…insbesondere eine Beschlagnahme von Exemplaren (falls diese nicht bereits in der Aufgriffsmeldung mitgeteilt worden ist), eine Änderung des Unterbringungsortes beschlagnahmter Exemplare, das Nachbringen von Dokumenten, die Beiziehung eines Sachverständigen, die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, die Verhängung einer Strafe im Finanzstrafverfahren (einschließlich der Strafhöhe und eines allfälligen…
…Eine solche Vorgangsweise wird nur ausnahmsweise zulässig sein, etwa wenn die Abgabe bei dem bereits mit Leistungsgebot in Anspruch genommenen Abgabepflichtigen voraussichtlich uneinbringliche ist. 18.11. Sicherstellungsauftrag im Finanzstrafverfahren Rz 1568: Ein Sicherstellungsauftrag betreffend Geldstrafen, Wertersätze und sonstige im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren anfallende Geldansprüche darf nach…
…ein Finanzstrafverfahren nach § 82 Abs. 3 FinStrG oder § 83 Abs. 3 FinStrG eingeleitet oder ein Finanzvergehen nach § 54 Abs. 1 FinStrG oder § 82 Abs. 2 FinStrG angezeigt, so ist auch diesem Fall das Zollamt Wien für die Abgabenerhebung zuständig. Eine Information über die Einleitung bzw…
…einführt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet (siehe zB Abs. 2). Die Regelungen des Artikels 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 sind in…
…sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 11 FinStrG), durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. Der Versuch und die Beteiligung daran…
…Finanzstrafverfahren zu ahnden. Die Zuständigkeit richtet sich nach § 58 Abs. 1 lit. f FinStrG. 13.1. Vorlage einer falschen Selbstauskunft durch den Kontoinhaber Rz 94a: Das GMSG verpflichtet nur meldepflichtige Finanzinstitute zur Abgabe einer Meldung. Es kann daher auch nur ein solches Finanzinstitut wegen einer…
…sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 12 StGB), durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. Der Versuch und die Beteiligung daran…
…in Verkehr bringt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet (siehe zB Abs. 2). Die Regelungen des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007…
…§ 177b StGB und § 177c StGB genannten mit Strafe bedrohten Handlungen ist das Landesgericht zuständig. Die Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft erfolgt durch die befassten Strafsachenstellen der Zollstellen. Eine gleichartige Bestimmung wie in § 83 Abs. 4 und 5 AußWG 2011 ist im SKG 2013 nicht enthalten…
…bringt oder einführt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet (siehe zB Abs. 2). Die Regelungen des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009…
…es zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit oder zur Erlassung von Organstrafverfügungen durch die Zollorgane im Hinblick auf die ab 1. Juli 2007 im § 34 Abs. 2 ZollR-DG normierte direkte gesetzliche Ermächtigung nicht. (4) Ohne Rücksicht auf Maßnahmen anderer Behörden ist erforderlichenfalls ein Finanzstrafverfahren einzuleiten.
…4.10.). (2) Gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 ArtHG 2009 begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 7) durch unrichtige oder unvollständige Angaben eine nach dem Artenhandelsgesetz 2009 oder nach den Artikeln 4, 5, 7, 8, 9…
…2) Die Einfuhr von Pelzfellen von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) entgegen den in dieser Arbeitsrichtlinie wiedergegebenen Bestimmungen der Verordnung betreffend das Einfuhrverbot von Fellen bestimmter Jungrobben und Waren daraus kann gleichzeitig auch einen Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr…
…EG-VerbringungsV die erforderlichen Angaben nicht mitführen, vorweisen oder übermitteln oder Abfälle, die der Informationspflicht gemäß Artikel 18 der EG-VerbringungsV unterliegen, in einer Weise, die nicht dem in Anhang VII der EG-VerbringungsV aufgeführten Dokument entspricht, verbringen (siehe Abschnitt 8.2.5.) (§ 79 Abs…
…es zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit oder zur Erlassung von Organstrafverfügungen durch die Zollorgane im Hinblick auf die ab 1. Juli 2007 im § 34 Abs. 2 ZollR-DG normierte direkte gesetzliche Ermächtigung nicht. (4) Ohne Rücksicht auf Maßnahmen anderer Behörden ist erforderlichenfalls ein Finanzstrafverfahren einzuleiten.…
…I Nr. 26/2011; In-Kraft-Treten am 1. Oktober 2011. (2) Bundesgesetz über die Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems, die Sicherung von Kernmaterial und Anlagen und über die Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der friedlichen Verwendung der Atomenergie (Sicherheitskontrollgesetz 2013 - SKG 2013); In-Kraft-Treten am 1. März…
…aufgelöst. (3) Gemäß § 89 Abs. 3 AußWG 2011 gelten Rechtsgeschäfte über Vorgänge, für die eine Genehmigung aufgrund dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union nach § 1 Abs. 1 Z 24 AußWG 2011 erforderlich ist, kraft Gesetzes als unter der aufschiebenden Bedingung…
…Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (siehe Abschnitt 1a.1. Abs. 3) dem Zollamt darüber eine entsprechende Mitteilung macht. (3) Der Strafrahmen für die in Abs. 1 und 2 angeführten Finanzordnungswidrigkeiten beträgt 1.000 Euro. (4) Gemäß § 8 Abs. 8 ArtHG 2009 ist die Anwendung des …
…weder zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit oder zur Erlassung von Organstrafverfügungen durch die Zollorgane im Hinblick auf die ab 1. Juli 2007 im § 34 Abs. 2 ZollR-DG normierte direkte gesetzliche Ermächtigung nicht. (4) Ohne Rücksicht auf Maßnahmen anderer Behörden ist erforderlichenfalls ein Finanzstrafverfahren einzuleiten.…
…es zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit oder zur Erlassung von Organstrafverfügungen durch die Zollorgane im Hinblick auf die ab 1. Juli 2007 im § 34 Abs. 2 ZollR-DG normierte direkte gesetzliche Ermächtigung nicht. (5) Ohne Rücksicht auf Maßnahmen anderer Behörden ist erforderlichenfalls ein Finanzstrafverfahren einzuleiten.