…die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sind. Dies kann gemäß § 1 der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 583/2003 idF BGBl. II Nr. 175/2010 auf zwei Arten erfolgen: Mit elektronischer Signatur gemäß § 1 Z 1 der Verordnung…
…gestellt werden. [Grafik] 11.2.3a.5. Rechnungen über das Unternehmensserviceportal oder über PEPPOL (Pan-European Public Procurement OnLine) Rz 1564h: Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer elektronischen Rechnung werden gewährleistet, wenn eine elektronische Rechnung über das Unternehmensserviceportal oder über PEPPOL …
…Signatur Rz 1564i: Gemäß § 1 Z 3 der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 583/2003 idF BGBl. II Nr. 516382/20122016, ist die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer elektronischen Rechnung gewährleistet, wenn die Rechnung mit einer Signatur oder…
…Leistungserbringer und Leistungsempfänger unabhängig voneinander in ihrem Verfügungsbereich zu gewährleisten. Echtheit der Herkunft bedeutet die Sicherheit der Identität des Leistungserbringers oder Rechnungsausstellers. Unversehrtheit des Inhalts bedeutet, dass die nach dem UStG 1994 erforderlichen Angaben nicht geändert wurden. Aus der Unversehrtheit des Inhalts folgt jedoch nicht…
…der RTR oder einer vergleichbaren ausländischen Stelle prüfbaren Zertifikat beruht (siehe Rz 1564i), versehen sind oder die im Rahmen eines zulässigen EDI-Verfahrens (siehe Rz 1564j) gespeichert werden. Elektronische Rechnungen können auch in Papierform (als Ausdruck) aufbewahrt werden, wenn das Vorliegen der Echtheit der Herkunft…
…in Feld 44 der Zollanmeldung "C406"), sofern die zur Herstellung des Musikinstruments verwendeten Exemplare rechtmäßig erworben wurden und das Musikinstrument in geeigneter Weise gekennzeichnet ist. (3) Die Genehmigungen und Bescheinigungen des Herkunftslandes dürfen nur anerkannt werden, wenn folgende Formerfordernisse erfüllt sind: 1.der Begriff CITES…
…Baugruppen und Bestandteile, die in Absatz 2 des nachstehenden Abschnitts aufgeführte "Technologien" enthalten, für eines der folgenden Gasturbinenflugtriebwerke: a) unter Ziffer 1 erfasst oder b) entwicklungs- oder fertigungsmäßige Herkunft ist dem Hersteller unbekannt. | 9A003 | IX.A9.004 | Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge"), "Raumfahrzeuge", "Raumfahrzeug…
…die Nämlichkeit der darin angeführten Waren mit den zur zollamtlichen Abfertigung gestellten Waren gegeben ist. Besonderes Augenmerk ist auf Umstände zu legen, die darauf hinweisen könnten, dass die Ware nicht "handgearbeitet" oder "auf Handwebstühlen hergestellt" ist. Weiters ist zu prüfen, ob das Erfordernis der "Beförderung…
39.3. Prüfung der Echtheitsbescheinigung 39.3.1. Formelle Prüfung Die Echtheitsbescheinigung ist vor Anwendung des Kontingentzollsatzes auf ihre formelle und - soweit dies möglich ist - auch auf ihre materielle Richtigkeit zu prüfen. Die Echtheitsbescheinigung ist darauf zu prüfen -ob sie von einer zuständigen Behörde eines…
…EUR.1 oder gegebenenfalls der Erklärung(en) auf der Rechnung zurückzusenden. (5) Ist bei begründeten Zweifeln nach Ablauf des in Absatz 3 genannten Zeitraums von sechs Monaten noch keine Antwort erfolgt oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers…
…oder der Union angesehen werden können. (4) Ist bei begründeten Zweifeln nach Ablauf des in Absatz 3 genannten Zeitraums von sechs Monaten noch keine Antwort erfolgt oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der…
…es den Zollbehörden der Mitgliedstaaten gestattet, die Echtheit der Bescheinigung oder die Richtigkeit der Angaben über den tatsächlichen Ursprung der betreffenden Erzeugnisse zu überprüfen. (2) Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird nur ausgestellt, wenn sie als Nachweis zur Anwendung der in Artikel 59 der Delegierten Verordnung…
…Art und Weise der Durchführung der Prüfung und e)gegebenenfalls Belege. (3) Geht innerhalb von zehn Monaten nach dem Datum des Ersuchens um Prüfung keine Antwort ein oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit der betreffenden EzU der Erzeugnisse entscheiden zu…
…oder der Türkei angesehen werden können und die übrigen Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls erfüllt sind. (6) Ist im Falle begründeter Zweifel zehn Monate nach dem Tag des Ersuchens um nachträgliche Prüfung noch keine Antwort eingegangen oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit…
…der Antwort hervorgeht, dass die betreffenden Erzeugnisse keine Ursprungserzeugnisse eines begünstigten Landes sind oder wenn die Bedingungen des Artikels 42 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 nicht erfüllt waren; c)sie begründete Zweifel an der Echtheit der Erklärung zum Ursprung oder an der Richtigkeit der…
…Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Gegenseitige Amtshilfe Um die ordnungsgemäße Anwendung dieses Ursprungsprotokolls zu gewährleisten, leisten Syrien und die Gemeinschaft einander durch ihre Zollverwaltungen Amtshilfe bei der Prüfung der Echtheit der WVBen EUR.1, der Richtigkeit der Angaben über den tatsächlichen Ursprung der…
…Anschriften der Zollbehörden mit, die für die Prüfung dieser Bescheinigungen und Ursprungserklärungen zuständig sind. (2) Um die ordnungsgemäße Anwendung dieses Übereinkommens zu gewährleisten, unterstützen die Vertragsparteien einander über ihre Zollverwaltungen bei der Prüfung der Echtheit der Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, der Ursprungserklärungen, der Lieferantenerklärungen sowie der…
…Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Bezüglich der Prüfung der Ursprungsnachweise bemühen sich die Zollbehörden des Ausfuhrlands…
…Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen haben. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1 senden die Zollbehörden des Einfuhrlandes die UrsprungserklärungErklärung zum Ursprung oder eine Abschrift dieser an die Zollbehörden des Ausfuhrlandes zurück, gegebenenfalls unter Angabe der…
…um Nachprüfung noch keine Antwort erfolgt oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können, so lehnen die ersuchenden zuständigen Behörden oder Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn…