RIS AI

Findok · Richtlinien

UP-4520

4. Warenkreis

überholte Fassung (bis 08.08.2024)Richtlinie2020-0.247.167gilt ab 01.07.2014

Inhaltsverzeichnis der UP-4520

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.07.2014 bis 08.08.2024.

Wortlaut laut Findok

4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Das Abkommen umfasst nur den Warenverkehr mit in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl nachstehend angeführten Waren (siehe Anhang 1). Der angesprochene Anhang ist derzeit nur in englischer Sprachfassung vorhanden. Sobald eine deutschsprachige Fassung vorliegt, wird diese in die Arbeitsrichtlinie eingearbeitet. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem Abkommen unterliegen keine Agrarwaren, sondern nur jene Waren, die in Abschnitt 4.1. angeführt sind.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.247.167
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0286-IV/7/2013
Stammnummer
67790
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 7)
Gültig
01.07.2014 bis 08.08.2024
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF