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UZKEinleitung
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

…Erfassung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen zuständige Zollbehörde; die technischen Modalitäten für die Entwicklung, Wartung und Nutzung elektronischer Systeme; Verfahrensregeln für die Übertragung und den Nachweis der Befugnis eines Zollvertreters zur Erbringung von Diensten in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem er ansässig ist…

ZK-22609. Abgabenerhebung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…und die Zuständigkeit kann auf eine andere Behörde übergehen, wenn der tatsächliche Ort des Entstehens der Zollschuld später festgestellt wird. In einem solchen Fall richten sich die nächsten Schritte danach, ob mehr als eine Vertragspartei oder nur Mitgliedstaaten der Gemeinschaft betroffen sind. Wird im Zuge…

ZK-07706. Erstattung und Erlass der Zollschuld (Art. 116 bis 123 UZK, Art. 92 bis 102 UZK-DA und 172 bis 181 UZK-IA, §§ 71 - 73 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…der Zollbehörde eines anderen Mitgliedstaats als dem, in dem die Zollschuld mitgeteilt wurde, zusätzliche Auskünfte eingeholt oder die Waren von dieser Zollbehörde nachgeprüft werden, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Erstattung oder den Erlass erfüllt sind, ersucht die entscheidungsbefugte Zollbehörde die Zollbehörde des Mitgliedstaats…

ZK-07703.9. Zollschuld bei Bestehen von Verboten oder Beschränkungen (Art. 83 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…79 oder 82 UZK in einem anderen Mitgliedstaat entstanden ist und der entsprechende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag weniger als 10.000 Euro beträgt, so gilt die Zollschuld, als in dem Mitgliedstaat entstanden, in dem ihre Entstehung festgestellt wurde. Diese Vereinfachung bei Verstößen gilt in Anbetracht des …

ZK-25008. Unregelmäßigkeiten
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…die in Art. 8 des Übereinkommens genannten Beweismittel zu erbringen. Die Zahlungspflicht des Bürgen entfällt, wenn er innerhalb dieser Frist nachweist, dass das Verfahren ordnungsgemäß beendet worden ist oder dass die Zuwiderhandlungen in einem anderen Mitgliedstaat begangen worden sind. Die Frist zum Nachweis der ordnungsgemäßen…

UZKArtikel 87 Ort des Entstehens der Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Zollbehörden fest, dass eine Zollschuld nach Artikel 79 oder 82 in einem anderen Mitgliedstaat entstanden ist und der dieser Schuld entsprechende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag weniger als 10.000 EUR beträgt, so gilt die Zollschuld als in dem Mitgliedstaat entstanden, in dem ihre Entstehung festgestellt wurde.

ZK-23706.7.3. Kontrolltätigkeiten vor Ort
geltende FassungRichtlinien01.08.2023

…nach Zollschuldentstehung Sollen Waren vor Entrichtung der auf ihnen lastenden Zollschuld versandt werden, ist dies mit einem Versandschein T1 durchzuführen, da die Waren nach wie vor den Status von Nicht-Unionswaren besitzen. Bei einem Versand in einen anderen Mitgliedstaat wird es im Interesse des Lagerhalters…

ZK-07706.10. Irrtum der Behörde (Art. 119 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…in Betracht, wenn die Organwalter der Zollbehörde selbst (also die einzelnen Zollbeamten) an der Entstehung der Zollschuld bzw. an der Nichtgestellung mitgewirkt haben (zB gefälschte Stempel) und der Verfahrensinhaber selbst an diesem Betrug nicht beteiligt war oder auch wenn irrtümlich Waren ohne Unionsstatus mit einem…

ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

…zu ändern. Aus Gründen der Klarheit sollte der Beschluss Nr. 4/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Andorra neu gefasst werden - BESCHLIESST: Artikel 1 Zur Durchführung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra wenden die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten…

ZK-25905. Einfuhrumsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…2 UStG 1994 besteht bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch, selbst dann, wenn die Zollschuld aus anderen Gründen als Art. 77 UZK entstanden ist, oder im Falle einer zollrechtlich bewilligten pV die vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhrabgaben wegen Verfahrensmängeln nicht gewährt werden…

ZK-02204.3. Aussetzung der Vollziehung (Art. 45 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…Aufgabe zugunsten der Staatskasse; oder 3.in Fällen, in denen eine Zollschuld gemäß Art. 79 UZK entstanden ist, allerdings nur für den in Art. 79 Abs. 3 Buchstabe a UZK genannten Schuldner (= Pflichteninhaber), sofern dieser nicht überdies auch nach einem der anderen Buchstaben Schuldner…

ZK-07704.2. Obligatorische Sicherheitsleistung (Art. 90 UZK und Art. 148 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…anderen Abgaben verpflichten. (2) Die Zollbehörden können den vorgeschlagenen Bürgen oder die vorgeschlagene Form der Sicherheitsleistung ablehnen, wenn die fristgerechte Entrichtung der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und anderen Abgaben ihres Erachtens nicht gewährleistet ist. (3) Soll die Verpflichtungserklärung eines Bürgen in mehreren Mitgliedstaaten…

AD-70011.10. Allgemeine Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien20.01.2026

…eine feste oder schwimmende Einrichtung oder eine andere Struktur auf dem Festlandsockel eines Mitgliedstaats oder in der von einem Mitgliedstaat gemäß dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) ausgewiesenen ausschließlichen Wirtschaftszone verbracht werden, wenn hierdurch der Wirtschaftszweig der Union geschädigt würde (Art. 14a der Verordnung (EU…

AD-70012.9. Allgemeine Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien20.01.2026

…eine andere Struktur auf dem Festlandsockel eines Mitgliedstaats oder in der von einem Mitgliedstaat gemäß dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) ausgewiesenen ausschließlichen Wirtschaftszone verbracht werden, wenn hierdurch der Wirtschaftszweig der Union geschädigt würde (Art. 24a Verordnung (EU) 2018/825). Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, in…

ZK-25006. Erledigung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…Betrages entstehen, dann ist die geleistete Sicherheit auf Antrag des Beteiligten in entsprechender Höhe teilweise freizugeben, es sei denn, dies erscheint im Hinblick auf die Höhe des Betrages wirtschaftlich nicht gerechtfertigt. Für die Freigabe einer Sicherheit ist ausschließlich die Zollbehörde jenes Mitgliedstaates zuständig, bei der…

ZK-25607.3. Verfahren der Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen auf Unionsebene
geltende FassungRichtlinien28.05.2021

…vom Zollamt beabsichtigte Anwendung der Überlassungsfiktion angestrebte Bemessungsmethode im Falle der Entstehung einer Zollschuld (Art. 85 UZK oder Art. 86 Abs. 3 UZK) KN-Code der Veredelungserzeugnisse, sowie deren anzuwendender Zollsatz, soweit Art. 85 Abs. 1 UZK zur Anwendung gelangt und Gliederung in Haupt- und…

ZK-25001.3. Erneuerung, Änderung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…im Rahmen der Annahme der Anmeldung zur Überführung in das Verfahren (Abfertigung). 1.4.4. Bewilligung, die mehrere Mitgliedstaaten betrifft Art. 260 bis 262 UZK-IA Berührt die vereinfachte Bewilligung die Zollbehörden verschiedener Mitgliedstaaten (dh. weitere Verwendung, Beförderung oder Erledigung erfolgt in einem anderen Mitgliedstaat)…

UZK-IAArtikel 311 Ersuchen um Übertragung der Erhebung der Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

…Schuld entstehen ließ, in einem anderen Mitgliedstaat liegt, so übermittelt sie der für diesen Ort zuständigen Zollbehörde unverzüglich und in jedem Fall innerhalb der genannten Frist alle sachdienlichen Unterlagen. (2) Die für diesen Ort zuständige Behörde bestätigt den Eingang der Unterlagen und teilt der Zollbehörde…

UZK-DATitel II Anmerkungen im Zusammenhang mit den Datenanforderungen(*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…I1: Haben in einem Durchgangsland weder Handelsgeschäfte (z. B. Verkauf oder Veredelung) noch andere als mit der Beförderung zusammenhängende Aufenthalte stattgefunden, so ist der entsprechende Unionscode anzugeben, um das Land zu bezeichnen, aus dem die Waren ursprünglich in den Mitgliedstaat versandt wurden, in dem sie…

ZK-22608.6.6. Reaktion der Durchgangszollstelle auf die Suchanzeige
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…bestimmen. Festsetzungsverjährung 3 Jahre nach dem Entstehen der Zollschuld. 8.8. Verwendung des Vordrucks TC24 Mit dem Vordruck des TC24 soll die für die Erhebung zuständige Behörde bestimmt werden. Einerseits verwendet die Behörde des Abgangslandes diesen Vordruck, um der ersuchten Behörde eines anderen Mitgliedstaates mitzuteilen…