…des Antrags siehe Abschnitt 0.3.2.). 10.5.3.2. Feststellungsverfahren Die Feststellung der Abgabenfreiheit erfolgt grundsätzlich durch Annahme der Zollanmeldung (siehe Abschnitt 0.3.3.1.). 10.5.3.3. Nachweise Anhand der Bordbücher bzw. Vorratslisten, zu deren Führung das Verkehrsunternehmen verpflichtet ist…
…Verkehr (Zulassung als zertifizierter Empfänger und Steuerentrichtung). In den VSt-Ges bestehen allerdings keine Erstattungstatbestände für im steuerrechtlich freien Verkehr befindliche vstW, die als Bordvorrat in Luftfahrzeugen oder Donauschiffen abgegeben werden. § 7 VStBefrV 6.4.3.5. Verbrauchsteuerbefreiung für Reisende in Drittländer oder Drittgebiete VstW…
…3. Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen an Bord von Schiffen, Flugzeugen oder Eisenbahnen Rz 3917a: Zur Definition der Begriffe Restaurantdienstleistungen und Verpflegungsdienstleistungen siehe Rz 641e. Rz 3917b: Art. 3a Abs. 3 und Abs. 4 UStG 1994 bewirken, dass Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die an Bord von Schiffen, Flugzeugen…
10.6. Andere Befreiungen als Bordvorräte für den Luftverkehr (390) 10.6.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Ersatzteile zur Wartung oder Instandsetzung von Luftfahrzeugen. Das können beispielsweise sein (abhängig von der jeweiligen Vertragspartei und gegebenenfalls von Gegenseitigkeit abhängend): Ausrüstungsgegenstände für die Wartung oder Instandsetzung von Luftfahrzeugen…
…Von einer Werklieferung kann insbesondere dann gesprochen werden, wenn die Gegenstände mit der Absicht ins Inland gebracht werden, um sie hier fest mit dem Grund und Boden zu verbinden (zB Bauvorhaben, Anlagenbau). Rz 3609: Die Bestimmung umfasst nicht nur das verbrauchte Material, sondern auch Maschinen…
…und nicht auf Grund eines internen Rechtsverhältnisses seiner Ehegattin zugerechnet (VwGH 18.10.1995, 95/13/0176). Die Zurechnung der Einkünfte aus einem Bordell etwa erfolgt an denjenigen, der dort als Geschäftsführer auftritt und Verträge über Getränkelieferungen abschließt (VwGH 15.12.1998, 98/14/0192)…
…sind, genügt der eindeutige Nachweis hierüber. Als Belege können in diesen Fällen insbesondere der schriftliche Speditionsauftrag, das im Speditionsgewerbe übliche Bordero, ein Doppel des Versandscheines, ein Doppel der Rechnung des Lieferers über die Lieferung der Gegenstände oder der vom Lieferer ausgestellte Lieferschein in Betracht kommen…
Artikel 38 Transitflüge mit Geschäfts- und Sportluftfahrzeugen (Artikel 49 des Zollkodex) Die Zollkontrollen und -förmlichkeiten für das Gepäck von Personen an Bord von Geschäfts- und Sportluftfahrzeugen werden in einem der folgenden Flughäfen durchgeführt: a)bei von einem Nicht-Unionsflughafen kommenden Flügen im ersten internationalen Unionsflughafen…
Artikel 39 Ankommende Transferflüge (Artikel 49 des Zollkodex) (1) Für Gepäck, das an Bord eines von einem Nicht-Unionsflughafen kommenden Luftfahrzeugs in einem Unionsflughafen eintrifft und dort in ein Luftfahrzeug umgeladen wird, das einen Flug innerhalb der Union durchführt, gelten die Absätze 2 und 3…
5. Strafbestimmungen 5.1. Geltungsumfang der Verordnung Die Verordnung gilt im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums, an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen, für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union, für…
…Artikel 49 des Zollkodex) (1) Die Zollkontrollen und -förmlichkeiten für Gepäck, das in einem Unionsflughafen an Bord eines von einem Nicht- Unionsflughafen kommenden Linien- oder Charterluftfahrzeugs eintrifft und in diesem Unionsflughafen in ein Sport- oder Geschäftsluftfahrzeug umgeladen wird, das einen Flug innerhalb der Union durchführt…
Unterabschnitt 3 Auf dem Seeweg befördertes Gepäck Artikel 46 Sportboote (Artikel 49 des Zollkodex) Die Zollkontrollen und -förmlichkeiten für das Gepäck von Personen an Bord eines Sportbootes werden unabhängig von Herkunft oder Ziel des Bootes in allen Anlaufhäfen in der Union durchgeführt. Ein Sportboot ist…
5. Strafbestimmungen 5.1. Geltungsumfang der VerordnungAußenwirtschaftsgesetz 2011 Die Verordnung gilt im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums, an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen, für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union…
6. Strafbestimmungen 6.1. Geltungsumfang der VerordnungAußenwirtschaftsgesetz 2011 Die Verordnung gilt -im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums, -an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaats unterstehen, -für natürliche Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der…
65. Strafbestimmungen 6.1. Geltungsumfang der Verordnung Die Verordnung gilt im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums, an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen, für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union, für…
76. Strafbestimmungen 7.1. Geltungsumfang der Verordnung Diese Verordnung gilt -im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums, -an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaats unterliegen, -für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union, -für…
65A. Strafbestimmungen 6.1. Geltungsumfang der Verordnung Die Verordnung gilt im Gebiet der Gemeinschaft einschließlich ihres Luftraums, an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats unterliegen, für alle natürlichen Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebietes der…
…Verordnung gilt a)im Gebiet der Gemeinschaft, einschließlich ihres Luftraums oder an Bord aller Luft- oder Wasserfahrzeuge unter der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaats, b)für alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats und für alle nach dem Recht eines Mitgliedstaats gebildeten oder eingetragenen Rechtspersonen, Einrichtungen oder Körperschaften. 6.2…
…Strafbestimmungen 6.1. Geltungsumfang der Verordnung Die Verordnung gilt im Gebiet der Gemeinschaft, einschließlich ihres Luftraums, an Bord jedes Luft- oder Wasserfahrzeugs, das der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaats unterliegt, für jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt und sich innerhalb oder außerhalb des Gebiets der…
…zur Gänze aus diesem Staat stammen. Als vollständig in der EU oder im MERCOSUR gewonnen oder hergestellt gelten: a)aus dem Boden oder Meeresboden gewonnene mineralische Erzeugnisse und andere Naturressourcen, b)dort angebaute oder geerntete Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse, c)dort geborene oder geschlüpfte und…