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VS-11202.4. Zulässige Berechnungsmethoden
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

2.4. Zulässige Berechnungsmethoden Das Bundesministerium für Finanzen hat in früheren Erlässen darauf hingewiesen, dass gegen die Anwendung der ÖNORM C 1120, die Verwendung von Umrechnungstabellen, die vom deutschen Finanzministerium herausgegeben wurden und die Verwendung der von der American Society for Testing and Materials herausgegebenen…

ZK-069010. Errechneter Wert nach Art. 143 UZK-IA
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

10. Errechneter Wert nach Art. 143 UZK-IA Die Anwendung des Bewertungskriteriums des errechneten Wertes bleibt in der Regel auf Fälle beschränkt, in denen der ausländische Hersteller dem inländischen Abnehmer oder der Zollbehörde die erforderlichen Preisberechnungen zur Verfügung stellt und sich bereit erklärt, gegebenenfalls später…

VPR 2021 Rz 31–371.2.1.3. Kostenaufschlagsmethode
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.2.1.3. Kostenaufschlagsmethode Rz 31: Der angemessene Verrechnungspreis wird bei Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ("cost plus method", CPM) auf der Grundlage der Kosten des Leistungserbringers ermittelt, die um einen marktüblichen (Roh-)Gewinnaufschlag erhöht werden. Die Rohgewinnspanne ergibt sich damit grundsätzlich aus der Differenz zwischen…

VPR 2021 Rz 25–301.2. Methodik der Verrechnungspreisermittlung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.2. Methodik der Verrechnungspreisermittlung 1.2.1. Die OECD-Verrechnungspreismethoden 1.2.1.1. Preisvergleichsmethode Rz 25: Wird die Preisvergleichsmethode ("comparable uncontrolled price method", CUP) angewendet, dann ist bei der Preisermittlung für eine konkrete Geschäftsbeziehung zu einem verbundenen ausländischen Unternehmen zu untersuchen, welcher Preis…

VPR 2021 Rz 348–3572.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode Rz 348: Das Wesen der indirekten Gewinnaufteilungsmethode besteht darin, dass der Gesamtgewinn des Unternehmens nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel auf das Stammhaus und seine ausländischen Betriebsstätten aufgeteilt wird (UFS 10.1.2012, RV/1638-W/08). Diese Gewinnaufteilung beruht auf…

ZK-06909. Deduktive Methode (Art. 74 Abs. 2 Buchstabe c UZK iVm Art. 142 Abs. 1 bis 5 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien01.04.2020

9. Deduktive Methode (Art. 74 Abs. 2 Buchstabe c UZK iVm Art. 142 Abs. 1 bis 5 UZK-IA) Mit der deduktiven Methode wird von einem inländischen Verkaufspreis auf den Zollwert zurückgerechnet. 9.1. Verkaufspreis Ausgangspunkt für die Zollwertermittlung ist der Preis, zu dem die…

VPR 2021 Rz 38–431.2.1.4. Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.2.1.4. Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode Rz 38: Bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode ("transactional net margin method", TNMM) werden die Nettomargen untersucht, die ein Unternehmen aus konzerninternen Geschäften erzielt und in Vergleich zu den Nettomargen bei Fremdgeschäften gesetzt. Die Nettomarge ergibt sich aus der Relation…

EStR 2000 Rz 569018.2.8 Methoden der Ermittlung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

18.2.8 Methoden der Ermittlung Rz 5690: Der Veräußerungsgewinn kann auf Grund der so genannten Brutto- oder Nettomethode ermittelt werden. Die Nettomethode, bei der der Veräußerungsgewinn über das Buchkapitalkonto ermittelt wird, entspricht der gesetzlichen Bestimmung im § 24 Abs. 2 EStG 1988. Bei der Bruttomethode…

VPR 2021 Rz 44–491.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode Rz 44: Die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode ("transactional profit split method", TPSM) beruht darauf, dass der aus einer bestimmten konzerninternen Geschäftsbeziehung zweier Konzerngesellschaften erzielte Gewinn zwischen den beiden Gesellschaften geteilt wird. Die Aufteilung wird nach dem durch Funktionsanalyse zu ermittelnden Beitragsgrad…

ZK-069011. Schlussmethode nach Art. 144 UZK-IA
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

