Findok · Richtlinien
UP-4520
4. Warenkreis
geltende FassungRichtlinie2024-0.476.354gilt ab 09.08.2024
Inhaltsverzeichnis der UP-4520
Wortlaut laut Findok
4. Warenkreis
4.1. Industriell gewerbliche Waren
Das Abkommen umfasst nur den Warenverkehr mit in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl nachstehend angeführten Waren (siehe Anhang 1).
Der angesprochene Anhang ist derzeit nur in englischer Sprachfassung vorhanden. Sobald eine deutschsprachige Fassung vorliegt, wird diese in die Arbeitsrichtlinie eingearbeitet.
4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft
Dem Abkommen unterliegen keine Agrarwaren, sondern nur jene Waren, die in Abschnitt 4.1. angeführt sind.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.476.354
- GZ der Erstfassung
- BMF-010310/0286-IV/7/2013
- Stammnummer
- 67790
- Enthalten in Fassung
- 7 (geltend: 7)
- Gültig
- 09.08.2024 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF