Findok · Richtlinien
VB-0231
Einleitung
geltende FassungRichtlinie2024-0.488.672gilt ab 03.07.2024
Inhaltsverzeichnis der VB-0231
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie Erreger von Tierkrankheiten (VB-0231) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganenvom Zollamt Österreich zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des § 12a des TierseuchengesetzesTiergesundheitsgesetzes 2024 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 11. Jänner 2008
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.488.672
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0003-IV/8/2008
- Stammnummer
- 32981
- Enthalten in Fassung
- 4 (geltend: 4)
- Gültig
- 03.07.2024 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF