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VB-03304.3.4. Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

4.3.4. Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung (1) Werden Exemplare des Anhangs A im Wege einer Erbschaft oder Schenkung weitergegeben, so hat der neue Eigentümer dies gemäß § 3 Abs. 1 ArtHG 2009 dem Bundesministerium für NachhaltigkeitKlimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TourismusTechnologie (siehe Abschnitt…

VereinsR 2001 Rz 715–7175.2 Der Verein im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.2 Der Verein im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht Randzahlen 700 bis 714: entfallen 5.3 Der Verein im Grunderwerbsteuerrecht Rz 715: Dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG 1987) unterliegen Erwerbsvorgänge (wie beispielsweise Kaufverträge, Tauschverträge oder Schenkungen) über inländische Grundstücke. Rz 716: Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5% vom…

EStR 2000 Rz 5695–569718.3.2 Anrechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer und Stiftungseingangssteuer (§ 24 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…einen Antrag im Veranlagungsverfahren voraus, der bis zur Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides gestellt werden kann. Für nach dem 31. Juli 2008 erfolgte unentgeltliche Übertragungsvorgänge fällt an Stelle der Erbschafts- oder Schenkungssteuer für Grundstücke Grunderwerbsteuer bzw. bei Übertragungen an Privatstiftungen Stiftungseingangssteuer an. Wird eine betriebliche Einheit innerhalb…

EStR 2000 Rz 2484–25036.12 Einlagen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

6.12 Einlagen 6.12.1 Einlagen nach dem 31.3.2012 Rz 2484: Die Bewertung von Einlagen von Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen wurde durch das 1. StabG 2012 und das AbgÄG 2012 mit Wirksamkeit für Einlagen nach dem 31.3.2012 neu geregelt. Die…

EStR 2000 Rz 4853–487314.9 Aufwendungen iZm steuerfreien oder dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 oder § 30a Abs. 1 EStG 1988 unterliegenden Einkünften (§ 20 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

14.9 Aufwendungen iZm steuerfreien oder dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 oder § 30a Abs. 1 EStG 1988 unterliegenden Einkünften (§ 20 Abs. 2 EStG 1988) 14.9.1 Allgemeines Rz 4853: Rechtslage für Veräußerungen vor dem 1.1.2016 § 20 Abs. 2 EStG 1988…

EStR 2000 Rz 6623–662822.4.2 Veräußerung, Anschaffung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Tausch, sonstiges Rechtsgeschäft oder Rechtsverhältnis, mit dem ein Grundstück entgeltlich übertragen wird; zum Erbschaftskauf siehe Rz 134e). Unter Anschaffung ist spiegelbildlich jeder entgeltliche Erwerb zu verstehen. Anschaffung und Veräußerung sind daher korrespondierende Begriffe. Jeder Veräußerung auf Seiten des Überträgers steht im gleichen Zeitpunkt eine Anschaffung…

EStR 2000 Rz 1012 Einkommen (§ 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…Vermögenszugänge, die von dieser Bestimmung nicht umfasst sind oder die ausdrücklich als nicht steuerbar bezeichnet werden (zB die Leistungen gemäß § 26 EStG 1988), unterliegen nicht der Einkommensteuer, wie beispielsweise: Erbschaften; Schenkungen, soweit sie nicht belohnende Schenkungen innerhalb einer Einkunftsquelle darstellen; Gewinne aus Glückspielen und Wetten…

StiftR 2009 Rz 30710.5.4 Widerruf ausländischer vergleichbarer Stiftungen und Vermögensmassen
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Weiters setzt die Kürzung bei Widerruf voraus, dass für die Zuwendung an die ausländische Stiftung (Vermögensmasse) Stiftungseingangssteuer oder Erbschafts-/Schenkungssteuer tatsächlich entrichtet wurde, sofern die Zuwendung an die ausländische Stiftung (Vermögensmasse) im Zeitpunkt der seinerzeitigen Zuwendung dem StiftEG oder dem ErbSt unterlegen ist. War der…

EStR 2000 Rz 156–1622.6.2 Allgemeine Verlustausgleichsverbote
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…späteren Jahren kommt allerdings nur insoweit in Betracht, als die aufgeschobenen Verrechungsbeträge in der jeweiligen Verrechnungsgrenze der späteren Jahre Deckung finden. Die Fälle des Übergehens von Verrechnungsverlusten auf Rechtsnachfolger (vor allem Übergang der Einkunftsquelle durch Erbschaften und Schenkungen, betriebsbezogener Übergang von Verrechnungsverlusten in Umgründungssteuerfällen mit…

UStR 2000 Rz 644–6534. Bemessungsgrundlage (§ 4 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…Entgelt, jedoch andere Abgaben, zB Verbrauchs-, Energie- und Vergnügungssteuern, Werbeabgabe sowie der Altlastenbeitrag. Nicht zum Entgelt zählen Zuwendungen, die ohne Zusammenhang mit einem Leistungsaustausch gegeben werden und daher kein Leistungsentgelt darstellen, wie zB Schenkungen, Erbschaften, Spenden, Subventionen, Lotterie- und Spielgewinne, echte Mitgliedsbeiträge, Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen, durchlaufende…

VereinsR 2001 Rz 429–4593 Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Spenden, Schenkungen, Erbschaften und Subventionen zur allgemeinen Förderung des Rechtsträgers. 3.1.1 Mitgliedsbeiträge 3.1.1.1 Echter Mitgliedsbeitrag Rz 432: "Echte" Mitgliedsbeiträge sind Beiträge, welche die Mitglieder eines Vereines nicht als Gegenleistungen für konkrete Leistungen, sondern für die Erfüllung des Gemeinschaftszwecks zu entrichten…

RAE Rz 1636–168219.7. Unbilligkeit
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Belastung aus dem ererbten Anteil an einer Wirtschaftstreuhandkanzlei das erlangte Vermögen letztendlich übersteigt, kann eine tatsächliche Unbilligkeit der Einhebung darstellen, gleichgültig, ob sich der Abgabepflichtige vor Antritt seiner Erbschaft über deren rechtliche und steuerliche Auswirkungen im Detail informierte (VwGH 3.10.1990, 89/13/0010).

StiftR 2009 Rz 33412. Nachversteuerung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

12. Nachversteuerung Rz 334: Mit Auslaufen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes ist der Nachversteuerungstatbestand des § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG 1955 ab 01.08.2008 zur Gänze nicht mehr anwendbar, auch wenn Vermögen von der Privatstiftung zugewendet wird, das sie vor dem 01.08.2008…

StiftR 2009 Rz 33614. Schenkungsmeldegesetz
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

14. Schenkungsmeldegesetz Rz 336: Gemäß § 121a Abs. 1 BAO sind Schenkungen unter Lebenden (§ 3 ErbStG 1955) sowie Zweckzuwendungen (§ 4 Z 2 ErbStG 1955) an jenes Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis zu melden, in dessen Amtsbereich der zur Meldung Verpflichtete seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung…

StiftR 2009 Rz 317–32611.5 Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

11.5 Bemessungsgrundlage Rz 317: Bemessungsgrundlage für die Stiftungseingangssteuer ist die Summe des der Steuerpflicht unterliegenden zugewendeten Vermögens abzüglich der damit in wirtschaftlicher Beziehung stehenden, mit übertragenen Schulden und Lasten. Erfolgt die Bewertung von inländischem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, inländischem Grundvermögen und inländischen Betriebsgrundstücken gemäß…

UmgrStR 2002 Rz 302–3481.6. Sonstige Rechtsfolgen der Verschmelzung (§ 6 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

1.6. Sonstige Rechtsfolgen der Verschmelzung (§ 6 UmgrStG) Rz 302: § 6 UmgrStG normiert sonstige - nicht ertragsteuerliche - Rechtsfolgen für Verschmelzungen zu folgenden Bereichen: § 6 Abs. 1 UmgrStG ordnet für lohnsteuerliche Verhältnisse eine Ausnahme von der Rückwirkung an. § 6 Abs. 2 UmgrStG befasst sich mit den Folgen…

UmgrStR 2002 Rz 1777–17846.6. Sonstige Rechtsfolgen der Spaltung (§ 38 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

6.6. Sonstige Rechtsfolgen der Spaltung (§ 38 UmgrStG) 6.6.1. Arbeitsverhältnisse 6.6.1.1. Lohnsteuerliche Rechtsnachfolge Rz 1777: Die übernehmende(n) Körperschaft(en) tritt (treten) als zivilrechtliche(r) Gesamtrechtsnachfolger gemäß § 19 BAO grundsätzlich in die lohnsteuerlichen Verhältnisse der spaltenden Gesellschaft ein. Auf Grund…

ZK-20304. Befreiungen in Todesfällen
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Verfahrenshinweise 4.1.5.1. Antrag und Zollanmeldung Erbschaftsgut ist immer ausdrücklich zur Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr anzumelden. Der Verfahrenszusatzcode lautet C04 (zu VZC und Form des Antrags siehe Abschnitt 0.3.2.). Bei mündlicher Zollanmeldung ist eine Niederschrift auf dem Einheitspapier bzw…

EStR 2000 Rz 6167–616920.2.2.5.3.2 Unentgeltliche Übertragungen auf ein Depot eines anderen Steuerpflichtigen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…6167: Unentgeltliche Übertragungen auf ein Depot eines anderen Steuerpflichtigen sollen systematisch den Übertragungen auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen gleichgestellt werden. Da das der Depotübertragung zugrundeliegende unentgeltliche Rechtsgeschäft seit dem Auslaufen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes keine (ertrag)steuerlichen Folgen auslöst, ist eine Ausnahme immer dann vorgesehen…

LStR 2002 Rz 140341.16.2 Während der Rentenauszahlungsphase
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…Hinterbliebenenpension ist der Erwerb des Rentenanspruches durch den Hinterbliebenen gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit. Diedie Rentenzahlung ist hinsichtlich der Steuerfreiheit wie beim Verstorbenen zu behandeln. Die auf den prämienbegünstigten Anteil entfallende Rente bleibt daher steuerfrei…