12.7 Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (§ 34 Abs. 8 EStG 1988) 12.7.1 Allgemeines Rz 873: Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Voraussetzung ist ferner, dass die…
…Nur in einem solchen Fall ist sichergestellt, dass sich der geförderte Personenkreis als Ausschnitt der in § 36 Abs. 1 BAO geforderten Allgemeinheit darstellt. Für die Anwendung der Steuerbefreiung gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993 gelten hinsichtlich Kinderbetreuungseinrichtungen andere Kriterien; siehe dazu Rz 578. Bürgerinitiativen Rz…
…Gregg). Für Zwecke der Mehrwertsteuerregelung verweist der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts allgemein auf ein integriertes System der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen sowie auf die Vertiefung und Entwicklung dieser Kenntnisse und Fähigkeiten durch die…
16 Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1988) 16.1 Wesen der selbständigen Arbeit Rz 5201: Die selbständige Arbeit erfasst Tätigkeiten, die eine bestimmte Berufsausbildung oder besondere persönliche Fähigkeiten oder Fachkenntnisse erfordern (VwGH 7.11.1952, 1486/50). Dabei kommt dem eigenen geistigen Vermögen und…
…zu einer integrativen Berufsausbildung gemäß § 8b Berufsausbildungsgesetz. Die Prämien sind auf Ausgleichstaxen, die der Unternehmer zu entrichten hat, wenn er der Beschäftigungspflicht iSd Behinderteneinstellungsgesetzes nicht nachkommt, anzurechnen. Insoweit die Ausgleichstaxen mit steuerfreien Prämien verrechnet werden, sind sie nicht abzugsfähig. Auf Grund des allgemeinen Förderungszweckes besteht…
…§ 34 bis 37 und die §§ 39 bis 47 BAO anzuwenden. Von den allgemeinen Regelungen über die steuerliche Behandlung gemeinnütziger Körperschaften nach §§ 34 ff BAO iVm den materiellen Abgabenvorschriften unterscheidet sich die Regelung des § 8 Z 2 KommStG 1993 dadurch, dass sie ausdrücklich eine besondere Form…
…zulässig: -ausschließliche Verwendung der Kulturgüter von öffentlichen wissenschaftlichen, lehrenden oder berufsbildenden Einrichtungen zu Unterrichtszwecken, zur Berufsausbildung oder für die wissenschaftliche Forschung und unter deren Verantwortung, -vorübergehender Verleih von Kulturgütern, die zu ihren ständigen Sammlungen gehören, durch Museen und ähnliche Einrichtungen in Drittländern an ein öffentliches…
…die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Kosten der auswärtigen Berufsausbildung von Kindern (siehe Rz 873 ff), Mehraufwendungen für behinderte Personen (siehe Rz 857 ff) im Sinne des § 8 Abs. 4 FLAG 1967 sowie Aufwendungen für die…
…von Geschäftsbüchern und gegebenenfalls der Beförderungsunterlagen, das angemessene Zollkontrollen ermöglicht - muss der Antragsteller gemäß Artikel 25 UZK-IA folgenden Anforderungen genügen: Er muss ein Buchführungssystem verwenden, das den allgemein anerkannten Buchführungsgrundsätzen des Mitgliedstaats entspricht, in dem die Bücher geführt werden, und das auf Buchprüfungen basierende…
…sind - sofern abzugsfähige Aufwendungen vorliegen - als Werbungskosten zu berücksichtigen (Rz 225b). Aufwendungen für ein allgemeines Karriereberatungsprogramm stellen keine Werbungskosten dar (Rz 230a). Die vom Arbeitgeber übernommenen Sozialversicherungsbeiträge (des Arbeitnehmers) erhöhen den Bruttolohn und sind beim Arbeitnehmer als Werbungskosten zu berücksichtigen (Rz 247a). Gewährung des Pendlerpauschales…
… Aufwendungen für Familienheimfahrten stehen unabhängig davon zu, ob der Arbeitnehmer das Firmenquartier freiwillig oder über Auftrag des Arbeitgebers benützt. Die allgemeinen Aussagen zu Familienheimfahrten (Rz 354 ff) sind zu beachten. § 16 Abs. 1 EStG 1988 - Familienzusammenführung - Berufsoffizier des Bundesheeres (Rz 343 und Rz 354) Siehe…
12.8.10 Berufsfortbildung Rz 892: Zur Abgrenzung zwischen Berufsausbildung und Berufsfortbildung siehe Rz 358 ff.
12.8.9 Berufsausbildung (des Steuerpflichtigen) Rz 891: Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit können Werbungskosten darstellen (Rz 358 ff). Insoweit ist eine Berücksichtigung nach § 34 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 unzulässig (siehe Rz…
…Rz 360: Die ausdrücklich genannte Voraussetzung, dass eine Umschulungsmaßnahme auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes (einer anderen Haupttätigkeit) abzielen muss, ist in Verbindung mit dem allgemeinen Abzugsverbot von Aufwendungen für die Lebensführung gemäß § 20 Abs.1 Z 2 EStG 1988 zu sehen.§ 20 Abs…
…über die bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgeht, können neben Umschulungskosten auch Fortbildungskosten für diese Tätigkeit in Form vorweggenommener Werbungskosten berücksichtigt werden (siehe hiezu Rz 230). Beispiele: Ein Maturant einer allgemein bildenden höheren Schule wird per 1. Dezember 2005 für die Wertpapierabteilung einer Bank aufgenommen…
5.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten 5.9.14.1 Begriffsdefinitionen Rz 358: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung darstellen. Fortbildungskosten dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um…
12.8.7 Auswärtige Berufsausbildung Siehe Rz 873 ff.
5.6a Aus- und Fortbildungskosten, Umschulungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) Rz 318a: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche…