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Findok · Richtlinien

VB-0231

Einleitung

geltende FassungRichtlinie2024-0.488.672gilt ab 03.07.2024

Inhaltsverzeichnis der VB-0231

Wortlaut laut Findok

Die Arbeitsrichtlinie Erreger von Tierkrankheiten (VB-0231) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganenvom Zollamt Österreich zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des § 12a des TierseuchengesetzesTiergesundheitsgesetzes 2024 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 11. Jänner 2008

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.488.672
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0003-IV/8/2008
Stammnummer
32981
Enthalten in Fassung
4 (geltend: 4)
Gültig
03.07.2024 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF