…die eine Entscheidung über die Anwendung des Zollrechts beantragt (Antragsteller), auf rechtliches Gehör sollte ausreichend sein, damit der Antragsteller seinen Standpunkt vorbereiten und den Zollbehörden unterbreiten kann. Diese Frist sollte jedoch verkürzt werden, wenn die Entscheidung die Ergebnisse von Kontrollen bei nicht ordnungsgemäß angemeldeten Waren…
…Bewilligungsinhaber zu erfüllenden Bedingungen und Kriterien sowie auch die Einhaltung der sich aus der Bewilligung ergebenden Verpflichtungen zu überwachen. Aufgrund der Ergebnisse der Überwachung, über Antrag des Bewilligungsinhabers bzw. über Antrag von Zollbehörden anderer Mitgliedstaaten, in denen die Bewilligung gültig ist, und aufgrund anderer Bedingungen…
…Bewilligung: Anzugeben ist der Referenzbetrag zur Sicherung aller Vorgänge, Zollanmeldungen oder Zollverfahren des Bewilligungsinhabers gemäß Artikel 89 Absatz 5 des Zollkodex. Weicht der von der die Entscheidung erlassenden Zollbehörde ermittelte Referenzbetrag von dem in dem Antrag angegebenen ab, ist die Abweichung zu begründen. 46 02…
…darf die Zollbehörde der Einfuhrvertragspartei die Zollpräferenzbehandlung für ein Erzeugnis nicht allein aus dem Grund verweigern, dass Artikel 3.24 Abs. 6 des Ursprungsprotokolls (siehe Abschnitt 9.2. Abs. 5) angewendet wurde. (6) Innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum ihrer abschließenden Entscheidung über die…
…enthalten eine von der Zollbehörde akzeptierte Einreihung mit dem KN-Code 8704. Das Kraftfahrzeug wurde unverändert nach Österreich verbracht und wird als Lkw zugelassen. Diese zollrechtliche Einreihung ist für die normverbrauchsabgaberechtliche Einreihung bindend. Rz 540: Die Bindungswirkung besteht im Rahmen der Gültigkeitsdauer der Entscheidung so…
…Lage sein, die Ursprungseigenschaft der ausgeführten Waren nachzuweisen. f)Die für die Ausstellung von Ursprungsnachweisen zuständigen Personen müssen die Ursprungsregeln kennen und verstehen. 8.3.3.2. Weitere Kriterien für Hersteller und/oder Händler a)Hersteller (Produzent): Sollte die Zollbehörde nicht davon überzeugt sein, dass…
…haben und somit zum Katalysator für die Wettbewerbsfähigkeit von Ländern und Unternehmen geworden sind. Die zollrechtlichen Vorschriften sollten daher die neue wirtschaftliche Realität sowie die neue Rolle und den neuen Auftrag der Zollbehörden widerspiegeln. (17) Der Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien gemäß der Entscheidung Nr…
…eine Entscheidung in Bescheidform grundsätzlich schriftlich zu ergehen, sofern nicht etwas anderes bestimmtdie mündliche Form vorgeschrieben oder gestattet ist. Für die Zustellung schriftlicher EntscheidungenErledigungen gelten die Regelungen des Zustellgesetzes, ausgenommen für die elektronische Zustellung (§ 28 Abs. 2 ZustG) Die Zustellung von Schriftstücken österreichischer Zollbehörden an…
Abschnitt 2 Zollrechtliche Entscheidungen Unterabschnitt 1 Von den Zollbehörden erlassene Entscheidungen Artikel 8 Allgemeines Verfahren für den Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 22 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Die Mitteilung nach Artikel 22 Absatz 6 Unterabsatz 1 des Zollkodex enthält folgende Angaben: a)eine Bezugnahme…
…22 Abs. 6 UZK, dass vor Erlass einer für den Antragsteller belastenden Entscheidung diesem die Gründe für diese Entscheidung von der Zollbehörde mitzuteilen sind (Grundsatz des Parteiengehörs). In der Mitteilung ist darauf hinzuweisen, dass innerhalb der darin festgesetzten Frist dazu Stellung genommen werden kann (Mitteilung…
…beizulegen. Für Waren, die unter Buchstabe a oder b fallen, wirdtreffen Zollbehörden ab dem Tag, an dem die Kommission die Zollbehörden von der Aussetzung unterrichtet hat, so lange keine Entscheidungen über eine verbindliche Auskunft erlassenAuskünfte, bis die korrekte und einheitliche zolltarifliche Einreihung, Ursprungsbestimmung oder UrsprungsbestimmungZollwertermittlung…
…Rücknahme, Widerruf und Änderung von begünstigenden Entscheidungen 3.5.1. Allgemeines (1) In den Art. 27 und 28 UZK sowie Art. 15 UZK-IA sind die Voraussetzungen geregelt, unter denen begünstigende Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts zurückgenommen, widerrufen oder geändert werden können…
…Wenn die Entscheidung durch die Zollbehörde nicht innerhalb dieser 30 Tage getroffen werden kann, ist dies dem Antragsteller vor Fristablauf unter Anführung der Gründe und der neuen Frist mitzuteilen. Diese Fristverlängerung darf höchstens 30 Tage betragen. Die Entscheidungsfrist wird weiters verlängert durch Einholung von zusätzlichen…
…dass ihre Zollbehördedie Entscheidungen von den Dienststellen oder Behörden umgesetzt werden und dass sie deren Verwaltungspraxis in Bezug auf das jeweilige Verwaltungshandeln bestimmen. a)während einer Beurteilung eines Antrags auf verbindliche Vorabauskunft die antragstellende Person jederzeit um zusätzliche Informationen ersuchen darf, b)die verbindliche Vorabauskunft…
Artikel 22 Verlängerte Verwendungsdauer von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte (*) (Artikel 34 Absatz 9 des Zollkodex und Artikel 35 Zollkodex) (1) Entscheiden die Zollbehörden, nach Artikel 34 Absatz 9 Unterabsatz 3 des Zollkodex oder nach Artikel 20a Absatz 6 Unterabsatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2015…
…Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (1) Der Inhaber der Entscheidung kommt den Verpflichtungen nach, die sich aus dieser Entscheidung ergeben. (2) Der Inhaber der Entscheidung unterrichtet die Zollbehörden unverzüglich über alle nach dem Erlass der Entscheidung eintretenden Ereignisse, die Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung der Entscheidung…
…sie dem Inhaber unverzüglich mit, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag, an dem alle Informationen, die für diese Entscheidung benötigt werden, eingegangen sind. (7) Die Kommission unterrichtet die Zollbehörden, wenn a)der Erlass von vZWA-Entscheidungen für Waren, bei denen eine korrekte…
Artikel 252 Geltungsdauer von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind Entscheidungen über verbindliche Auskünfte, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind, bleiben für den in ihnen genannten Zeitraum gültig. Eine solche Entscheidung ist ab dem 1…
…Sechsmonatszeitraums. Um die verlängerte Verwendungsdauer einer vZTA- oder vUA-Entscheidung in Anspruch nehmen zu können, stellt der Inhaber der betreffenden Entscheidung innerhalb von 30 Tagen vor dem Ende der Geltungsdauer oder dem Zeitpunkt des Widerrufs einen Antrag bei der Zollbehörde, die die Entscheidung erlassen hat…
…trifft die entscheidungsbefugte Zollbehörde eine Entscheidung zugunsten der betreffenden Person. 6.5. Verzinsung des Erstattungsbetrages (Art. 116 Abs. 6 UZK) (1) Werden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge sowie bei deren Entrichtung gegebenenfalls erhobene Kredit- oder Verzugszinsen erstattet, dann sind von den Zollbehörden hierfür keine Zinsen zu zahlen…