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LStR 2002 Rz 131439.6 Vorzeitige Auflösung des Bausparvertrages (§ 108 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

39.6 Vorzeitige Auflösung des Bausparvertrages (§ 108 Abs. 6 EStG 1988) Rz 1314: Wird ein Bausparvertrag vorzeitig - vor Ablauf von 6 Jahren - aufgelöst oder werden die Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung verwendet, ist die Prämie durch die Bausparkasse vom Steuerpflichtigen zurückzufordern. Allerdings hat die…

LStR 2002 Rz 130239.2.3 Auflösung des Bausparvertrages
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…des Bausparvertrages Rz 1302: Die steuerliche Bindungsfrist eines prämienbegünstigten Bausparvertrages beträgt 6 Jahre ab Vertragsabschluss. Im Jahr der Auflösung des Bausparvertrages (Rückzahlung des gesamten oder auch nur eines Teiles des Guthabens) besteht nur ein aliquoter Prämienanteil für volle Kalendermonate. Erfolgt die Auflösung des Bausparvertrages zB…

LStR 2002 Rz 132039.10 Prämienstopp (§ 108 Abs. 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…10 EStG 1988) Rz 1320: Der Bausparvertrag kann nicht mehr Grundlage für eine Steuererstattung bilden, wenn das Guthaben aus dem Bausparvertrag ganz oder zum Teil zurückgezahlt wurde, die Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung dienen, nach Ablauf von sechs Jahren seit Vertragsabschluss in einem folgenden…

LStR 2002 Rz 129339 BAUSPAREN (§ 108 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…108 EStG 1988) 39.1 Voraussetzungen (§ 108 Abs. 1 EStG 1988) 39.1.1 Begünstigter Personenkreis Rz 1293: Bausparer ist, wer mit der Bausparkasse einen Bausparvertrag abschließt. Voraussetzung für eine Bausparbegünstigung ist die unbeschränkte Steuerpflicht, nicht hingegen, dass der Bausparer in Österreich Einkommensteuer (Lohnsteuer) bezahlt…

LStR 2002 Rz 130439.2.4 Ermittlung der Prämie
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

39.2.4 Ermittlung der Prämie Rz 1304: Die Bausparprämie wird jedes Jahr für das folgende Kalenderjahr (Prämienjahr) neu festgelegt. Berechnungsjahr ist jenes Jahr, in dem die Berechnung für das Folgejahr erfolgt. Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: Es wird ein Durchschnitt der monatlichen Umlaufgewichteten Durchschnittsrenditen für…

LStR 2002 Rz 129439.1.2 Art der Förderung
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…weniger als 3 Prozentpunkte1,5% und nicht mehr als 4% (bis 31.3.2012 zwischen 3% und 8 Prozentpunkte%) betragen. Die Erstattung steht dem Steuerpflichtigen jeweils nur für einen Bausparvertrag zu. Beträgt die förderbare Beitragsleistung ein Mehrfaches von 1.0001.200 Euro ((Ehe-)Partner, Kinder)…

LStR 2002 Rz 131339.5 Überweisung der Prämien (§ 108 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

… 108 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1313: Die Erstattung der Bausparprämie erfolgt über Antrag der Bausparkasse, bei der der Steuerpflichtige den Bausparvertrag abgeschlossen hat. Der Antrag auf Erstattung ist beim Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe einzubringen. Die Prämie wird dem Bausparkonto des Bausparers gutgeschrieben. Für…

LStR 2002 Rz 1315–131639.7 Rückforderung zu Unrecht erstatteter Prämien (§ 108 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Maßnahmen der Pflege (§ 1 Abs. 5 Bausparkassengesetz) verwendet werden oder bei Übertragung des Bausparvertrages an den (Ehe-)Partner bei Aufteilung ehelicher Ersparnisse im Wege der Scheidung/Auflösung der eingetragenen Partnerschaft oder bei Tod des Steuerpflichtigen. oder für Maßnahmen der Bildung (§ 1 Abs. 4 Bausparkassengesetz) oder…

LStR 2002 Rz 131739.7.2 Tod des Steuerpflichtigen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

39.7.2 Tod des Steuerpflichtigen Rz 1317: Mit dem Todestag des Steuerpflichtigen (Antragsteller) verliert die Abgabenerklärung ihre Wirksamkeit. Somit ist eine prämienbegünstigte Weiterführung des Bausparvertrages nicht möglich. Änderungen (Senkung) der Bemessungsgrundlage für die Steuererstattung, welche durch den Tod einer mitberücksichtigten Person (Ehe)Partner, Kinder…

LStR 2002 Rz 1305–130639.3 Erstattung der Prämie (§ 108 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…dem Antrag auf Abschluss des Bausparvertrages bei der Bausparkasse zu stellen. Die Abgabenerklärung verbleibt bei der Bausparkasse. Eine spätere Abgabe der Abgabenerklärung ist nicht zulässig, da für den prämienbegünstigten Bausparvertrag die Abgabe der Erklärung Voraussetzung ist. Wird der Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages elektronisch gestellt…

LStR 2002 Rz 1307–131039.3.2 Abgabenerklärung
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…EStG 1988, BGBl. II Nr. 296/2005): Bezeichnung der Bausparkasse, Nummer des Bausparvertrages, Name des Abgabepflichtigen, Sozialversicherungsnummer des Abgabepflichtigen (wurde keine VersicherungsnummerSozialversicherungsnummer vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen), Adresse des Abgabepflichtigen, Name des (Ehe)Partners, wenn der Erhöhungsbetrag geltend gemacht wurde, Sozialversicherungsnummer des (Ehe)Partners, wenn…

LStR 2002 Rz 1300–130139.2.2 Wegfall von Erhöhungsbeträgen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…im Sinne des § 106 EStG 1988) mit 1. Jänner des Folgejahres. Der Wegfall der Familienbeihilfe ist binnen Monatsfrist zu melden. Rz 1301: Macht ein Steuerpflichtiger Erhöhungsbeträge für Kinder geltend und schließen diese selber Bausparverträge ab, ist zu prüfen, ob der Steuerpflichtige zivilrechtlich zur Vertretung (vgl. …

LStR 2002 Rz 1296–129939.2 Bemessungsgrundlage (§ 108 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…selbe Kalenderjahr keine Bausparprämie geltend machen. Sie können jedoch erklären, dass die für sie aus dem bestehenden Bausparvertrag in Anspruch genommenen Erhöhungsbeträge dem Steuerpflichtigen ab dem Folgejahr nicht mehr zustehen sollen. Diese Erklärung ist auf dem amtlichen Vordruck bis 30. November bei der Abgabenbehörde im…

GMSR Rz 97–10315. Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Von dieser Verwaltungsvereinfachung ausgenommen sind jene Kunden, deren Bausparverträge zum 31.12.2019 oder zum 31.12. eines danach beginnenden Jahres einen Wertstand von umgerechnet mehr als 1.000.000 US-Dollar aufweisen oder mit umgerechnet mehr als 50.000 US-Dollar pro Kalenderjahr bespart…

LStR 2002 Rz 963–96715.4.4.2.2 Provisionen
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…erhalten hat (zB Anteil an der Provision oder pauschale Provision oder Ersatz der vom Arbeitnehmer verursachten Aufwendungen) und dem Arbeitgeber die Höhe der Zahlungen des anderen Unternehmens an den Arbeitnehmer bekannt ist. Beispiel: Ein Schalterbediensteter einer Bank vermittelt im Rahmen seiner Tätigkeit am Schalter Bausparverträge…

LStR 2002 Rz 129539.1.3 Bausparkassen in Österreich
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

39.1.3 Bausparkassen in Österreich Rz 1295: Folgende Bausparkassen verfügen derzeit über eine Konzession zum Geschäftsbetrieb im Inland: Allgemeine Bausparkasse reg. Gen.m.b.H., Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG, Bausparkasse Wüstenrot AG, Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H.

LStR 2002 Rz 132340.1 Voraussetzungen für die Prämienbegünstigung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.1 Voraussetzungen für die Prämienbegünstigung 40.1.1 Persönliche Voraussetzungen Rz 1323: Wie beim Bausparen ist die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Voraussetzung für die Begünstigung (siehe Rz 1293).

LStR 2002 Rz 497–5027.6.2 Achtjährig gebundene Beträge (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

7.6.2 Achtjährig gebundene Beträge (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988) 7.6.2.1 Begünstigte Unternehmen Rz 497: Mindestens achtjährig gebundene Beträge, die vom Wohnungswerber zur Schaffung von Wohnraum an Bauträger, das sind gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsvereinigungen, Unternehmen, deren…