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7 117 Treffer486 msnur geltende Fassungen
EnAbgR Rz 234–2394.2.1.2.3 Körperschaften des öffentlichen Rechts
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…Dienstleistungsbetrieb den Gewinn bzw. die Umsätze nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelt, endet der Zeitraum, für den letztmalig eine Energieabgabenvergütung beantragt werden kann, mit dem 31. Dezember 2010Jänner 2011; der Berechnung des Energieabgabenvergütungsanspruchs ist somit ein entsprechend gekürztes "Rumpfwirtschaftsjahr" zu Grunde zu legen. Für…

EnAbgR Rz 32–361.3 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…Nr. 112/2008), in dessen Bereich sich der Empfänger der Lieferung befindet, die Benützung seines Netzes und legt dem Empfänger der elektrischen Energie eine Rechnung über das Entgelt für die Benützung seines Leitungsnetzes. Ein "Netzbetreiber" im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 51 ElWOG 2010…

EnAbgR Rz 252–2534.2.3 Vergütungsanspruch für Wärme, Dampf oder Warmwasser
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…Bekanntgabe dieser Beträge nur zusammengefasst unter der Bezeichnung "Energieabgaben", ist eine Zuordnung auf eine konkrete Energieabgabe und damit eine Geltendmachung im Rahmen der Energieabgabenvergütung nicht möglich. 4.2.4 Zuständiges Finanzamt Rz 253: Die Energieabgabenvergütung erfolgt durch das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt.

EnAbgR Rz 223–2334.2.1.2 Anspruchsberechtigter Betrieb (Rechtslage ab 1. Februar 2011):
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…0118). Dies entspricht - eingeschränkt auf Produktionsbetriebe - auch der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (so genannte "Energiesteuerrichtlinie"): Voraussetzung für eine Energieabgabenvergütung wird daher in Anlehnung an Art. 11 Abs…

EnAbgR Rz 208–2224.2 Anspruchsberechtigung und Antragstellung
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…12.2009, 2006/17/0118). Dies entspricht auch der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (so genannte "Energiesteuerrichtlinie"): Voraussetzung für eine Energieabgabenvergütung ist nach Art. 11 Abs. 1 der…

EnAbgR Rz 37–431.5 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…auch abgerechnet, dann ist diese konkrete Menge elektrischer Energie zu versteuern. Dies wird jedenfalls bei industriellen oder gewerblichen Großkunden der Fall sein. 1.5.2 Sondervorschriften für Haushaltskunden und Kleinabnehmer Rz 38: Wird hingegen die Liefer- bzw. Verbrauchsmenge nicht innerhalb dieses Zeitraumes festgestellt, dann hat…

PV-Erlass Rz 156–1583.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

… 3 Abs. 5 ElAbg-ESBV). Im Falle von begünstigten Erzeugergemeinschaften muss für die Inanspruchnahme der Befreiung daher jedenfalls einem Nähekriterium entsprochen werden. Diese Voraussetzung ist innerhalb einer EEG dann erfüllt, wenn die Verbrauchsanlagen der Mitglieder oder Gesellschafter mit den Erzeugungsanlagen über ein Niederspannungs-Verteilernetz und…

EnAbgR Rz 240–2424.2.1.3 Einschränkung des Vergütungsanspruches
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…Gemeinde gelegt. Wird im Rahmen der Betriebskostenabrechnung der Strom inklusive Elektrizitätsabgabe an den Kantinenpächter weiterverrechnet und die Elektrizitätsabgabe gesondert ausgewiesen, kann die Kantine die Energieabgabenvergütung für die weiterverrechneten Energieabgaben beantragen, wenn sonst alle Voraussetzungen vorliegen. Die Gemeinde hat keinen Vergütungsanspruch hinsichtlich der weiterverrechneten Energieabgaben, sondern…

EnAbgR Rz 254–2634.3 Ausschluss von der Vergütung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…oder ein Dienstleistungsbetrieb ist. Soweit es sich bei dem belieferten Betrieb um einen Produktionsbetrieb handelt, hat dieser nur dann einen Anspruch auf Energieabgabenvergütung, wenn die entsprechenden (Weiter-)Lieferungen nachweisbar sind und die Bezahlung der Energieabgaben nachgewiesen wird. Darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass für die…

EnAbgR Rz 243–2514.2.2 Antragstellung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…für die auch im laufenden Jahr ein Anspruch auf Energieabgabenvergütung besteht, können unterjährig - nach Ablauf von sechs Monaten nach Beginn des folgenden Kalenderjahres (Wirtschaftsjahres) - eine Vorausvergütung in Höhe von 5% des Vergütungsbetrages des Vorjahres beantragen (Formular ENAV 3). Dieser Betrag wird bei der Vergütung für…

PV-Erlass Rz 66–702.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Hingewiesen sei darauf, dass die Begünstigungen für den Eigenverbrauch elektrischer Energie - auch von Überschusseinspeisern - in den letzten Jahren mehrfach geändert wurden und auch weiter geändert werden. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die aktuelle Rechtslage. Rz 67: Bis zu einer Freigrenze in Höhe von 5…

PV-Erlass Rz 26–312.1.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…00 | Einspeisung 20.000 kWh à 10 Cent | 2.000,00 | USt: 400,00 Im Jahr der Anschaffung ergibt sich ein Vorsteuerabzug von 6.600,00 €. Die Umsatzsteuerschuld für die Stromlieferung geht auf den Leistungsempfänger (Energieversorgungsunternehmen) über, sofern die Voraussetzungen des …

EnAbgREinleitung
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…1 Elektrizitätsabgabegesetz, Unterabschnitt 4.2 im Abschnitt Energieabgabenvergütungsgesetz Erläuterungen zu § 2 Energieabgabenvergütungsgesetz). Weitere Unterabschnitte entsprechen ebenso den Absätzen oder Ziffern der behandelten Paragraphen (so enthält beispielsweise Unterabschnitt 2.2.2. im Abschnitt Erdgasabgabegesetz Erläuterungen zu § 2 Abs. 2 Erdgasabgabegesetz). Bundesministerium für Finanzen, 15. April 2011

EnAbgR Rz 47–481.7 In-Kraft-Treten
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…siehe Rz 43b), gilt erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2014 (§ 7 Abs. 7 iVm § 5 Abs. 7 ElAbgG idF BG, BGBl. I Nr. 64/2014). 1.8 Vollziehung Rz 48: Mit der Vollziehung des ElAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut; hinsichtlich des…

EnAbgR Rz 44–461.6 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…gesetzt hat, ist eine Berichtigung einer an das Finanzamt bereits abgeführten, aber nicht weiter verrechenbaren Abgabe zulässig. Gleiches gilt für den Lieferer der Elektrizität als Abgabenschuldner: auch er kann eine verrechnete und bereits abgeführte Elektrizitätsabgabe, die ihm vom Empfänger der Elektrizität nicht ersetzt wurde, berichtigen…

EnAbgR Rz 1–181 Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…110/2010 idgF, eingespeist wird und die Abrechnung dieser Stromlieferungen über die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom Österreich) erfolgt. Siehe hierzu auch Rz 20a. Zum Verbrauch von elektrischer Energie durch ein Elektrizitätsunternehmen siehe Rz 9 ff sowie Rz 12. 1.1.1.1.1 steuerbare und…

EnAbgR Rz 2644.4 In-Kraft-Treten
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…durch die Europäische Kommission erfolgte im Amtsblatt der EU, ABl. Nr. C 288 vom 30.09.2011 S. 21 (siehe auch VwGH 30.01.2013, 2012/17/0469). Mit der Vollziehung des EnAbgVergG ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Randzahlen 265 bis 290: derzeit frei

EnAbgR Rz 76–882.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…Die Befreiung umfasst ausschließlich die Herstellung, den Transport und die Speicherung im technischen Sinn. Damit in Zusammenhang stehende Verbräuche für Verwaltungsgebäude und ähnliche Verbräuche sind von der Befreiung nicht umfasst. Diese Erdgasmengen unterliegen, soweit es sich um ein Erdgasunternehmen handelt, der Besteuerung als Verbrauch von…

EnAbgR Rz 89–912.4 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…I Nr. 107/2011), in dessen Bereich sich der Empfänger der Lieferung befindet, die Benützung seines Netzes und legt dem Empfänger des Erdgases eine Rechnung über das Entgelt für die Benützung seines Leitungsnetzes. Ein "Netzbetreiber" im Sinne des § 6 Z 33 GWG, BGBl. I Nr…

LStR 2002 Rz 1123.3.41 Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen (§ 3 Abs. 1 Z 39 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Grenze von 35 kWp und deren Anschlussleistung die Grenze von 25 kWp nicht überschreiten (gilt ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023). Einkünfte aus der Einspeisung von höchstens 12.500 kWh (Kilowattstunden) elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen sind ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2022 steuerfrei…