…ihre Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur ermöglichen, sowie deren Rohmasse (kg). (2) Bei der Umladung von Erzeugnissen und Waren nach Artikel 119 Absatz 1 Buchstaben d und e in ein Fischereifahrzeug der Union oder ein Fabrikschiff der Union (übernehmendes Schiff) muss das Fischereilogbuch oder die…
…der Ausrüstungen und gegebenenfalls die vermutliche Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur; Ursprungs- und Herkunftsland; Verwendungsort; Verwendungszweck und Verwendungsdauer. Bevor der Antrag erledigt wird, ist der bundesweite Fachbereich Zoll und Verbrauchsteuern zu befassen und dessen Weisung abzuwarten. 5.4.3.2. Feststellungsverfahren Die Feststellung der Abgabenfreiheit…
…Zolltarifliche Einreihung in Sonderfällen Waren, für die ein im Rahmen der Endverwendung vorgesehener Zollsatz nicht niedriger ist als der Zollsatz, der ohne Endverwendung anwendbar wäre, sind der Unterposition der Kombinierten Nomenklatur mit Endverwendung zuzuweisen, wenn die Verwendung entsprechend der diesbezüglichen Auflagen vorgesehen ist. Hierbei ist…
…13 DVO 1225/2011): die vom Hersteller verwendete genaue Handelsbezeichnung, sowie die vermutliche Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur, Name oder Firma und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls des Lieferanten, Ursprungsland, Verwendungsort, Verwendungszweck, Erklärung, dass die Geräte ausschließlich zur medizinischen Forschung Diagnose oder Behandlung verwendet werden…
…die Überlassung der Ware im Sinne von Artikel 5 Nummer 26 UZK; 16."Kleinsendung" eine Post- oder Eilkuriersendung, die a)höchstens drei Einheiten enthält oder b)ein Bruttogewicht von weniger als zwei Kilogramm hat. Als "Einheiten" gelten dabei -Waren gemäß Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur…
…Zollstelle gemeint. 34 05 030 … - GNSS Die aufgeführten NomenklaturenAnzugeben sind die folgenden:relevanten Koordinaten der globalen Satellitennavigationssysteme (GNSS), an denen die Waren zur Verfügung stehen. die Kombinierte Nomenklatur (KN), die für die zolltarifliche Einreihung von Waren in der Union (8-stelliger Code) maßgeblich ist…
…udgl.) - die Ermittlung der Rohmasse vorgenommen werden. b) innere Beschau Die innere Beschau umfasst die Besichtigung der Ware und alle anderen an der Ware vorgenommenen Prüfungen zur Ermittlung ihrer Art und Beschaffenheit zwecks Einreihung der Ware in die Kombinierte Nomenklatur und Feststellung der Bemessungsgrundlagen und…
…nur eine Nomenklatur angegeben werden. Folgende Nomenklaturen sind aufgeführt: | - | die Kombinierte Nomenklatur (KN), die für die zolltarifliche Einreihung von Waren in der Union (8-stelliger Code) maßgeblich ist; | - | der TARIC, der aus zusätzlichen Stellen (9 und 10) besteht, die tarifären und…
…260 | | 31 | P | Beschreibung: | Unter Warenbezeichnung ist die übliche Handelsbezeichnung der Ware einzutragen. Sie muss sie so genau sein, dass sie die Einreihung der Ware in die Kombinierte Nomenklatur ermöglicht. | Beispiel: | Butter aus der Milch |…
…die Anwendung des § 1 in Verbindung mit § 2 Z 4 lit. a UStBBKV verzichten. Diesfalls ist der liefernde Unternehmer Schuldner der Umsatzsteuer. Der Umfang der von § 2 Z 4 lit. a UStBBKV erfassten Waren ergibt sich aufgrund der Einreihung der Metalle in die Kombinierte Nomenklatur…
…Die zu entrichtenden Einfuhr- und Ausfuhrabgaben stützen sich auf den Gemeinsamen Zolltarif. Die durch Unionsvorschriften zu bestimmten Bereichen des Warenverkehrs vorgeschriebenen sonstigen Maßnahmen werden gegebenenfalls entsprechend der zolltariflichen Einreihung der betreffenden Waren angewandt. (2) Der Gemeinsame Zolltarif umfasst alle folgenden Elemente: a)die Kombinierte Nomenklatur…
…richtet sich nach der Kombinierten Nomenklatur (KN, das ist der gemeinsame Zolltarif der EU). Maßgebend für die Einreihung von Waren in den Zolltarif sind der Wortlaut der Positionen bzw. Unterpositionen und die Anmerkungen zu den Abschnitten, nicht die Überschriften. Die für die Tarifierung maßgeblichen EU…
…22 | Der Gesamtwert der Waren, die in die aktive Veredelung übergeführt werden sollen, pro Antragsteller und Kalenderjahr für jeden achtstelligen Code der Kombinierten Nomenklatur übersteigt bei Waren, die unter Anhang 71-02 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 fallen, nicht 150 000 EUR und…
…der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist. Die Einreihung richtet sich nach den Bestimmungen des Unionszollrechts (Zolltarifrecht). Rz 533: Der Kraftfahrzeugbegriff des KfzStG 1992 (siehe Rz 1602) wird hingegen gemäß § 9 Abs. 2 KfzStG 1992 nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften (KFG 1967) bestimmt. Informationen im Zulassungsschein oder in…
…Begründung für die Beurteilung des Ursprungs | n.a. | | Nein | | Titel III | III/7 | Ab-Werk-Preis | n.a. | | Nein | | Titel III | III/8 | Verwendete Vormaterialien, Ursprungsland, Code der Kombinierten Nomenklatur und…
…die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Kraftfahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es ermöglichen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern [Anmerkung 2 zu Kapitel 87 der Kombinierten Nomenklatur]. Die…
…der in ihnen enthaltenen Waren; sie sind - unbeschadet ihres tatsächlichen Ursprungs - so zu behandeln, als ob sie das Ursprungskriterium erfüllen, das auf die in ihnen enthaltenen Waren zutrifft; 3.Soweit Umschließungen gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5b für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur nicht wie die…
…der in ihnen enthaltenen Waren; sie sind - unbeschadet ihres tatsächlichen Ursprungs - so zu behandeln, als ob sie das Ursprungskriterium erfüllen, das auf die in ihnen enthaltenen Waren zutrifft; 3.Soweit Umschließungen gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5b für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur nicht wie die…
…der in ihnen enthaltenen Waren; sie sind - unbeschadet ihres tatsächlichen Ursprungs - so zu behandeln, als ob sie das Ursprungskriterium erfüllen, das auf die in ihnen enthaltenen Waren zutrifft; 3.Soweit Umschließungen gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5b für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur nicht wie die…
…der in ihnen enthaltenen Waren; sie sind - unbeschadet ihres tatsächlichen Ursprungs - so zu behandeln, als ob sie das Ursprungskriterium erfüllen, das auf die in ihnen enthaltenen Waren zutrifft; 3.Soweit Umschließungen gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5b für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur nicht wie die…