…Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen 9.5.1. Liebhabereivermutung bei Betrieben gemäß § 45 Abs. 1 und 2 BAO Rz 176: Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§§ 34 bis 38 BAO), kann davon ausgegangen…
…Geschäftsbetriebe gemäß § 45 Abs. 3 BAO, Gewerbebetriebe oder land- und forstwirtschaftliche Betriebe (vgl. VereinsR 2001 Rz 184 bis Rz 214), so entfällt dadurch die Abgabenpflicht grundsätzlich nicht. Hinsichtlich der ausgenommenen Betriebe kann daher auch in diesem Fall der ermäßigte Steuersatz gemäß § 10 Abs. 2 Z…
…als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gemäß § 45 Abs. 1 BAO (= entbehrlicher Hilfsbetrieb) behandelt, wenn sich die Körperschaft von der Absicht leiten lässt, durch den Betrieb der Anstalt Gewinn zu erzielen. Rz 661: Unterhält eine solche Körperschaft zB ein nicht auf Gewinn gerichtetes Altenheim und eine auf…
…bei Betrieben gemäß § 45 Abs. 1 und 2 BAO Rz 463: Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§§ 34 bis 38 BAO), kann davon ausgegangen werden, dass die im Rahmen von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nach § 45 Abs. 1 und 2 BAO…
…261. 2.3.3.1.7 KrankenanstaltenIntegrative Betriebe Rz 378a: In § 11 Abs. 8 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) ist festgelegt, dass von Integrativen Betrieben als gemäß §§ 34 ff der BAO begünstigte Rechtsträger unterhaltene wirtschaftliche Geschäftsbetriebe als unentbehrliche Hilfsbetriebe im Sinne des § 45 Abs. 2 BAO zu behandeln…
…der jeweiligen Betätigung anzurechnen. Dies gilt auch für die Gewinnermittlung von begünstigungsschädlichen Betrieben (zB Kantinen), wenn der Körperschaft eine Ausnahmegenehmigung nach § 44 Abs. 2 BAO erteilt wird und oder eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 45a BAO als erteilt gilt. Rz 347: Bei den Vereinsmitgliedern stellen die tatsächlich…
…1988 und gegebenenfalls unbeschränkt steuerpflichtig mit betrieblichen Einkünften (entbehrlicher Hilfsbetrieb im Sinne des § 45 Abs. 1 und Abs. 1a BAO, begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb im Sinne des § 45 Abs. 3 BAO, gewinnorientierte Land- und Forstwirtschaften und Gewerbebetriebe, soweit keine Ausnahmegenehmigung für sie gemäß § 44 Abs. 2 BAO…
…gemäß §§ 34 ff 45 Abs. 1 BAO entsprechen. Alle vom begünstigten Rechtsträger unterhaltenen Nebentätigkeiten dürfen in Summe die Grenze von 25% der Gesamtressourcen nicht übersteigen. Als solche Nebentätigkeiten sind neben der reinen Vermögensverwaltung auch betriebliche Tätigkeiten, die keine Zweckverwirklichungsbetriebe (unentbehrlicher Hilfsbetrieb) im, § 45 Abs. 2…
…solcher Betriebe: unentbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 2 BAO), vgl. Rz 151 bis 172 entbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 1 BAO), vgl. Rz 173 bis 179 begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb (§ 45 Abs. 3 BAO), vgl. Rz 180 bis 183. 4.7.1 Steuersatz4.6.7.1 Hilfsbetriebe und Geschäftsbetriebe…
… 45 Abs. 1 BAO oder unter Umständen (abhängig vom Angebot) einen begünstigungsschädlichen Betrieb dar. 1.2.2.2 Sponsoreinnahmen 1.2.2.2.1 Steuerliche Behandlung bei der begünstigten Körperschaft Rz 157: Sponsoreinnahmen eines Vereines, die als Gegenleistung für eine nachhaltige und ins Gewicht fallende…
