§§ 16 Altlastensanierungsgesetz 16- Duldungspflichten §§ 16 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz 16 Abs. 1 verpflichtet die Liegenschaftseigentümer sowie die an der Liegenschaft dinglich oder obligatorisch Berechtigten, die notwendigen Maßnahmen zur Beurteilung einer Verdachtsfläche (zB das Betreten von Liegenschaften und Anlagen, das Setzen von Sonden, Entnahme von Proben) zu…
5.2. Duldungspflichten Personen, die Tiere transportieren oder Tiertransporte veranlassen oder organisieren haben gemäß § 5 Abs. 1 TTG 2007 den Anordnungen der Kontrollorgane unverzüglich Folge zu leisten. Sie haben insbesondere, 1.Kontrollen gemäß §§ 4 und 6 TTG 2007 zu dulden, 2.die Kontrollorgane in Ausübung…
…auf § 19 Altlastensanierungsgesetz berufen, wenn der Bürgermeister jahrelang stillschweigend geduldet hat, dass auf einem kommunalen Grundstück Ablagerungen getätigt werden. Duldungspflichten im Sinne des ALSAG sind - als "verfassungswidrige Sonderopfer" - enteignungsgleiche Eingriffe in das Eigentum und damit entschädigungspflichtig. Eine Entschädigung kann nur gemäß § 19 Altlastensanierungsgesetz erfolgen. Davon…