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16 Treffer1603 msnur geltende Fassungen
ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

…die Ausdehnung des vereinfachten Unionsversandverfahrens für Warenbeförderung im Eisenbahnverkehr, die mit EBG Frachtbriefen durchgeführt werden, bewilligt werden. Auch hier ist das vereinfachte Versandverfahren zwingend durch Ankreuzen des Punktes vereinfachtes Eisenbahnversandverfahren und Angabe des UIC-Codes des Inhabers des Verfahrens im Punkt 58 b des EBG…

VS-11101.4. Mineralöl "im engeren Sinn" und "sonstige Mineralöle"
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…1.7. Nicht abgeschlossener Warenkreis Der Warenkreis des Mineralöls "im engeren Sinn" ist nicht abgeschlossen. § 2 Abs. 9 MinStG 1995 enthält die Verpflichtung zur Ausdehnung des Warenkreises im Verordnungsweg, wenn dies auf EU-Ebene beschlossen wird. Diese Bestimmung tritt an die Stelle des früheren § 34…

KStR 2013 Rz 136–1391.2.2.2 Inländische beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…1988). Weiters bleibt eine umfassende, aufgrund von völkerrechtlichen Abkommen bestehende, persönliche Befreiung von der Abgabenpflicht (Rz 1510 ff) von der mit dem 1. StabG 2012 erfolgten Ausdehnung des Anwendungsbereichs von § 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988 unberührt. Die Befreiung aufgrund von völkerrechtlichen Abkommen geht…

VS-10003.2. Verfahrensbeteiligte am Steueraussetzungsverfahren
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…der Beurteilung der Frage des räumlichen Umfanges des Betriebes gilt die im Bewilligungsbescheid angegebene örtliche Begrenzung (zB Markierung im Lageplan). Beispielsweise könnten Gleisanlagen außerhalb des Betriebsgeländes auch einem Herstellungsbetrieb (zur Lagerung der hergestellten Waren) zugeordnet werden. Eine Ausdehnung oder Einschränkung des Betriebsgeländes ist jedoch ausgeschlossen…

UP-4002Anhang 8 Liste der Vertragsparteien, die von der Möglichkeit der Ausdehnung der Anwendung von Artikel 7 Absatz 3 auf die Einfuhr von Erzeugnissen der Kapitel 50 bis 63 des Harmonisierten Systems Gebrauch gemacht haben
geltende FassungRichtlinien16.01.2025

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EStR 2000Anhang V (zu Abschnitt 33)
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen (KFS/PG 13) durchgeführt. Danach haben wir unsere Berufspflichten einschließlich Vorschriften zur Unabhängigkeit einzuhalten und den Auftrag unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen, dass wir unser Urteil mit einer hinreichenden Sicherheit abgeben können…

UP-400212. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien18.09.2025

…MöglichkeitDurchführungsverordnung (EU) 2015/2447 hinsichtlich der Ausdehnung der AnwendungVerfahren zur Ausstellung oder Ausfertigung von Artikel 7 Absatz 3Ursprungsnachweisen veröffentlicht im ABl. L 2025/1728 vom 11.8.2025 auf die Einfuhr von Erzeugnissen der Kapitel 50 bis 63 des Harmonisierten Systems Gebrauch gemacht haben. Siehe…

EStR 2000 Rz 7965–797130.1.7 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Einkünfte aus Kapitalvermögen. Mit dem AbgÄG 2014, BGBl. I Nr. 13/2014, wurde jedoch eine Ausdehnung der beschränkten Steuerpflicht auf "Zinsen" im Sinne des EU-Quellensteuergesetzes vorgenommen. Die beschränkte Steuerpflicht auf Zinsen wurde mit dem EU-AbgÄG 2016, BGBl. I Nr. 77/2016, umgestaltet und…

GebR 2025 Rz 710–71310.15. Führerscheine (§ 14 TP 16 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Führerscheine (§ 14 TP 16 GebG) 10.15.1. Gegenstand der Gebühr Rz 710: Der Tatbestand umfasst Schriften und Amtshandlungen (Wiederausfolgung des Führerscheins nach Ablauf der Entziehungsdauer - siehe Rz 713). Die Gebühr für Führerscheine ist eine Pauschalgebühr, neben dieser fallen keine weiteren Gebühren nach dem GebG…

GebR 2025 Rz 714–72110.15.2. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Ausdehnung der Lenkberechtigung auf weitere Klassen oder Unterklassen | 49,50 Euro | 19,60 Euro | Z 6 | auf Grund von sonstigen Änderungen oder Ergänzungen ohne Rücksicht auf die Anzahl | 49,50 Euro | 19,60 Euro | Wiederausfolgung des Führerscheins…

GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 1533: Werden von einem Eigentümer zwei oder mehrere Liegenschaften für eine oder mehrere Verbindlichkeiten einem Gläubiger in einer einzigen Urkunde zum Pfand bestellt (Simultanhypothek), ist die Gebühr nur einmal zu entrichten. Durch die Ausdehnung einer (Simultan-)Hypothek auf eine weitere Liegenschaft, wird eine unter …

UP-40015. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

…einzige anwendende Vertragspartei. Die Vertragsparteien können sich dafür entscheiden, die Anwendung des vorstehenden Absatzes auf die Einfuhr von Erzeugnissen der Kapitel 50 bis 63 einseitig auszudehnen. Eine Vertragspartei, die sich für eine solche Ausdehnung entscheidet, teilt dies der anderen Vertragspartei mit und unterrichtet die Europäische…

UP-30007. Ermächtigter Ausführer (EA)
geltende FassungRichtlinien28.02.2025

…Zollunion EU-Türkei (siehe Artikel 12 Beschluss Nr. 1/2006 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen EU-Türkei vom 26. September 2006.). Diesbezüglich besteht aber auch die Möglichkeit der Ausdehnung der Bewilligung auf andere Mitgliedstaaten der EU. Dies muss jedoch gesondert beantragt werden (siehe nachstehender…

KStR 2013 Rz 1421–142326.1.3 Ende einer Steuerbefreiung (§ 18 Abs. 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…dieser nicht bereits vorher unterlagen (partielle Anwendbarkeit des § 18 Abs. 2 KStG 1988 gemäß § 18 Abs. 3 KStG 1988). Im Hinblick auf die Aufwertung von Grundstücken iSd § 18 Abs. 2 KStG 1988 sind dabei unter Berücksichtigung der Ausdehnung der beschränkten Steuerpflicht auf Grundstücksveräußerungen (siehe dazu…

UP-40025.3. Ursprung durch Kumulierung
geltende FassungRichtlinien18.09.2025

…die Anwendung des vorstehenden Absatzes auf die Einfuhr von Erzeugnissen der Kapitel 50 bis 63 einseitig auszudehnen. Eine Vertragspartei, die sich für eine solche Ausdehnung entscheidet, teilt dies der anderen Vertragspartei mit und unterrichtet darüber den Gemischten Ausschuss. Der Anhang VIII des Übereinkommens enthält eine…

NeuFöR Rz 85–862.5. Betriebserweiterung (§ 2 Z 5 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…11 Kalendermonaten (zur Meldepflicht vgl. Rz 137 ff). Erfolgt die Erweiterung erst nach Ablauf dieses Zeitraumes, jedoch innerhalb des begünstigten Zeitraumes iSd § 1 Z 7 NeuFöG, stehen - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - die Begünstigungen hinsichtlich der lohnabhängigen Abgaben (vgl. Rz 42 für Neugründungen nach dem…