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UP-43005.3.2. Volle Kumulierung
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…anderen Vertragsstaat des EWR hinzuzurechnen und beide insgesamt als einen ursprungsbegründenden Vorgang zu bewerten. Nähere Erläuterungen und praktische Beispiele zum Thema Kumulierung können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 1.2.4. entnommen werden. 5.3.2.2. Lieferantenerklärung (1) Wird im Gebiet einer EWR-Vertragspartei…

UP-43005. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…Vertragsparteien, für die das Abkommen gilt, als ein Gebiet. Abweichend davon gilt das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein zum für die Zwecke der Bestimmung des Ursprungs der in den Tabellen I und II des Protokolls Nr. 3 aufgeführten Erzeugnisse nicht als Teil des Gebiets des EWR…

UP-43005.1.3. Bestimmung des Ursprungslandes
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…Rahmen von PanEuroMed ist die Angabe EWR nicht zulässig, und es muss das tatsächliche Ursprungsland aufscheinen. Es sind die Abkürzungen "EWR", "EEA", "EEE", "EOS", "EOX", "SEE", "EER", "EES" oder "ETA" für die Bezeichnung des Europäischen Wirtschaftsraumes als einheitliches Ursprungsgebiet in den Amtssprachen der Vertragsparteien vorgesehen…

UP-43008.2. Verfahren zur Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED
geltende FassungRichtlinien26.09.2025

…und d)Diedas Datum, Vertragsparteien des EWR akzeptieren ab dem eine Vertragspartei mit der Ausstellung elektronischer Warenverkehrsbescheinigungen beginnt, in einer den jeweiligen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) und nach den jeweiligen Verfahren derangegebenen Datum elektronisch ausgestellte WVB (https://www.bmf.gv.at…

VB-02302. Arzneiwaren
geltende FassungRichtlinien15.07.2025

…Sinne des Anhanges B der Richtlinie 90/167/EWG beigeschlossen ist (Dokumentenartencode Dokumentenartencode bei e-zollim elektronischen Abfertigungssystem in Feld 44 der Zollanmeldung "7732"). 2.3.22. Arzneiwaren für klinische oder nichtklinische Prüfungen oder klinische Versuche aus EWR-Vertragstaaten und aus der Schweiz (§ 6 Abs…

VB-02303. Blutprodukte
geltende FassungRichtlinien15.07.2025

…1 AWEG 2010 berechtigt: öffentliche Apotheken, Anstaltsapotheken und Unternehmen, die in einer Vertragspartei des EWR zum Vertrieb von Arzneiwaren oder Blutprodukten berechtigt sind. 3.1.1. Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für Blutprodukte (1) Die vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen ausgestellte Verkehrsfähigkeitsbescheinigung bildet bei der Abfertigung von Blutprodukten…

GK-04201.2. Linienverkehr im EU/EWR-Bereich und der Schweiz
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2. Linienverkehr im EU/EWR-Bereich und der Schweiz 1.2.1. Genehmigungspflicht (1) Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 11/98…

UP-43004.2. Bilaterale Abkommen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

4.2. Bilaterale Abkommen 4.2.1. Landwirtschaftliche Erzeugnisse Bestimmte in Form von Briefwechsel zwischen den Vertragsparteien bilateral abgeschlossene Abkommen betreffend landwirtschaftliche Erzeugnisse basieren auf Protokoll Nr. 42. Für die unter diese Abkommen fallenden Waren werden Präferenzen nur unter den in diesen Abkommen festgelegten Voraussetzungen…

UP-43006. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…andere Gebiete als die der ausführenden oder einführenden Vertragsparteien befördert werden. 6.3. Ausstellungen Eine Ausnahme von der Regel der direkten Beförderung besteht für Ursprungserzeugnisse, die zu einer Ausstellung oder Messe in ein Drittland versandt worden sind und anschließend wieder in den EWR eingeführt werden…

UP-43006.2. Unmittelbare Beförderung
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…andere Gebiete als die der ausführenden oder einführenden Vertragsparteien befördert werden. 6.3. Ausstellungen Eine Ausnahme von der Regel der direkten Beförderung besteht für Ursprungserzeugnisse, die zu einer Ausstellung oder Messe in ein Drittland versandt worden sind und anschließend wieder in den EWR eingeführt werden…

UP-43007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…ohne Ursprungseigenschaft, die im EWR oder in einem anderen Land der Präferenzzone bei der Herstellung von Ursprungserzeugnissen verwendet worden sind, dürfen im Gebiet einer Vertragspartei nicht Gegenstand einer wie auch immer gearteten Zollrückvergütung oder Zollbefreiung sein. (2) Das Verbot betrifft im EWR geltende Regelungen, nach…

UP-43004. Warenkreis
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…Fischzubereitungen aus den HS Kapiteln 15 und 16 des Zolltarifs sind ebenfalls in das multilaterale EWR-Abkommen einbezogen. 4.2. Bilaterale Abkommen 4.2.1. Landwirtschaftliche Erzeugnisse Bestimmte in Form von Briefwechsel zwischen den Vertragsparteien bilateral abgeschlossene Abkommen betreffend landwirtschaftliche Erzeugnisse basieren auf Protokoll Nr…

UP-43005.1.5. Waren unbestimmten Ursprungs
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…Vertragsparteien, für die das Abkommen gilt, als ein Gebiet. Abweichend davon gilt das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein zum für die Zwecke der Bestimmung des Ursprungs der in den Tabellen I und II des Protokolls Nr. 3 aufgeführten Erzeugnisse nicht als Teil des Gebiets des EWR…

UP-43005.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung)
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

… d)Erzeugnisse von dort gehaltenen lebenden Tieren; e)dort erzielte Jagdbeute und Fischfänge; f)Erzeugnisse der Seefischerei und andere von eigenen Schiffen außerhalb der Küstenmeere der ausführenden Vertragspartei aus dem Meer gewonnene Erzeugnisse; g)Erzeugnisse, die an Bord eigener Fabrikschiffe ausschließlich aus den unter Buchstabe…

UP-430012. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien19.01.2026

…Nr. L 1 vom 03.01.1994 S. 1 Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum - Schlußakte - Gemeinsame Erklärungen der Vertragsparteien - Erklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten - Übereinkommen - Vereinbarte Niederschrift - Erklärungen einzelner oder mehrerer Vertragspartner des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, ABl. Nr…

UP-430012.2. Beschlüsse betreffend den Sektor Landwirtschaft
geltende FassungRichtlinien05.05.2025

…Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen und dem Königreich Schweden andererseits über die vorläufige Anwendung der von denselben Vertragsparteien am 2. Mai 1992 in Porto unterzeichneten Abkommen über bestimmte Vereinbarungen für den Sektor Landwirtschaft, ABl. Nr…

UP-43001. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen 1.1. Abkürzungen Übersichtstabelle | EU | Europäische Union | EFTA-Länder | Island, Norwegen und Schweiz in Zollunion mit Liechtenstein | EWR | Europäischer Wirtschaftsraum (EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) | MED-Länder | Teilnehmerländer des Barcelona-Prozesses (Algerien, Ägypten…

UP-43005.6.2. Definition
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…von Tieren. Bei der Beurteilung, ob eine Minimalbehandlung vorliegt, sind alle in der ausführenden Vertragspartei an diesem Erzeugnis vorgenommenen Be- oder Verarbeitungen in Betracht zu ziehen. Erfolgen die vorstehend genannten Vorgänge im Zusammenhang mit anderen Arbeiten an der Ware, ist der so getätigte Herstellungsvorgang in…

UP-43008.15. In Euro (EUR) ausgedrückte Beträge (Wertgrenzen)
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…Gegenwert in Landeswährung kann unverändert beibehalten werden, sofern die Umrechnung zu einer Verringerung dieses Gegenwerts führen würde. (5) Die in Euro ausgedrückten Beträge werden auf Antrag der Vertragsparteien vom Gemeinsamen EWR-Ausschuss überprüft. Bei dieser Überprüfung prüft der Gemeinsame EWR-Ausschuss, ob es erstrebenswert ist…

UP-430012.3.2. Ursprungsprotokoll (Regionales Übereinkommen)
geltende FassungRichtlinien26.09.2025

…97 des Harmonisierten Systems, sofern diese gemäß den Ursprungsregeln der Anlage I und den einschlägigen Bestimmungen der Anlage II des Übereinkommens als Ursprungserzeugnisse der anwendenden Vertragsparteien gelten. ABl. Reihe L 2025/573 (siehe Seite 2) Beschluss des gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 310/2024 vom 6…