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631 Treffer1568 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 199–2042.1.8.3. Ende der Unternehmereigenschaft
geltende FassungRichtlinien23.11.2011

2.1.8.3. Ende der Unternehmereigenschaft 2.1.8.3.1. Allgemeines Rz 199: Die Unternehmereigenschaft endet nicht bereits mit der Einstellung der Leistungstätigkeit oder der Abmeldung des Betriebes. Sie umfasst noch alle Vorgänge und Handlungen, die der Liquidierung der ausgeübten gewerblichen oder beruflichen…

ZK-0612Anlage 4 - Ende Fallback WB
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

…………… von …… bis …… Uhr wurden insgesamt …… (Anzahl) Anmeldungen im Notfallverfahren abgewickelt. Beginn des Systemausfalls (Datum, Uhrzeit): Ende des Systemausfalls (Datum, Uhrzeit): Name des anwesenden Zollsachbearbeiters: Für eventuelle Rückfragen telefonisch erreichbar unter: Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift und…

ZK-15808.2. Ende Fallback WB
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Ende Fallback WB | EORI-Nr.: An | Zollstelle *) | Strasse: | PLZ/Ort: | Kundenteam: | Fax: | E-Mail: hier ist die entsprechende e-mail Adresse der zuständigen Dienststelle *) einzutragen *) Fallback e-mail Adressen der Dienststellen des Zollamts Österreich | Dienststelle | Fallback…

KStR 2013 Rz 1415–142026. Einkommensermittlung bei Beginn und Ende der Steuerpflicht (§§ 18 bis 20 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Abweichungen betreffend Beginn und Ende der Steuerbefreiung ergeben sich aus Sonderregelungen: § 6 Abs. 3 KStG 1988 stellt klar, dass bei einer bestehenden Pensions- und Unterstützungskasse, die die Voraussetzungen für die Befreiung erst im Laufe eines Kalenderjahres erfüllt, die Steuerbefreiung erst mit Beginn des folgenden Kalender-…

LStR 2002 Rz 432–4367.2 Zeitpunkt des Sonderausgabenabzuges allgemein
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…gehören (vgl. VwGH 8.4.1986, 85/14/0160). Voraussetzung ist, dass diese Beträge grundsätzlich zu Beginn oder zum Ende des Jahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, fällig waren. Beispiel: Eine Versicherungsprämie mit Fälligkeit Jänner 2002 wurde bereits am 27. Dezember 2001 bezahlt. Solche Prämien…

VB-02212. Allgemeine Überwachungsmaßnahmen des Handels
geltende FassungRichtlinien14.08.2025

…verfügbar, den prozentualen Anteil jedes darin enthaltenen Stoffs sowie c)Name und Anschrift des Ausführers, des Einführers, des Endempfängers und gegebenenfalls der am Vermittlungsgeschäft beteiligten Personen. (3) Die vorstehend genannten Unterlagen sind von den Wirtschaftsbeteiligten über einen Zeitraum von drei Jahren nach Ende des Kalenderjahres…

VB-07304. Pflichten des Inhabers der Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…Gültigkeit einer Entscheidung aussetzen, mit der einem Unionsantrag des Inhabers der Entscheidung stattgegeben wurde. (2) Die zuständige Zolldienststelle kann gemäß Artikel 16 Abs. 2 PPV 2014 entscheiden, das Tätigwerden der Zollbehörden bis zum Ende des Zeitraums für das Tätigwerden dieser Behörden auszusetzen, wenn der Inhaber…

ZK-06124. Anwendung des Notfallverfahrens
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

…auch bei Abfertigungen zum Versandverfahren im NCTS zur Anwendung. 4.1.3. Ende des Notfallverfahrens Wenn seitens der Zollverwaltung (Triple C Austria im Zusammenwirken mit dem Bundesrechenzentrum) die Wiederverfügbarkeit des Systems festgestellt wird, tritt das Notfallverfahren außer Kraft. In weiterer Folge sind die Kundenteams der…

InvFR 2018 Rz 466–4735.4. Regelung des Übermittlungsverfahrens durch die FMV 2015
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…dem Ausschüttungstag vorzunehmen. Rz 472: Nach § 3 Abs. 2 Z 2 der FMV 2015 ist die Jahresmeldung - sowohl für inländische als auch für ausländische Fonds - spätestens sieben Monate nach Ende des Geschäftsjahres des Fonds vorzunehmen. Bei Verpflichtung zur Vornahme einer KESt-Auszahlung nach § 58 Abs…

VPR 2021 Rz 447–4533.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…gültig. Das Ende der Zugehörigkeit zu einer multinationalen Unternehmensgruppe ist durch eine Leermeldung mitzuteilen. Rz 448: Der Begriff des "berichtspflichtigen Wirtschaftsjahres" bezieht sich dabei stets auf die Verhältnisse der multinationalen Unternehmensgruppe (und somit grundsätzlich der obersten Muttergesellschaft) und nicht auf die Verhältnisse der einzelnen Geschäftseinheit…

UZK-DAArtikel 146 Ergänzende Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

…einer ergänzenden Zollanmeldung nach Absatz 2 abzugeben ist. Diese Fristperiodischer oder zusammenfassender Art beträgt höchstens 10 Tage ab dem Ende des Tag, an dem der Zeitraums, auf den sich die ergänzende Zollanmeldung bezieht, endet. (3a) Entsteht keine Zollschuld, darf die Frist für die Abgabe der…

UZK-IAKapitel 3 Währungsumrechnung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…gilt während des gesamten folgenden Monats. Liegt der zu Beginn des Monats anzuwendende Kurs jedoch um mehr als 5% über oder unter dem am Tag vor dem 15. dieses Monats veröffentlichten Kurs, so ist der letztgenannte Kurs ab dem 15. bis zum Ende des betreffenden…

UZK-IAArtikel 91 Pflichten der Ausführer
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…der Herstellung verwendeten Vormaterialien auf; c)sie bewahren alle Zollbescheinigungen über die bei der Herstellung verwendeten Vormaterialien auf; d)sie bewahren folgende Aufzeichnungen für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Erklärung zum Ursprung ausgefertigt wurde, oder länger…

UZK-IAArtikel 125 Prüfung der Ursprungsnachweise
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Für die nachträgliche Prüfung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 müssen Kopien der Bescheinigungen sowie diesbezügliche Ausfuhrpapiere von den zuständigen Regierungsbehörden des begünstigten Ausfuhrlandes oder Ausfuhrgebietes oder von den Zollbehörden des Ausfuhrmitgliedstaats mindestens drei Jahre lang ab dem Ende des Jahres der Ausstellung der Bescheinigungen aufbewahrt werden.

UZK-IAArtikel 114 Verfahren für die Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…121 und 123 ausgefüllt. Anträge auf Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 müssen von den zuständigen Behörden des begünstigten Ausfuhrlandes oder des Ausfuhrgebietes oder des Ausfuhrmitgliedstaats mindestens drei Jahre lang ab dem Ende des Jahres der Ausstellung der Bescheinigung aufbewahrt werden. (4) Der Ausführer oder sein Vertreter fügt…

UZKAbschnitt 8 Aufbewahrung von Unterlagen und sonstigen Informationen sowie Gebühren und Kosten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Ende des Jahres, in dem die Zollanmeldungen zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder zur Ausfuhr angenommen worden sind. Für Waren, die wegen ihrer Endverwendung unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von Einfuhrabgaben zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen worden sind, läuft diese Frist ab dem Ende…

UZKArtikel 105 Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…überlassen worden sind, am Ende dieses Zeitraums in einem Mal buchmäßig erfasst werden, sofern für die Entrichtung dieses Gesamtbetrags eine Sicherheit geleistet worden ist. In diesem Fall erfolgt die buchmäßige Erfassung innerhalb von 14 Tagen nach Ende des betreffenden Zeitraums. (2) Ist vorgesehen, dass Waren…

UZK-IAArtikel 110 Nachträgliche Prüfung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A und Erklärungen auf der Rechnung
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

…Nachweis der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse auf, und die zuständigen Regierungsbehörden des begünstigten Ausfuhrlandes bewahren Kopien der Zeugnisse sowie gegebenenfalls die diesbezüglichen Ausfuhrpapiere auf. Diese Unterlagen müssen mindestens drei Jahre lang ab dem Ende des Jahres der Ausstellung des Ursprungszeugnisses nach Formblatt A aufbewahrt werden.

UZKArtikel 145 Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung
geltende FassungRichtlinien30.09.2016

…gestellt, so sind die Angaben zu dem betreffenden Versandverfahren für die Zwecke der Absätze 1 bis 10 als Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung anzusehen, sofern sie den diesbezüglichen Anforderungen genügen. Der Besitzer der Waren kann jedoch am Ende des Versandverfahrens eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung abgeben.

KStR 2013 Rz 1439–144926.2.7 Gewinnermittlung im Liquidationszeitraum
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

… 19 Abs. 2 KStG 1988 sieht für die Ermittlung des Abwicklungsgewinnes einen speziellen Vermögensvergleich vor. Durch Gegenüberstellung von Abwicklungsanfangsvermögen und Abwicklungsendvermögen wird das Vermögen zu Beginn und am Ende des Liquidationszeitraumes miteinander verglichen. Der Abwicklungsgewinn umfasst nicht nur die Gewinne aus der Auflösung der stillen…