RIS AI
465 Treffer301 msnur geltende Fassungen
UZK-DAEinleitung
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…die eine Entscheidung über die Anwendung des Zollrechts beantragt (Antragsteller), auf rechtliches Gehör sollte ausreichend sein, damit der Antragsteller seinen Standpunkt vorbereiten und den Zollbehörden unterbreiten kann. Diese Frist sollte jedoch verkürzt werden, wenn die Entscheidung die Ergebnisse von Kontrollen bei nicht ordnungsgemäß angemeldeten Waren…

ZK-07704.5. Gesamtsicherheit (Art. 89 Abs. 5, 95 und 96 UZK, Art. 84 UZK-DA, Art. 155 bis 158 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Bewilligungsinhaber zu erfüllenden Bedingungen und Kriterien sowie auch die Einhaltung der sich aus der Bewilligung ergebenden Verpflichtungen zu überwachen. Aufgrund der Ergebnisse der Überwachung, über Antrag des Bewilligungsinhabers bzw. über Antrag von Zollbehörden anderer Mitgliedstaaten, in denen die Bewilligung gültig ist, und aufgrund anderer Bedingungen…

UZK-DAAbschnitt 4 Datenanforderungstabellen und Anmerkungen zur Datengruppe 42-63
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…Bewilligung: Anzugeben ist der Referenzbetrag zur Sicherung aller Vorgänge, Zollanmeldungen oder Zollverfahren des Bewilligungsinhabers gemäß Artikel 89 Absatz 5 des Zollkodex. Weicht der von der die Entscheidung erlassenden Zollbehörde ermittelte Referenzbetrag von dem in dem Antrag angegebenen ab, ist die Abweichung zu begründen. 46 02…

UP-52019. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…darf die Zollbehörde der Einfuhrvertragspartei die Zollpräferenzbehandlung für ein Erzeugnis nicht allein aus dem Grund verweigern, dass Artikel 3.24 Abs. 6 des Ursprungsprotokolls (siehe Abschnitt 9.2. Abs. 5) angewendet wurde. (6) Innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum ihrer abschließenden Entscheidung über die…

KfzBStR 2021 Rz 536–542B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…enthalten eine von der Zollbehörde akzeptierte Einreihung mit dem KN-Code 8704. Das Kraftfahrzeug wurde unverändert nach Österreich verbracht und wird als Lkw zugelassen. Diese zollrechtliche Einreihung ist für die normverbrauchsabgaberechtliche Einreihung bindend. Rz 540: Die Bindungswirkung besteht im Rahmen der Gültigkeitsdauer der Entscheidung so…

UP-30008. Registrierter Ausführer (REX)
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

…Lage sein, die Ursprungseigenschaft der ausgeführten Waren nachzuweisen. f)Die für die Ausstellung von Ursprungsnachweisen zuständigen Personen müssen die Ursprungsregeln kennen und verstehen. 8.3.3.2. Weitere Kriterien für Hersteller und/oder Händler a)Hersteller (Produzent): Sollte die Zollbehörde nicht davon überzeugt sein, dass…

UZKEinleitung
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

…haben und somit zum Katalysator für die Wettbewerbsfähigkeit von Ländern und Unternehmen geworden sind. Die zollrechtlichen Vorschriften sollten daher die neue wirtschaftliche Realität sowie die neue Rolle und den neuen Auftrag der Zollbehörden widerspiegeln. (17) Der Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien gemäß der Entscheidung Nr…

ZK-02203.3.10. Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (Art. 23 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…eine Entscheidung in Bescheidform grundsätzlich schriftlich zu ergehen, sofern nicht etwas anderes bestimmtdie mündliche Form vorgeschrieben oder gestattet ist. Für die Zustellung schriftlicher EntscheidungenErledigungen gelten die Regelungen des Zustellgesetzes, ausgenommen für die elektronische Zustellung (§ 28 Abs. 2 ZustG) Die Zustellung von Schriftstücken österreichischer Zollbehörden an…

UZK-IAAbschnitt 2 Zollrechtliche Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Zollrechtliche Entscheidungen Unterabschnitt 1 Von den Zollbehörden erlassene Entscheidungen Artikel 8 Allgemeines Verfahren für den Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 22 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Die Mitteilung nach Artikel 22 Absatz 6 Unterabsatz 1 des Zollkodex enthält folgende Angaben: a)eine Bezugnahme…

ZK-02203. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…22 Abs. 6 UZK, dass vor Erlass einer für den Antragsteller belastenden Entscheidung diesem die Gründe für diese Entscheidung von der Zollbehörde mitzuteilen sind (Grundsatz des Parteiengehörs). In der Mitteilung ist darauf hinzuweisen, dass innerhalb der darin festgesetzten Frist dazu Stellung genommen werden kann (Mitteilung…

UZK-IAArtikel 23 Maßnahmen zur Gewährleistung einer korrekten und einheitlichen zolltariflichen Einreihung, Ursprungsbestimmung oder Zollwertermittlung (*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…beizulegen. Für Waren, die unter Buchstabe a oder b fallen, wirdtreffen Zollbehörden ab dem Tag, an dem die Kommission die Zollbehörden von der Aussetzung unterrichtet hat, so lange keine Entscheidungen über eine verbindliche Auskunft erlassenAuskünfte, bis die korrekte und einheitliche zolltarifliche Einreihung, Ursprungsbestimmung oder UrsprungsbestimmungZollwertermittlung…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…Rücknahme, Widerruf und Änderung von begünstigenden Entscheidungen 3.5.1. Allgemeines (1) In den Art. 27 und 28 UZK sowie Art. 15 UZK-IA sind die Voraussetzungen geregelt, unter denen begünstigende Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts zurückgenommen, widerrufen oder geändert werden können…

ZK-25602.4. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…Wenn die Entscheidung durch die Zollbehörde nicht innerhalb dieser 30 Tage getroffen werden kann, ist dies dem Antragsteller vor Fristablauf unter Anführung der Gründe und der neuen Frist mitzuteilen. Diese Fristverlängerung darf höchstens 30 Tage betragen. Die Entscheidungsfrist wird weiters verlängert durch Einholung von zusätzlichen…

UP-64009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…dass ihre Zollbehördedie Entscheidungen von den Dienststellen oder Behörden umgesetzt werden und dass sie deren Verwaltungspraxis in Bezug auf das jeweilige Verwaltungshandeln bestimmen. a)während einer Beurteilung eines Antrags auf verbindliche Vorabauskunft die antragstellende Person jederzeit um zusätzliche Informationen ersuchen darf, b)die verbindliche Vorabauskunft…

UZK-IAArtikel 22 Verlängerte Verwendungsdauer von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte (*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Artikel 22 Verlängerte Verwendungsdauer von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte (*) (Artikel 34 Absatz 9 des Zollkodex und Artikel 35 Zollkodex) (1) Entscheiden die Zollbehörden, nach Artikel 34 Absatz 9 Unterabsatz 3 des Zollkodex oder nach Artikel 20a Absatz 6 Unterabsatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2015…

UZKArtikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (1) Der Inhaber der Entscheidung kommt den Verpflichtungen nach, die sich aus dieser Entscheidung ergeben. (2) Der Inhaber der Entscheidung unterrichtet die Zollbehörden unverzüglich über alle nach dem Erlass der Entscheidung eintretenden Ereignisse, die Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung der Entscheidung…

UZK-DAArtikel 20a Verwaltung von Entscheidungen über verbindliche Zollwertauskünfte
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…sie dem Inhaber unverzüglich mit, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag, an dem alle Informationen, die für diese Entscheidung benötigt werden, eingegangen sind. (7) Die Kommission unterrichtet die Zollbehörden, wenn a)der Erlass von vZWA-Entscheidungen für Waren, bei denen eine korrekte…

UZK-DAArtikel 252 Geltungsdauer von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 252 Geltungsdauer von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind Entscheidungen über verbindliche Auskünfte, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind, bleiben für den in ihnen genannten Zeitraum gültig. Eine solche Entscheidung ist ab dem 1…

UZKArtikel 34 Verwaltung von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte
geltende FassungRichtlinien01.01.2020

…Sechsmonatszeitraums. Um die verlängerte Verwendungsdauer einer vZTA- oder vUA-Entscheidung in Anspruch nehmen zu können, stellt der Inhaber der betreffenden Entscheidung innerhalb von 30 Tagen vor dem Ende der Geltungsdauer oder dem Zeitpunkt des Widerrufs einen Antrag bei der Zollbehörde, die die Entscheidung erlassen hat…

ZK-07706.4. von der Kommission zu treffende Entscheidungen (Art. 116 Abs. 3 UZK, Art. 98 - 102 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…trifft die entscheidungsbefugte Zollbehörde eine Entscheidung zugunsten der betreffenden Person. 6.5. Verzinsung des Erstattungsbetrages (Art. 116 Abs. 6 UZK) (1) Werden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge sowie bei deren Entrichtung gegebenenfalls erhobene Kredit- oder Verzugszinsen erstattet, dann sind von den Zollbehörden hierfür keine Zinsen zu zahlen…