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840 Treffer399 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 1557–156011.2 Rechnungsarten
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sind. Dies kann gemäß § 1 der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 583/2003 idF BGBl. II Nr. 175/2010 auf zwei Arten erfolgen: Mit elektronischer Signatur gemäß § 1 Z 1 der Verordnung…

BFG RV/7105578/2017Fehler in der Bezeichnung des Bescheidadressaten; Verlängerung der Verjährungsfrist infolge Hinterziehung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.02.2023Teil 1/2

…Zahlungstermine seiner Entscheidung zugrunde gelegt. Zu dieser Rechnung ist noch festzuhalten, dass im Schreiben vom 29.12.2008, Zahl AU 1 - 193 - 08, dessen Echtheit der Beschwerdeführer zugesteht (Schriftsatz vom 25.8.2022, Pkt. B.2.), auf eine "beiliegende Honorarnote" Bezug genommen wird. Die Annahme…

UFSG RV/0628-G/11Angabe der UID-Nummer des Leistungsempfängers auf der Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2013

…hingewiesen wird. Auf die Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen muss für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. Abs. 3: Für die unter Abs. 1…

UFSG RV/0112-G/09(Keine) Vorsteuererstattung aus einer mangelhaften Rechnung bzw. einer lediglich aufgrund der Rechnung geschuldeten Umsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2009

…Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen muss für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. Abs. 3: Für die unter Abs. 1 Z 1 und 2…

UFSG RV/0400-G/08Keine Vorsteuererstattung aus mangelhaften Rechnungen bzw. einer Umsatzsteuer, die nur aufgrund der Rechnung, nicht aber aufgrund der Leistung geschuldet wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2009

…Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen muss für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. (Abs. 3) Für die unter Abs. 1 Z 1 und 2…

BFG RV/2100300/2016Für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges reicht es aus, wenn als Rechnungsempfängeradresse der Ort aufscheint, an dem die Gesellschaft ihre geschäftlichen Aktivitäten entfaltet. Die Angabe des statutarischen Sitzes ist nicht erforderlich.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.11.2017

… 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen muss für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. (3) Für die unter Abs. 1 Z 1 und 2 geforderten Angaben ist jede Bezeichnung…

BFG RV/2100723/2015Vorsteuererstattung aus der Anschaffung von Kraftfahrzeugen, die im Inland vermietet werden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2017

…oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der elektronischen Rechnungen müssen für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. (3) Für die unter Abs. 1 Z 3 lit. a und b geforderten…

BFG RV/2100659/2014Das Fehlen der (ausländischen) Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) des Leistungsempfängers stellt keinen derart schweren Rechnungsmangel dar, der einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung nicht zugänglich ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.04.2015

… 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen muss für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. Abs.3: Für die unter Abs. 1 Z 1 und 2 geforderten Angaben ist jede…

UFSI RV/0250-I/02steuerliche Nichtanerkennung der behaupteten stillen Beteiligung einer Schweizer Domizilgesellschaft; Schätzung bei ungeklärten Bareingängen auf dem Bankkonto einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.12.2003

…Z. die Herkunft des Geldbetrages nicht einwandfrei habe aufklären können, werde auch diese Bareinlage als verdeckte Gewinnausschüttung angesetzt (Tz 23c des Berichtes). In Höhe einer Bareinzahlung von 329.489 S sei schließlich die in den Büchern der Bw. ausgewiesene Darlehensforderung "G." ausgebucht worden. Nach Aussage…

BFG RV/2100601/2023Bei nichtunternehmerischen/ nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten besteht kein Anspruch auf Vorsteuererstattung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.02.2026Teil 1/2

…In der Begründung führte das Finanzamt Folgendes wörtlich aus: "Nach § 11 Abs. 2 zweiter Unterabsatz UStG 1994 gilt eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung nur dann als Rechnung i. S. des § 11 UStG 1994, wenn die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhaltes gewährleistet…

UFSG RV/0123-G/13Vorsteuererstattung und innergemeinschaftliche Lieferung (im Abholfall)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2013

…hingewiesen wird. Auf die Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen muss für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. Abs. 3: Für die unter Abs. 1…

UFSG RV/0029-G/11Keine Vorsteuererstattung bei Nichtvorlage von Originalrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2012

…elektronisch übermittelte Rechnungen erfüllen würden. Damit ist aber die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhaltes der Rechnungen nicht gewährleistet. Rechnungen, die nach Belieben ausgedruckt und vorgelegt werden, können dazu führen, dass Mehrfacherstattungen nicht auszuschließen sind. Gerade im Fall der Bw., die mehrmals jährlich Anträge…

UFSG RV/0908-G/09Keine Vorsteuererstattung aus nicht ordnungsgemäßen Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2011

…hingewiesen wird. Auf die Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen müssen für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. Abs. 3: Für die unter Abs. 1…

BFG RV/2100786/2014Vorsteuererstattung nur aus dem § 11 UStG 1994 entsprechenden Rechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.12.2015

… 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen muss für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. (3) Für die unter Abs. 1 Z 1 und 2 geforderten Angaben ist jede Bezeichnung…

BFG RV/2100624/2016Berichtigte Kleinbetragsrechnungen können den Vorsteuerabzug im Erstattungsverfahren vermitteln
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.08.2017

…oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der elektronischen Rechnungen müssen für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. (3) Für die unter Abs. 1 Z 3 lit. a und b geforderten…

UStR 2000 Rz 156411.2.3a.4. Innerbetriebliches Steuerungsverfahren
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

…gestellt werden. [Grafik] 11.2.3a.5. Rechnungen über das Unternehmensserviceportal oder über PEPPOL (Pan-European Public Procurement OnLine) Rz 1564h: Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer elektronischen Rechnung werden gewährleistet, wenn eine elektronische Rechnung über das Unternehmensserviceportal oder über PEPPOL …

UFSW RV/3798-W/08Kein Vorsteuerabzug bei Scheinrechnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2011

…306 von der Fa. Y-KEG vom 14.1.2005 kann nicht anerkannt werden, da diese von Herrn C.als Geschäftsführer unterfertigt wurde. Laut Firmenbuch ist Herr C.jedoch erst ab 30.4.2005 Geschäftsführer der Fa. Y-KEG. Die Echtheit der Herkunft ist somit…

BFG RV/2100181/2024Keine Vorsteuererstattung für Steuerschuld kraft Rechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.07.2025

…zustimmt, wobei keine spezielle Form der Zustimmung erforderlich sei und auch eine konkludente Zustimmung wie z.B die Zahlung des Rechnungsbetrages möglich sei. Diese Zustimmung werde durch die Vorlage der Zahlungsbestätigungen der Rechnungen nachweislich erbracht. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Echtheit der Herkunft, die…

UFSW RV/0844-W/13Fälschung einer Rechnung - behauptete Rechnungskorrekturen wurden nicht vom Rechnungsaussteller vorgenommen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.07.2013

…ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der elektronischen Rechnungen müssen für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. Rechnungen über Euro 10.000,00, die ab dem 1.7.2006 ausgestellt werden, müssen…

UFSW RV/3245-W/08Ansatz eines ungeklärteren Vermögenszuwachses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.07.2011Teil 1/2

…Anlässlich dieser Außenprüfung kam es zu großen Problemen im Zusammenhang mit der Mittelherkunft des Familienvermögens, da die untersuchten Zeiträume extrem lang zurück lagen (unter anderem wurde im Jahr 2003 die Herkunft von Geldern aus den Jahren vor 1990 - also mehr als 14 Jahre zurück und…