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EStR 2000 Rz 820531.6.2 Zuzugsbegünstigungsbescheid
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Der Bescheidadressat soll jedoch an geeigneter Stelle auf die auflösenden Bedingungen hingewiesen werden ("obiter dictum"). Rz 8205f: Die Zuerkennung der Zuzugsbegünstigung stellt eine Ermessensentscheidung (§ 20 BAO) dar. Innerhalb des Ermessensspielraumes sollen steueroptimierende Gestaltungsmöglichkeiten (zB Zuzug von Grenzgängern) ausgeschlossen werden. Abweisende Ermessensübung ist gemäß § 93 Abs…

GebR 2025 Rz 189–1989.2. Gesamtschuldverhältnis bei mehreren Gebührenschuldnern
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…so liegt es im Ermessen der Behörde, welchen der Gesamtschuldner sie zur Entrichtung der Gebühr heranzieht. Das Gesetz räumt der Abgabenbehörde sohin einen Ermessensspielraum ein, in dessen Rahmen sie ihre Entscheidung gemäß § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände…

ZK-23702.3.3. Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…9 UZK auf eine Sicherheitsleistung verzichten, wenn der zu sichernde Abgabenbetrag 1.000 Euro nicht überschreitet. Hinweis: Von diesem Ermessensspielraum ist sachverhaltsbezogen Gebrauch zu machen. Es ist dabei in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Gefährdung der Einbringung allfälliger Zollschulden gegeben ist oder nicht. Gegebenenfalls…

ZK-25602.3.3. Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien25.04.2023

…| - Die Zollbehörden können auf eine Sicherheitsleistung verzichten, wenn der zu sichernde Abgabenbetrag 1.000 Euro nicht überschreitet. Hinweis: Von diesem Ermessensspielraum ist sachverhaltsbezogen Gebrauch zu machen. Es ist dabei in jedem Einzelfall darauf abzustellen, ob eine Gefährdung der Einbringung allfälliger Zollschulden gegeben ist oder…

ZK-07706. Erstattung und Erlass der Zollschuld (Art. 116 bis 123 UZK, Art. 92 bis 102 UZK-DA und 172 bis 181 UZK-IA, §§ 71 - 73 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…räumen der Partei einen Rechtsanspruch ein, es besteht demnach kein Ermessensspielraum der Zollbehörden. Im Gegensatz dazu existiert ein eigentliches Billigkeitsregime der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nur bei sachlichen Unbilligkeiten unter einem Einfuhr-(Ausfuhr-)abgabenbetrag von 500.000 Euro (Art. 120 UZK iVm Art…

ZK-25002. Überführung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…sichernde Einfuhrabgabenbetrag 1.000 Euro nicht überschreitet (Art. 89 Abs. 9 UZK). Hinweis: Von diesem Ermessensspielraum (ex offo Maßnahme) ist sachverhaltsbezogen Gebrauch zu machen; demgemäß ist nach allen zu Gebote stehenden Informationen in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Gefährdung der Einbringung allfälliger Zollschulden gegeben…

ZK-25902.4. Bewilligungsvoraussetzungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…| - Die Zollbehörden können auf eine Sicherheitsleistung verzichten, wenn der zu sichernde Abgabenbetrag 1.000 Euro nicht überschreitet. Hinweis: Von diesem Ermessensspielraum ist sachverhaltsbezogen Gebrauch zu machen. Es ist dabei in jedem Einzelfall darauf abzustellen, ob eine Gefährdung der Einbringung allfälliger Zollschulden gegeben ist oder…

ZK-25003. Beförderungsmittel
geltende FassungRichtlinien01.12.2022

… Art. 163 Abs. 3 UZK-DA). Hinweis: Von diesem Ermessensspielraum ist sachverhaltsbezogen Gebrauch zu machen; demgemäß ist nach allen zu Gebote stehenden Informationen in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Gefährdung der Einbringung allfälliger Zollschulden gegeben ist oder nicht. Die Sicherheitsleistung richtet sich nach den…

ZK-25401. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

…sichernde Einfuhrabgabenbetrag 1.000 Euro nicht überschreitet (Art. 89 Abs. 9 UZK). Hinweis Von diesem Ermessensspielraum (ex offo Maßnahme) ist sachverhaltsbezogen Gebrauch zu machen; demgemäß ist nach allen zu Gebote stehenden Informationen in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Gefährdung der Einbringung allfälliger Zollschulden gegeben…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…der Entscheidung selbst an, sondern auch auf das seiner Vertreter oder Besorgungsgehilfen. Liegen die genannten Voraussetzungen für eine Rücknahme der begünstigenden Entscheidung vor, besteht keinerlei Ermessensspielraum der Zollbehörden. Hat sich die Rechtslage seit dem Ergehen der begünstigenden Entscheidung aber derart geändert, dass sich die Entscheidung…

RAE Rz 1566–157918.9. Ermessen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

18.9. Ermessen Rz 1566: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse…

RAE Rz 1683–171319.8. Ermessen
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

19.8. Ermessen Rz 1683: Bejaht die Abgabenbehörde das Vorliegen einer Unbilligkeit in der Einhebung einer Abgabe bzw. im Behalten einer bereits entrichteten Abgabe (siehe Rz 1627 bis Rz 1629), so schließt sich daran die Ermessensentscheidung, die dem § 20 BAO zufolge nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit…

RAE Rz 1214–124711.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

11.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen Rz 1214: Neben der Möglichkeit, den Haftungsbescheid mit Beschwerde (§ 243 BAO) anzufechten, steht dem Haftungspflichtigen das Recht zu, innerhalb der Beschwerdefrist gegen den Haftungsbescheid den Bescheid über den Abgabenanspruch mit Beschwerde anzufechten (§ 248 BAO), unabhängig davon, ob dieser Bescheid (Abgabenbescheid…

RAE Rz 1919–192622.9. Ermessen bei amtswegiger Rückzahlung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

22.9. Ermessen bei amtswegiger Rückzahlung Rz 1919: Die amtswegige Rückzahlung liegt im Ermessen der Behörde. Sie wird vor allem im Interesse der anzustrebenden Saldenbereinigung auf auslaufenden Abgabenkonten, auf denen keine weiteren Buchungsvorgänge zu erwarten sind, vorgenommen, sofern der Verfügungsberechtigte eindeutig feststeht. Ein weiterer Fall…

EStR 2000 Rz 1103–11085.3.4 Schätzung nach § 184 BAO
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.3.4 Schätzung nach § 184 BAO Rz 1103: Grundlagen für die Abgabenerhebung (zB Betriebsausgaben) sind von der Abgabenbehörde nur insoweit zu schätzen, als sie diese Grundlagen nicht bzw. nicht genau ermitteln oder berechnen kann (vgl. zB VwGH 5.7.1999, 98/16/0148). Ein…

ZT-25007. Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben
geltende FassungRichtlinien31.10.2018

7. Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben Wird im Rahmen einer Berufung oder eines selbständigen Erlass-/Erstattungsantrages die Anwendung eines Zollkontingentes begehrt, dann ist die Anmeldung des Zollkontingentes oder Zollplafonds vom Zollamt, das die Entscheidung zu treffen hat, am Tag der Einbringung der Kontingentstelle zu…

RAE Rz 247–2773.10. Stundung
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

3.10. Stundung Rz 247: Eine Stundung liegt vor, wenn der Zeitpunkt, bis zu dem der gesamte den Gegenstand der Zahlungserleichterung bildende Abgabenbetrag zu entrichten ist, hinausgeschoben wird. Rz 248: Der Tag, an dem die Abgabenschulden fällig geworden sind, bleibt durch die Bewilligung einer Zahlungserleichterung…

KStR 2013 Rz 1536–153828.4.4.3 Offene Verlustvorträge (Verlustabzüge)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

26.4.4.328.4.4.3 Offene Verlustvorträge (Verlustabzüge) Rz 1536: Beim Verlustabzug ist auf Sanierungsgewinne gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit. b erster Teilstrich KStG 1988 die Vortragsgrenze von 75% nicht anzuwenden. Die Vortragsgrenze ist gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit…

VereinsR 2001 Rz 184–2141.2.5 Ausnahmegenehmigung (§ 44 Abs. 2 BAO, § 45a BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

1.2.5 Ausnahmegenehmigung (§ 44 Abs. 2 BAO, § 45a BAO) 1.2.5.1 Allgemeines 1.2.5.1.1 Eintritt des Verlustes abgabenrechtlicher Begünstigungen Rz 184: Das Unterhalten eines Gewerbebetriebes oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (vgl. § 44 Abs. 1 BAO), eines begünstigungsschädlichen Betriebes…

RAE Rz 1620–163519.6. § 236 BAO
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

19.6. § 236 BAO 19.6.1. Nachsicht nur für fällige Abgabenschuldigkeiten Rz 1620: Nur fällige Abgabenschuldigkeiten können auf Antrag ganz oder zum Teil nachgesehen werden. Für die Nachsicht einer festgesetzten Abgabe ist zwar die Rechtskraft des Abgabenbescheides nicht Voraussetzung, doch erscheint es in der…