11. Schlussmethode nach Art. 144 UZK-IA 11.1. Allgemeines Die Ermittlung des Zollwertes durch zweckmäßige Methoden setzt voraus, dass die vorangehenden Bewertungsmethoden nicht anwendbar sind, und beruht auf einer "angemessenen Flexibilität" von Art. 74 Abs. 23 UZK (siehe auchiVm Art. 144 Abs. 1 UZK…

UZK-IAArtikel 143 Methode des errechneten Werts
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Artikel 143 Methode des errechneten Werts (Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden dürfen zur Ermittlung des Zollwertes in Anwendung des Artikels 74 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex von einer nicht im Zollgebiet der Union ansässigen Person nicht verlangen oder…

VPR 2021 Rz 57–711.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren Rz 57: Als Vergleichsmethode wird jene zu wählen sein, die die größtmögliche Vergleichbarkeitssicherheit bietet. Denn das Wesen des Fremdvergleichs besteht in einer Ableitung der Preise für konzerninterne Geschäfte aus den Preisen vergleichbarer Fremdgeschäfte. Um Fremdgeschäfte als ausreichend vergleichbar…

EStR 2000 Rz 3336–33518.5.2 Bildung und Fortführung der Rückstellung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

8.5.2 Bildung und Fortführung der Rückstellung 8.5.2.1 Berechnungsmethode Rz 3336: Die Berechnung der Rückstellung hat ausschließlich nach der in § 14 Abs. 1 EStG 1988 festgelegten Methode zu erfolgen. Die Bildung einer versicherungsmathematisch oder durch Abzinsung errechneten Rückstellung für Abfertigungsansprüche ist…

ZK-25604.3. Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

…Ausgleichszölle usw. Diese Berechnungsmethode gilt sowohl für die Bemessung nach Art. 85 Abs. 1 UZK als auch nach Art. 86 Abs. 3 UZK und ist in der Bewilligung genannt bzw. muss die Berechnungsmethode bei Antragstellung angegeben werden. Wenn die Waren, die in die aV übergeführt…

ZK-0612Datengruppe Wirtschaftliche Verfahren (EcoProc, 1x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

…Frist im Format JJJJMMTT. | Beispiel: | 20060509   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Voraussichtliche Ausbeute oder Berechnungsmethode | ProsYield | an..260 |   | 44 | O | Beschreibung: | Im Falle der…

ZK-0612Datengruppe Wirtschaftliche Verfahren (EcoProc, 1x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

…Frist im Format JJJJMMTT. | Beispiel: | 20060509   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Voraussichtliche Ausbeute oder Berechnungsmethode | ProsYield | an..260 |   | 44 | O | Beschreibung: | Im Falle der…

ZK-0612Datengruppe Wirtschaftliche Verfahren (EcoProc, 1x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

…Verfahrens im Format JJJJMMTT. | Beispiel: | 20061109   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Voraussichtliche Ausbeute oder Berechnungsmethode | ProsYield | an..260 |   | 44 | A | Beschreibung: | Im Falle der…

EStR 2000 Rz 3422–34358.7 Vorsorge für Jubiläumsgelder
geltende FassungRichtlinien16.06.2008

…2 HGBUGB). 8.7.2.3 Rechnungszinsfuß Rz 3427: Sowohl bei der versicherungsmathematischen als auch bei der vereinfachten finanzmathematischen Berechnungsmethode ist ein Rechnungszinssatz von 6% zu Grunde zu legen. 8.7.2.4 Fluktuationsabschlag Rz 3428: Bei der Berechnung der Rückstellung ist auch die zu…

ZK-25604.4. Überführung in ein anschließendes Zollverfahren
geltende FassungRichtlinien28.05.2021

…entstanden ist, die aus aufeinanderfolgenden Veredelungsvorgängen im Rahmen der aV hervorgegangen ist, muss der Einfuhrabgabenbetrag mit der in der ersten Bewilligung der aV genannten Berechnungsmethode ermittelt werden. 4.6. Endverwendung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 73…

ZK-25604.10. Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags auf Veredelungserzeugnisse gemäß Art. 86 Abs. 3 UZK
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

…unabhängig davon, ob eine Zollschuld entstanden ist, und der Gesamtmenge aller Veredelungserzeugnisse. Bei der Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Anwendung der Berechnungsmethode nach lit. a) oder b) erfüllt sind, werden Verluste nicht berücksichtigt. 4.10.2. Wertschlüssel Das Berechnungsverfahren nach dem Wertschlüssel findet dann…