Findok · Richtlinien
VB-0231
Einleitung
überholte Fassung (bis 02.07.2024)RichtlinieBMF-010311/0026-IV/8/2016gilt ab 11.01.2008
Inhaltsverzeichnis der VB-0231
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 11.01.2008 bis 02.07.2024.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie Erreger von Tierkrankheiten (VB-0231) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des § 12a des Tierseuchengesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 11. Jänner 2008
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0026-IV/8/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0003-IV/8/2008
- Stammnummer
- 32981
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3 (geltend: 4)
- Gültig
- 11.01.2008 bis 02.07.2024
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF