…EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei den Verwaltungsgerichten (VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV…
Muster 5 - Formblatt gemäß Anhang VII der EG-VerbringungsV [Grafik] Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass für die Verwendung des "neuen", im Feld 10 geänderten Formblattes KEINE Übergangsfrist vorgesehen ist. Daher darf bei der Verbringung von Abfällen der Grüne Abfallliste ab 10. April 2013…
…ausgestellt. (2) Die Gemeinschaftslizenzen können für einen verlängerbaren Zeitraum von bis zu zehn Jahren ausgestellt werden. Diese blau eingefärbten Dokumente (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009) stellen eine Art Kopie der Konzessionsurkunde dar und sind nicht auf eine bestimmte Anzahl von Fahrten begrenzt…
…gleichwertigen (und ähnlichen) schweizerischen Lizenz. Verkehre von, nach und durch Österreich dürfen somit nur unter folgenden Voraussetzungen von Schweizer Busunternehmern durchgeführt wer den: Mitführen einer beglaubigten Kopie der schweizerischen Lizenz sowie Mitführen eines Kontrollpapiers gemäß Verordnung (EG) Nr. 2121/98. Das sich daraus gegenüber der…
…der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 (1) Grundsätzlich werden von der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 unter dem Begriff "Kulturgüter" nur die im Anhang zu dieser Verordnung taxativ angeführten Kulturgüter verstanden. Dieser Anhang definiert die nachstehenden Waren als Kulturgut im Sinne der Verordnung (EG) Nr…
2.1. Ausfuhrbeschränkungen für Kulturgut nach der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 Als Ausfuhr im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 ist jede Verbringung über die Zollgrenze der Union zu verstehen, unabhängig davon, ob die Einfuhr erst vor kurzem erfolgte oder schon vor längerer…
5.2.2. Ausnahmen: Einfuhren, die nicht der Regelung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1301/2006 unterliegen Bei Einfuhren im Rahmen folgender Einfuhrzollkontingente, Präferenzzucker gemäß Verordnung (EG) Nr. 828/2009 der Kommission vom 10. September 2009 mit Durchführungsbestimmungen für die Einfuhr und Raffination von Zuckererzeugnissen der…
12. Rechtsgrundlagen 12.1. Abkommen Beschluss 96/528/EGKS, Beschluss der Kommission vom 29. Februar 1996 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Republik Türkei über den Handel mit unter den Vertrag über die Gründung der Europäischen…
Die Arbeitsrichtlinie UP-4520 (Arbeitsrichtlinie Türkei EGKS Waren) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser…
1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen 1.1. Abkürzungen Übersichtstabelle | EU | Europäische Union | WTO | World Trade Organisation | WVB | Warenverkehrsbescheinigung | Vertragspartei | Für die Kumulierung zulässige Länder der PanEuroMed-Zone | EWR | Europäischer Wirtschaftsraum (EU, Norwegen, Island und Liechtenstein…
2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Türkei sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/Zollthemen/Für Unternehmenzoll/Ursprung und Präferenzenfuer…
3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom jeweiligen Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln dieses…
4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Das Abkommen umfasst nur den Warenverkehr mit in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl nachstehend angeführten Waren (siehe Anhang 1). Der angesprochene Anhang ist derzeit nur in englischer Sprachfassung vorhanden. Sobald eine deutschsprachige Fassung vorliegt…
5. Ursprungserzeugnisse 5.1. Grundsätzliches Die besonderen Vorschriften über den Ursprung von Waren sind im Protokoll Nr. 1 dieses Abkommens (siehe Abschnitt 12.2.) enthalten. 5.1.1. Arten des präferentiellen Ursprungs Man unterscheidet zwischen dem autonomen Ursprung durch vollständige Erzeugung oder ausreichende Be- oder…
5.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung) 5.5.1. Grundsätzliches In den meisten Fällen wird der Ursprung einer Ware nicht durch vollständige Erzeugung erzielt und es muss daher eine ausreichende Be- oder Verarbeitung aller bei der Herstellung einer…
6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (Grundsatz) und territoriale Toleranz (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der Gemeinschaft oder in der Türkei, bzw. in der Präferenzzone PanEuroMed erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus der Gemeinschaft oder aus der…
7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung 7.1. Grundsätzliches (1) a)Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die in der Gemeinschaft, in der Türkei oder in einem zulässigen Kumulierungsland bei der Herstellung von Ursprungserzeugnissen verwendet worden sind, für die ein Ursprungsnachweis ausgestellt oder ausgefertigt wird, dürfen in…
8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte WVB EUR.1 oder WVB EUR-MED; 2.die Erklärung auf der Rechnung oder Erklärung auf der Rechnung EUR-MED, die innerhalb der Wertgrenze von 6.000 Euro…
8.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in der Türkei der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand…
8.10. Einfuhr in Teilsendungen Werden Erzeugnisse der Abschnitte XVI und XVII oder der Positionen 7308 und 9406 des HS in zerlegtem oder noch nicht zusammengesetztem Zustand in Teilsendungen eingeführt, so ist es möglich, diese ursprungsmäßig als Ganzes zu betrachten und nur einen einzigen Präferenznachweis…