…der Finanzverwaltung im Fall einer dienstlichendrei Monaten nach Entdeckung des Fehlers nachzuholen (§ 7 Abs. 2 Sonderausgaben-DÜV Veranlassung elektronisch eingesehen werden können). Die Nachholung kann unterbleiben, werden betragsmäßig Informationen, die sich auf die übermittlungspflichtigen Organisationen beziehen, nur in einer speziellen Beilage zumwenn sie im Abgabenverfahren…
…1. Allgemeines Die Ermittlungen im Rahmen des Suchverfahrens sind von den Zollstellen grundsätzlich so durchzuführen, dass sie alle für die Erhebung der Abgaben erforderlichen Daten enthalten. Grundsätzlich sind zunächst sämtliche im Inland ansässigen Abgabenschuldner unter Hinweis auf das Gesamtschuldverhältnis durch Bescheid in Anspruch zu nehmen…
3.2. Einfuhrzollschuld im Zusammenhang mit der Wiederausfuhr einer in einem aktiven Veredelungsverkehr hergestellten Ware, die in einem Drittland eine Präferenzbehandlung erfahren soll (Art. 78 UZK) Art. 78 UZK normiert besondere Vorschriften für Nichtursprungswaren: Abs. 1)Gilt für Nichtursprungswaren, die bei der Herstellung von Erzeugnissen…
…übermittlungspflichtigen Organisation längstens innerhalb von drei Monaten nach Entdeckung des Fehlers durch eine Berichtigungjeweils betreffenden Person im betreffenden Jahr geleisteten Zuwendungen. Bei Sachzuwendungen (zB an Museen) ist der Übermittlung zu ersetzen. Die Berichtigung kann unterbleiben, wenn sie im Abgabenverfahren des betroffenen Steuerpflichtigen wegen eingetretener Verjährung…
…ist von der übermittlungspflichtigen Organisation längstens innerhalb von drei Monaten nach Entdeckung des Fehlers nachzuholen (durch eine§ 7 Abs. 2 Sonderausgaben-DÜV) Berichtigung der Übermittlung zu ersetzen. Die NachholungBerichtigung kann unterbleiben, wenn sie im Abgabenverfahren des betroffenen Steuerpflichtigen wegen eingetretener Verjährung keine steuerliche Auswirkung mehr…
…kann, da im letzteren Fall die Ware nicht in den Wirtschaftskreislauf der Union eingegangen ist. (7) Wird der Fehler von der Partei selbst noch in einem zeitlichen Naheverhältnis zu seinem Auftreten entdeckt, fällt er weniger ins Gewicht als bei einer Entdeckung durch die Zollbehörde bzw…
…Rückstellung für Firmenjubiläen (§ 9 Abs. 4 EStG 1988). Im Übrigen siehe Rz 3422. Konventionalstrafe Rz 3484a: Eine Rückstellung für Aufwendungen aus der drohenden Inanspruchnahme aus einer Konventionalstrafe setzt voraus, dass die Verwirklichung des Sachverhaltes, an den eine Konventionalstrafe geknüpft ist, vor dem Bilanzstichtag gesetzt wurde…
…243 UZK-IA aufzunehmen. Werden im Zuge der Zollbeschau von den Zollorganen mehr als geringfügige Überschreitungen der angegebenen Warenmenge oder Beiladungen festgestellt, gilt die Mehrmenge bzw. die beigeladene Ware als nicht angemeldet und die Zollschuld im Falle der Entdeckung vor der Überlassung als nach Art…
…zum Zeitpunkt der Entdeckung zu ermitteln. Wird der Bodenschatz nach dem 31.12.2012 in Nutzung genommen, ist gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 lit. b EStG 1988 die AfA des Rechtsvorgängers fortzusetzen. Im Ergebnis ist daher auf die - im Fall der Entdeckung nicht vorhandenen…