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UP-43004.2. Bilaterale Abkommen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…Bestimmungen des Protokolls 4 des EWR Abkommens bezüglich Zollrückvergütung, Nachweis der Ursprungseigenschaft und Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Anwendung. Hinsichtlich der Bestimmung über Zollrückvergütung besteht Übereinstimmung, dass das Verbot der Zollrückvergütung nur für Vormaterialien der Art gilt, die unter das EWR-Abkommen fallen. Ursprungserzeugnisse im…

UP-43004. Warenkreis
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…Bestimmungen des Protokolls 4 des EWR Abkommens bezüglich Zollrückvergütung, Nachweis der Ursprungseigenschaft und Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Anwendung. Hinsichtlich der Bestimmung über Zollrückvergütung besteht Übereinstimmung, dass das Verbot der Zollrückvergütung nur für Vormaterialien der Art gilt, die unter das EWR-Abkommen fallen. Ursprungserzeugnisse im…

UP-430012. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien19.01.2026

…genannten Abkommen zu vertreten ist, ABl. L 2024/3028 vom 11.12.2024. Mitteilung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum und die drei dazugehörigen Übereinkünfte, ABl. L 2025/797 vom 24.4.2025. Beschluss des gemeinsamen EWR…

UP-43003.2.2. Zollpräferenz für rücklangende EWR-Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

3.2.2. Zollpräferenz für rücklangende EWR-Ursprungserzeugnisse Für vom multilateralen EWR-Abkommen erfasste EWR-Ursprungserzeugnisse wird bei der Wiedereinfuhr eine Zollpräferenz gewährt.

UP-43008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien26.09.2025

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Im EWR-Abkommen sind folgende Präferenznachweise vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED; 2.die Erklärung auf der Rechnung oder Erklärung auf der Rechnung EUR-MED, die innerhalb der Wertgrenze von…

UP-43001.3. Definitionen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Begriff 1."Zollpräferenzmaßnahmen" bzw. "Abkommen" das multilaterale EWR-Abkommen mit einer Kumulierungszone bestehend aus den EFTA-Ländern, den MED-Ländern, den Färöer und der Türkei; 2."Präferenzzone" das Gebiet der EU, der EFTA-Länder, der EWR-Länder, der MED-Länder…

UP-43003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom multilateralen EWR-Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln dieses Abkommens sein; 3.die Ware muss aus einem Staat…

UP-43005.3.2. Volle Kumulierung
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…2.1. Grundsätzliches Nach dem EWR-Abkommen ist es auch möglich, Herstellungsvorgänge in einem Vertragsstaat des EWR, die noch nicht zu einem Ursprungserzeugnis geführt haben, zu Herstellungsvorgängen in einem anderen Vertragsstaat des EWR hinzuzurechnen und beide insgesamt als einen ursprungsbegründenden Vorgang zu bewerten. Nähere Erläuterungen…

UP-430012.2. Beschlüsse betreffend den Sektor Landwirtschaft
geltende FassungRichtlinien05.05.2025

…entfernt. 12.3. Ursprungsprotokoll 12.3.1. Ursprungsprotokoll (PAN EURO MED) Beschluss 136/2005, Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 136/2005 vom 21. Oktober 2005 zur Änderung von Protokoll Nr. 4 zum Abkommen über die Ursprungsregeln, ABl. Nr. L 321 vom 08.12.2005…

UP-430012.3.2. Ursprungsprotokoll (Regionales Übereinkommen)
geltende FassungRichtlinien26.09.2025

…ABl. Reihe L 2025/573 (siehe Seite 2) Beschluss des gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 310/2024 vom 6. Dezember 2024 zur Festlegung der allgemeinen Anforderungen für elektronisch ausgestellte Ursprungsnachweise gemäß Anlage A Artikel 17 Absatz 4 des Protokolls 4 zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum…

UP-43008.2. Verfahren zur Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED
geltende FassungRichtlinien26.09.2025

…des Gemischten Ausschusses. In Fall einer Aussetzung ist in der Bekanntmachungihrer Form dem Muster gemäß Absatz 1 Buchstabe d das DatumAnlage A Anhang IV des Beginns der Aussetzung anzugebenProtokolls 4 zum EWR-Abkommen. b)Die zuständigen Zollbehörden der ausstellenden Vertragspartei stellen ein gesichertes, internetbasiertes Online…

UP-43005. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…Vertragsparteien, für die das Abkommen gilt, als ein Gebiet. Abweichend davon gilt das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein zum für die Zwecke der Bestimmung des Ursprungs der in den Tabellen I und II des Protokolls Nr. 3 aufgeführten Erzeugnisse nicht als Teil des Gebiets des EWR…

UP-43005.1.3. Bestimmung des Ursprungslandes
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…im Präferenznachweis Im EWR-Abkommen gibt es nicht mehr die Zuordnung des Ursprungs der Waren zu einem bestimmten Vertragspartner. Für die Erfüllung der Ursprungsregeln gelten die Gebiete der einzelnen Vertragsparteien des EWR als ein Gebiet und es gibt nur mehr den einheitlichen "EWR-Ursprung" mit…

UP-30006. EU-interne Lieferantenerklärung
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

…6.1. Grundsätzliches Dieser Abschnitt gilt nur für Waren des freien Verkehrs geliefert innerhalb eines EU-Mitgliedstaates oder zwischen EU-Mitgliedstaaten. In den Rechtsgrundlagen mancher Abkommen, wie zB EWR-Abkommen, Maghreb-Abkommen (Tunesien, Marokko und Algerien) und im Rahmen der Zollunion EU-Türkei, sind sogenannte…

UP-30006.8. Rechtsanspruch
geltende FassungRichtlinien27.10.2023

…jenen Fällen zu erfolgen, wenn diese anlässlich der Bestätigung einer Warenverkehrsbescheinigung vorgelegt werden. Die materielle Prüfung von EU-internen Lieferantenerklärungen ist in den nachfolgenden Punkten geregelt. Für grenzüberschreitende Lieferantenerklärungen, die in einigen Abkommen (zB EWR-Abkommen, Abkommen mit Tunesien, Marokko und Algerien, Zollunion EU-Türkei…

UP-42007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien17.12.2020

…Erzeugnisse des Kapitels 3 und der Positionen 1604 und 1605 des Harmonisierten Systems, die Ursprungserzeugnisse der EU im Sinne des EWR-Abkommens sind und für die ein Präferenznachweis ausgestellt oder ausgefertigt wird, dürfen in der EU nicht Gegenstand einer wie auch immer gearteten Zollrückvergütung oder…

VB-02302. Arzneiwaren
geltende FassungRichtlinien15.07.2025

…7732"). Dabei sind folgende zusätzliche Bedingungen zu beachten: a)der Bezug hat über eine inländische öffentliche Apotheke zu erfolgen, b)es ist zusätzlich eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung vorzulegen, sofern die Arzneispezialität in jener Vertragspartei des EWR-Abkommens, aus der sie bezogen wird, der Rezeptpflicht…

VB-03201. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

…Hinsichtlich aller anderen lebenden Tiere ist Island als Drittstaat zu betrachten. (5) Grönland hat im Rahmen des EWR-Abkommens die veterinärrechtlichen Regelungen von Fischereierzeugnissen und Aquakulturerzeugnissen der Union übernommen und ist daher hinsichtlich von Fischereierzeugnissen (das sind sämtliche zum Verzehr bestimmte Meeres- oder Süßwassertiere oder…

GK-04102.5. Abkommen EG - Schweiz
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…Personen im Gelegenheitsverkehr (Abschnitt 1.2.) mit Schweizer Kraftfahrzeugen einer der Gemeinschaftslizenz (siehe Abschnitt 2.2. der Kontrolldokumentation Personenverkehr EU/EWR) gleichwertigen (und ähnlichen) schweizerischen Lizenz. Verkehre von, nach und durch Österreich dürfen somit nur unter folgenden Voraussetzungen von Schweizer Busunternehmern durchgeführt wer den: Mitführen…

UP-43002. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien12.05.2020

…Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse des EWR sowie auf Ursprungserzeugnisse der an der PanEuroMed-Kumulierung teilnehmenden Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere…