4.8. Auslegung der AEO-Kriterien 4.8.1. Einhaltung der Zoll- und Steuervorschriften Im November 2020 wurde nach langer Diskussion ein Änderungsantrag betreffend Artikel 24 UZK-IA angenommen, der einige Änderungen mit sich brachte. Diese Änderungen berücksichtigen unter anderem auch das EuGH-Urteil 16…
1.2.2 Wohnsitz Rz 3: Für die Auslegung der Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" sind § 26 BAO und die hiezu ergangene Rechtsprechung maßgeblich. Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden ist. Der Begriff "Wohnsitz" nach den Abkommen…
…Teil auch in den AEO-Leitlinien nicht näher erläuterte Begriffe. Um die einheitliche Auslegung sicherzustellen, gelten für die Zwecke der Anwendung der Vorschriften über den AEO im Anwendungsgebiet die nachstehenden Begriffsbestimmungen: 2.1. Zollvorschriften Als zoll- und steuerrechtliche Vorschriften (Art. 39 Buchstabe a UZK/Art…
27.7.3. Leibrentenverträge 27.7.3.1. Abgrenzungen Rz 1494: Das Gebührengesetz 1957 enthält keine eigene Definition für den Leibrentenvertrag. Für die Auslegung sind §§ 1284 ff ABGB heranzuziehen (VwGH 7.10.1985, 84/15/0040; VwGH 17.3.1986, 84/15/0124). Danach liegt…
…Österreich rechnet die Kapitalerträge den Anteilinhabern zu, der ausländische Staat aber dem Fonds in seiner Eigenschaft als Rechtsperson. Rz 558: Dieser Zurechnungskonflikt kann im Wege der DBA-Auslegung in der Weise gelöst werden, dass dem ausländischen Fonds eine Rückzahlungsberechtigung für seine Kleininvestoren (Anteilinhaber mit Fondsinvestitionen…
…das gesamte Einkommen des Steuerpflichtigen, unabhängig davon, ob es sich um inländische oder ausländische Einkünfte handelt oder Einkünfte bereits im Ausland besteuert worden sind. Rz 17: Weichen die Einkommensermittlungsvorschriften des ausländischen Steuerrechts von jenen des österreichischen Rechts ab, müssen Einkünfte, die im Ausland erzielt bzw…
…Daraus folgt, dass die Buchführung nicht nur der Ermittlung des unternehmensrechtlichen Gewinns dient, sondern auch die Ermittlung des steuerrechtlichen Gewinns ermöglichen muss. Durch eine den Vorschriften der BAO entsprechende Buchführung muss daher der Betriebsvermögensvergleich mit seinen steuerlichen Werten, sonach mit den Werten der Steuerbilanz ermöglicht…
…3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988. Rz 29: Eine öffentliche Stiftung liegt vor, wenn diese entweder im Eigentum oder unter der Verwaltung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft steht. Zur Auslegung des Begriffes "öffentliche Stiftung" können das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, BGBl. I Nr. 160…
… 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 erfasst unbewegliches Vermögen, das nach dem Maßstab des österreichischen Steuerrechts - ungeachtet der Qualifikation nach ausländischem Recht - Betriebsvermögen darstellt. Beispiel: Ein in Deutschland ansässiger Inhaber eines Handwerksbetriebes, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt, erwirbt in Österreich eine…
…hat zur Folge, dass die OECD-VPL nicht nur ein Auslegungsinstrument für Art. 9 DBA darstellen, sondern gleichzeitig für die Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes des § 6 Z 6 EStG 1988 von Bedeutung sind (in diesem Sinn auch UFS 14.3.2005, RV/2154-L/02; Abs…
…welche für die steuerrechtliche Anerkennung von Studienreisen (Rz 389 und 390Rz 390) erforderlich sind. Die reinen Kurskosten für Sprachkurse im Ausland sind bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen immer abzugsfähig und zwar auch dann wenn lediglich Sprachkenntnisse allgemeiner Natur vermittelt werden (weitere Auslegung als VwGH 19…
…92, AÖF Nr. 216/1992. Erlass des BMF vom 16. Juli 1992, 06 1202/1-IV/6/92, betr. die Auslegung des Begriffs "Unternehmensberater" iSd § 22 EStG 1988, AÖF Nr. 265/1992. Erlass des BMF vom 23. Jänner 1995, 06 0950/21-IV/6/94…
…sie haben aber nicht die durch das Steuerrecht vorgegebene Abgrenzung zwischen künstlerischer und gewerblicher Tätigkeit zum Ziel (VwGH 18.9.1991, 91/13/0054). Rz 5243: Auch die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes können nicht zur Auslegung des Begriffs der künstlerischen Tätigkeit herangezogen werden (VwGH 21.7…
…Aufwendungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte durch unterschiedliche innerstaatliche Zuordnungsregelungen, unterschiedliche DBA-Auslegung oder unterschiedliche Sachverhaltsbeurteilung ergibt. Rz 1309hp: Eine D/NI-Steuerdiskrepanz aufgrund einer hybriden Betriebsstätte tritt bei einer aufwandswirksam erfassten Zahlung an ein Unternehmen ein, wenn diese zu einer steuerlichen Nichtberücksichtigung der korrespondierenden Erträge…
…Art. 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden der Steuerpflicht. Für Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt finden sich die Regelungen in Art. 35 StHG und Art. 91 DBG. Es steht somit eindeutig fest, dass es sich…
…Voraussetzung des Bestandes einer "festen Geschäftseinrichtung", nicht erfüllt, sodass korrespondierend nationales und internationales Steuerrecht keine beschränkte Steuerpflicht des ausländischen Unternehmens aufleben lassen. Ist die Tätigkeit eines PC-Arbeiters jener eines Heimarbeiters vergleichbar (wobei für "echte Heimarbeit" kennzeichnend ist, dass die Tätigkeit der Heimarbeiter auf der…
…Bestimmung des Zollwerts von Waren | 71 | Wegen Unvereinbarkeit mit dem Übereinkommen zur Durchführung des Artikels VII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens oder mit den vom Ausschuss für den Zollwert zur Auslegung dieses Übereinkommens angenommenen Entscheidungen für ungültig erklärt CL-4403 Für D.E…
…sollten stärker an die Vorschriften über die Erhebung der Einfuhrabgaben angeglichen werden, ohne den Anwendungsbereich der geltenden steuerrechtlichen Vorschriften zu verändern. (10) Bei der weiteren Modernisierung der zollrechtlichen Vorschriften sollten die Standpunkte der Wirtschaftsbeteiligten gebührend berücksichtigt werden, um eine tatsächliche Vereinfachung der Verwaltungsverfahren zu gewährleisten. …
1. Allgemeines und Anwendungsbereich Im Folgenden gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht über die steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften bekannt. Dieser Erlass ersetzt a.den Erlass des BMF vom 24.2.2014, BMF-010219/0488-VI/4/2013, BMF-AV Nr. 8/2014…
...ABC der Vereinbarungen: | Sale and lease back (siehe Rz 1225 ff) Verkauf und anschließende Rückmietung von Wirtschaftsgütern ist eine gebräuchliche fremdübliche Vorgangsweise | VwGH 31.3.1998, 97/13/0003 | Schenkung (siehe Rz 1221 ff) | Erfordernis der Publizität | VwGH 25.4…