Findok · Richtlinien
StiftR 2009 Rz 334
12. Nachversteuerung
geltende FassungRichtlinieBMF-010200/0011-VI/6/2009gilt ab 16.11.2009
Inhaltsverzeichnis der StiftR 2009
Wortlaut laut Findok
12. Nachversteuerung
Rz 334:
Mit Auslaufen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes ist der Nachversteuerungstatbestand des § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG 1955 ab 01.08.2008 zur Gänze nicht mehr anwendbar, auch wenn Vermögen von der Privatstiftung zugewendet wird, das sie vor dem 01.08.2008 erhalten hat und daher noch ErbSt-verfangen war.
Normen und Schlagworte
- § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG 1955, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 141/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010200/0011-VI/6/2009
- Stammnummer
- 42974
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 1)
- Gültig
- 16.11.2009 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF