Findok · Richtlinien
UP-4520
12. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinie2024-0.476.354gilt ab 09.08.2024
Inhaltsverzeichnis der UP-4520
Wortlaut laut Findok
12. Rechtsgrundlagen
12.1. Abkommen
Beschluss 96/528/EGKS, Beschluss der Kommission vom 29. Februar 1996 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Republik Türkei über den Handel mit unter den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallenden Erzeugnissen, ABl. Nr. L 227 vom 07.09.1996 S. 1
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Republik Türkei über den Handel mit unter den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallenden Erzeugnissen, ABl. Nr. L 227 vom 07.09.1996 S. 3
Unterrichtung über das Datum des Inkrafttretens des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Republik Türkei über den Handel mit unter den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallenden Erzeugnissen, ABl. Nr. L 227 vom 07.09.1996 S. 35
Entscheidung 1999/561/EGKS, Entscheidung Nr. 2/99 des Gemischten Ausschusses des Abkommens der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Republik Türkei über den Handel mit unter den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallenden Erzeugnissen vom 8. Juli 1999 zur Änderung des Protokolls Nr. 1 des Abkommens, ABl. Nr. L 212 vom 12.08.1999 S. 21
Beschluss 2009/403/EG, Beschluss Nr. 1/2009 des Gemischten Ausschusses, eingesetzt mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Republik Türkei über den Handel mit unter den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallenden Erzeugnissen vom 24. Februar 2009 zur Änderung des Protokolls Nr. 1 des Abkommens, ABl. Nr. L 143 vom 06.06.2009 S. 1
12.2. Ursprungsprotokoll
Beschluss 2009/403/EG, Beschluss Nr. 1/2009 zur Änderung des Protokolls Nr. 1 des Abkommens, ABl. Nr. L 143 vom 06.06.2009 S. 1
Normen und Schlagworte
- Entscheidung 1999/561/EGKS, ABl. Nr. L 212 vom 12.08.1999 S. 21
- Beschluss 2009/403/EG, ABl. Nr. L 143 vom 06.06.2009 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.476.354
- GZ der Erstfassung
- BMF-010310/0286-IV/7/2013
- Stammnummer
- 67790
- Enthalten in Fassung
- 7 (geltend: 7)
- Gültig
- 09.08.2024 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF