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UStR 2000 Rz 3941–3966106. Steuerbefreiungen (Art. 6 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…derzeit frei. 106.3. Steuerfreiheit der Einfuhr bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung Rz 3951: Geregelt werden die Fälle, in denen Drittlandswaren eingeführt werden, die im Inland zum freien Verkehr abgefertigt werden und bei denen bereits im Zeitpunkt der Einfuhr feststeht, dass sie im Anschluss an die…

VB-0300Anlage 3
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

Anlage 3 Liste der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, deren Einführen aus bestimmten Drittländern in die Union verboten ist (Anhang VI der Verordnung (EU) 2019/2072) | | Warenbezeichnung | KN-Code | Drittland, Gruppe von Drittländern oder bestimmtes Drittlandsgebiet | 1. | Pflanzen von…

ZT-28003. Der Überwachung unterliegender Warenkreis
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

3. Der Überwachung unterliegender Warenkreis Alle Einfuhren (Kapitel 01 bis 98 der Kombinierten Nomenklatur) und ein Teil der Ausfuhren (vor allem Textilien und landwirtschaftliche Erzeugnisse).

UStR 2000 Rz 3434–343625b. Sonderregelung für Einfuhr-Versandhandel (IOSS)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…die Einfuhr-Versandhandelsumsätze (siehe § 3 Abs. 8a UStG 1994) von Drittlandswaren in das Gemeinschaftsgebiet tätigen, können sich - unter bestimmten Bedingungen - dafür entscheiden, sich in nur einem Mitgliedstaat erfassen zu lassen und dort die Steuer über den Import-One-Stop-Shop (IOSS) zu erklären und abzuführen…

AH-41204. Besondere Bestimmungen Ursprungswaren der Türkei
geltende FassungRichtlinien22.04.2013

…nicht mehr als Drittlandswaren im Sinne des Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung. Danach gelten die Vorerzeugnisse türkischen Ursprungs, die zu wirtschaftlicher passiver Veredelung ausgeführt werden, nicht mehr als Drittlandswaren im Sinne des Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr…

MO-83008.1. MO01 Getreide
geltende FassungRichtlinien21.02.2018

…eine Ausfuhr ohne Erstattung handelt. (2) Erfolgt die Ausfuhr der oben genannten Teigwaren aus der aktiven Veredelung, bei welcher neben Getreideerzeugnissen des freien Verkehrs der Union auch Drittlandswaren verwendet wurden, so darf auf der Bescheinigung P2 kein Sichtvermerk angebracht werden. C012 Bescheinigung P2 [Grafik] &nbsp…

VS-10005. Zollrechtliche Behandlung von Verbrauchsteuerwaren
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…5.1.2.1. Einfuhr Die Einfuhr ist innerhalb der vorgenannten Begriffe als Standardfall zu qualifizieren. Bei der Einfuhr werden Nicht-Unionswaren zu Unionswaren, indem Drittlandswaren nach Art. 201 UZK zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden. Der Einfuhrvorgang beinhaltet die Hauptformalitäten Gestellung, Anmeldung und Überlassung…

UP-481011. Verbindung zu anderen Präferenzmaßnahmen der EU und Sonderregelung für Tabakwaren
geltende FassungRichtlinien19.01.2016

…für die EU-Waren grundsätzlich nur die Meistbegünstigungsklausel gilt. Es gibt jedoch eine Kategorie von EU-Waren, für die bei der Einfuhr nach Andorra ein Präferenzzollsatz (60% des Zollsatzes auf Drittlandswaren) gilt. Das Abkommen sieht nämlich einen Präferenzzollsatz für in der EU aus unverarbeitetem Tabak…

UP-48001. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
geltende FassungRichtlinien08.06.2015

…gelten. Im Sinne dieser Richtlinie gelten folgende Waren als im zollrechtlich freien Verkehr: a)für in der EU oder in Andorra hergestellte Waren, einschließlich der ganz oder teilweise aus Drittlandswaren gewonnenen Waren, die sich in der EU oder in Andorra im zollrechtlich freien Verkehr befinden…

ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

…Erwägung nachstehender Gründe: Ab dem 1. Juli 1996 werden die Förmlichkeiten der Überführung von für das Fürstentum Andorra bestimmten Drittlandswaren in den zollrechtlich freien Verkehr von den andorranischen Behörden erfüllt. Unter diesen neuen Voraussetzungen ist es zweckmäßig vorzusehen, dass der Weiterversand dieser Waren in das…

UZK-TDAAnlage D1 Auf den Vordrucken zu verwendende Codes 1)
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitigem Wiederversand im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Union und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat. Beispiel: Drittlandswaren, die in Frankreich zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen und zu ihrem Bestimmungsort auf den Kanalinseln weiterbefördert werden.…

ZK-20309.3. Waren für Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen (C32)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…der Gewerkschaftsarbeit, des Fremdenverkehrs oder der Völkerverständigung dienen, Treffen von Vertretern internationaler Organisationen oder Zusammenschlüsse, offizielle Feierlichkeiten oder Gedächtnisfeiern. Nicht darunter fallen privat veranstaltete Ausstellungen in Läden oder Geschäftsräumen, die zum Verkauf von Drittlandswaren dienen. 9.3.3. Verfahrenshinweise 9.3.3.1. Antrag und…

ZK-25000. Übersicht, Einführung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…dass die Einfuhr von Waren zur vorübergehenden Verwendung die Hersteller ähnlicher Waren in der Union oder die Nutzer von zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigten (abgabenbelasteten) Drittlandswaren wirtschaftlich benachteiligt. Beispiele: Ein ukrainischer Reisebus soll eine Reisegruppe aus Wien im Rahmen einer Rundreise innerhalb der Union befördern…

ZK-06902. Bestandteile des Transaktionswerts nach Art. 71 UZK
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

…Waren, als sie bis zum Ort des Verbringens angefallen sind. Der Ort des Verbringens in das Zollgebiet der Gemeinschaft ist nach Artikel 137 Abs. 1 UZK-IA zu bestimmen. Lieferungskosten von Drittlandswaren, die nach dem Verbringen in das Gebiet der Zollunion EU-Türkei anfallen, werden…

AH-41201. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien01.11.2010

…die zu wirtschaftlicher passiver Veredelung ausgeführt werden, nicht mehr als Drittlandswaren im Sinne des Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung. 2.3. Dokumente und Genehmigungen (1) Vorherige Bewilligung Für die Inanspruchnahme des Verfahrens des wirtschaftlichen Passiven Veredelungsverkehr für bestimmte Textil- und Bekleidungserzeugnisse ist…

UZK-DAArtikel 32 Waren, an deren Herstellung mehr als ein Land oder Gebiet beteiligt ist
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 32 Waren, an deren Herstellung mehr als ein Land oder Gebiet beteiligt ist (Artikel 60 Absatz 2 des Zollkodex) In Anhang 22-01 aufgeführte Waren gelten als Waren, die ihrer letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung, die zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder…

UP-42003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien17.12.2020

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom jeweiligen Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln dieses…

AH-1110Abschnitt 3.6.
geltende FassungRichtlinien10.02.2015

Abschnitt 3.6. Einfuhr Einfuhrmaßnahmederzeit frei | Land | außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen | Link | Irak | Kulturgüter | AH-2612 | Iran | Güterembargo | AH-2616 | Iran | Waffenembargo | AH-3210 | Birma/Myanmar | Güterembargo, zum Teil ausgesetzt | AH-2676…

UP-43005.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung)
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…

UZK-DATitel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Titel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen Kapitel 1 Warenursprung Abschnitt 1 Nichtpräferenzieller Ursprung Artikel 31 In einem einzigen Land oder Gebiet vollständig gewonnene oder hergestellte Waren (Artikel 60 Absatz 1 des Zollkodex) Als Waren…