrundlage für die von den Zollämternvom Zollamt Österreich anlässlich der Einfuhr und der Durchfuhr - in der Ausfuhr bestehen keine Beschränkungen - von Erregern von Tierkrankheiten anzuwendenden Beschränkungen ist der § 30 Abs. 6 des § 12a Abs. 5 des Gesetzes betreffend…

VB-02311. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien03.07.2024

…7100"): Warenkatalog: | KN-Code | Warenbezeichnung | ex ex | 3002 90 5049 00 und 3002 90 90 | Erreger (Antigene) von Tierkrankheiten (3) Bei dendem angeführten KN-Codes ist die Nichterfassung von den Beschränkungen im elektronischen Abfertigungssystem bei e-zoll im Feld 44…

VB-02312. Verfahren
geltende FassungRichtlinien03.07.2024

…Zolltarif und Codierungen in e-zoll (1) Die in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen für Tierimpfstoffe und Erreger von Tierkrankheiten sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0231 - Tierimpfstoffe und Erreger von Tierkrankheiten" (VuB-Code "0231") gekennzeichnet. (2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten…

VB-02313. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien03.07.2024

3. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr, die Durchfuhr oder die Verbringung von Waren entgegen den in dieser FindokArbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen des § 12a30 Abs. 56 des TierseuchengesetzesTiergesundheitsgesetzes ist gemäß § 64 Tierseuchengesetz70 des Tiergesundheitsgesetzes als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist allerdings nicht strafbar. (2) Wenn…

VB-03371. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien02.08.2022

…die Tierseuchen auslösen; im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 bezeichnet der Ausdruck "Tierseuche" das Auftreten von Infektionen und von Parasitenbefall bei Tieren, die von einem oder mehreren Erregern verursacht werden, welche auf Tiere oder Menschen übertragbar sind; d)Schadorganismen, die in einem nach…

AH-26081. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2025

…ist. Anmerkung 3:Nummer 1C350 erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte Waren, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder die zum einzelnen Gebrauch verpackt sind. | I.B.1C351 | Human- und tierpathogene Erreger sowie "Toxine": a. Viren (natürlich…