…gemäß § 94 Z 5 lit. a und b EStG 1988 glaubhaft gemacht wird (EStR 2000 Rz 7762a). Rz 422: Als Betrieb gelten alle wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe eines Vereines, gleichgültig, ob sie unentbehrliche Hilfsbetriebe (§ 45 Abs. 2 BAO), entbehrliche Hilfsbetriebe (§ 45 Abs. 1 BAO) oder begünstigungsschädliche Betriebe…
4.2 Anspruchsberechtigung und Antragstellung 4.2.1 Anspruchsberechtigung Rz 208: Der Antrag auf Vergütung der Energieabgaben ist gemäß § 2 Abs. 2 EnAbgVergG für jeden einzelnen Betrieb zu stellen. Ein Betrieb bzw. eine betriebliche Einheit, für die ein eigener Vergütungsantrag einzubringen ist, ist jedenfalls bei…
…45 Abs. 1 BAO (entbehrliche Hilfsbetriebe) und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemäß § 45 Abs. 2 BAO (unentbehrliche Hilfsbetriebe) kann im Regelfall von Liebhaberei ausgegangen werden (siehe Rz 463; zur Ausschlussmöglichkeit dieser Liebhabereivermutung siehe Rz 464 sowie Rz 520). Im Hinblick auf die Regelung des Art. 132 Abs…
…aus dem Veräußerungsverlust 10 und 200 aus der verbliebenen stillen Reserve) festzusetzen. Der Bescheid ergeht an die X-AG als Gesamtrechtsnachfolgerin der A-AG im Rahmen der umfassenden Amts- und Rechtshilfe, wobei gemäß § 1 Abs. 2 fünfter Satz UmgrStG die verfahrensrechtliche Rechtsgrundlage § 295a BAO ist. …
…und vermietet eine im Erbweg erworbene Wohnung. Da beide Tätigkeiten weder einen Gewerbebetrieb bzw. land- und forstwirtschaftlichen Betrieb noch einen begünstigungsschädlichen Betrieb im Sinne des § 45 Abs. 3 BAO darstellen, ist keine Ausnahmegenehmigung gemäß § 44 Abs. 2 BAO zu erteilen. 1.2.5.2.2…
…organisatorischen Zusammenhang zu einem (einheitlichen) Betrieb gewerblicher Art zusammengefasst werden können. 2.1.1.4. Sonderthemen Rz 19: Bei nach §§ 34 ff BAO abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften ist eine Volleinspeisung als begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb (§ 45 Abs. 3 BAO) oder als Gewerbebetrieb (§ 44 Abs. 1 BAO) zu qualifizieren…
…165 bis 167 und Rz 178. Integrative Betriebe Rz 278a: In § 11 Abs. 8 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) ist festgelegt, dass von Integrativen Betrieben als gemäß §§ 34 ff der BAO begünstigte Rechtsträger unterhaltene wirtschaftliche Geschäftsbetriebe als unentbehrliche Hilfsbetriebe im Sinne des § 45 Abs. 2 BAO zu behandeln…
…stellt einen entbehrlichen Hilfsbetrieb gemäß § 45 Abs. 1 BAO dar, wenn der Spendensammelzweck eindeutig erkennbar ist. Von den Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung gestellte Speisen oder Getränke (zB Weihnachtsbäckerei) stellen keine steuerpflichtigen Einnahmen, sondern Spenden dar, die in den Betrieb eingelegt werden und steuerlich unbeachtlich sind…
…zuzurechnen sind. Ob der Betrieb steuerpflichtig oder steuerbefreit ist, ist unerheblich. Es können daher auch steuerbefreite Betriebe, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften (zB entbehrlicher, unentbehrlicher Hilfsbetrieb iSd § 45 Abs. 1 bzw. 2 BAO, begünstigungsschädlicher Betrieb iSd § 44 Abs. 1 BAO) von der Befreiung erfasst…
…Betriebe gewerblicher Art, die von anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften unterhalten werden, trifft als abgabenrechtlich eigenständige RechtssubjekteSteuersubjekte die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 in iVm Verbindung mit § 2 KStG 1988 (siehe KStR 2013 Rz 44 und 45). Gemäß § 2 UStG 1994 ist jedoch…