…Bestimmung ebenfalls umfasst ist die Amtshandlung der Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten. Davon ausgenommen sind Amtshandlungen im Verfahren zur Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels "Artikel 50 EUV". 10.7.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge Rz 511: Erfolgt die Ausfolgung eines Aufenthaltstitels gemäß Abs. 4…
…Nr. L 77 vom 23.03.2016 S. 1) vermerkt ist, sofern dieses Visum nicht auch einen Aufenthaltstitel beinhaltet. Erfolgt die Ausgangsbestätigung durch eine österreichische Zollbehörde, dann ist damit der Nachweis erbracht, dass es sich um einen ausländischen Abnehmer handelt, sofern sich aus der Ausfuhrbescheinigung…
…nach § 11 GebG 8.2.1. Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels, Eingaben im Zusammenhang mit Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten, übrige Eingaben, Beilagen, Protokolle Rz 157: Bei Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels sowie bei den in § 14 Tarifpost 10 Abs. 1…
… siehe Rz 360 ff) Eingaben (§ 14 TP 6 GebG; siehe Rz 400 ff) Protokolle (§ 14 TP 7 GebG; siehe Rz 480 ff) Einreise- und Aufenthaltstitel (§ 14 TP 8 GebG; siehe Rz 510 ff) Reisedokumente (§ 14 TP 9 GebG; siehe Rz 530 ff) Schriften in Patent…
…Pkw (Taxi) (TP 21), Führerscheine (TP 16), Zulassungsscheine und Überstellungsfahrtscheine (TP 15), Waffendokumente (TP 11), Reisedokumente (TP 9), Einreise- und Aufenthaltstitel sowie Dokumentationen (TP 8) sind die Gebühren jedenfalls vor Aushändigung der Schrift zu entrichten (siehe Rz 512, Rz 538, Rz 695 und Rz 720).
…siehe Rz 512) ist derjenige Gebührenschuldner, in dessen Interesse die Amtshandlung erfolgt. Rz 187: Bei folgenden nicht ausdrücklich im § 13 GebG angeführten Schriften ergibt sich die Person des Gebührenschuldners aus der jeweiligen Tarifpost: Einreise- und Aufenthaltstitel (§ 14 TP 8 GebG, siehe Rz 510 ff) Reisedokumente…
…eine völkerrechtliche Verpflichtung besteht sowie Diplomatenvisa und Dienstvisa, sofern Gegenseitigkeit besteht. Nach § 14 TP 8 Abs. 5 GebG sind von den Verwaltungsabgaben des Bundes die Erteilung und Neuausstellung von Aufenthaltstiteln gemäß Abs. 4, die Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts gemäß Abs. 4a und Schriften gemäß Abs…
…entrichten, weil die Ausstellung nicht anlässlich der Geburt veranlasst ist. Beispiel 1: Ein Kind wird im Heimatland seiner Eltern geboren. Ein Jahr nach der Geburt zieht die Familie nach Österreich und beantragt einen Aufenthaltstitel. Die Gebührenbefreiung für das Kind kann nicht in Anspruch genommen werden…
…Grafik] Haushaltszugehörige Familienangehörige des beschriebenen Inhaberkreises erhalten eine Legitimationskarte in derselben Farbe wie der Hauptträger, ausgenommen: Familienangehörige, die Fremde mit gültigem Aufenthaltstitel in Österreich oder österreichische Staatsbürger sind, sofern nicht andere österreichische Rechtsvorschriften die Ausstellung von Lichtbildausweisen für diese Personen vorsehen; Familienangehörige von Honorarkonsuln;…
…ist von einem Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet auszugehen, wenn im Reisepass ein Aufenthaltstitel für die Republik Österreich (§ 2 Abs. 4 Z 14 Fremdenpolizeigesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idgF) oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet eingetragen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Aufenthaltstitel gemäß § 8 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz…
…| Von mehreren Personen unterschriebene Eingabe; Hauptversammlungsprotokoll bei AG; Generalversammlungsprotokoll bei GmbH; Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Beantragung eines Aufenthaltstitels durch den Arbeitgeber im Inland | Handeln im fremden Namen bei bestimmten Schriften | § 13 (3) | Offene Stellvertretung zB Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte | Gleichzeitige Bewilligung…
…Originalkaufvertrag keine gebührenbefreite Beilage dar, da Urkunden über Rechtsgeschäfte, die unter das GrEStG 1987 fallen, keiner Gebühr unterliegen. Beispiel 2: Bei einem Antrag auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels wird eine ausländische Geburtsurkunde vorgelegt. Diese Schrift stellt keine gemäß § 14 TP 5 Abs. 3 Z 3 GebG…
…3 GebG | | lit. a | Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels | 120 Euro | 15 Euro je Ansuchen | bei Kindern unter 6 Jahren | 75 Euro (siehe Rz 510 ff) | lit. b | Ansuchen um Verleihung oder Erstreckung der…
…Befreiungen im GebG Rz 1816: | § 14 TP 6 Abs. 3 lit. c | Befreiung für Erteilungen oder Neuausstellungen eines Aufenthaltstitels "Artikel 50 EUV". | § 14 TP 6 Abs. 3 lit. d | Befreiung für ausgestellte Schriften und vorgenommene Amtshandlungen in Verfahren um rückwirkende Anerkennung…
…aus dem hervorgeht, dass der Grenzbetrag nicht überschritten wird. Bei (Ehe)Partnern aus Drittstaaten kann ein abgeleiteter Wohnsitz nicht angenommen werden, sondern es bedarf eines Aufenthaltstitels. Nur wenn eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung vorliegt, ist die unbeschränkte Steuerpflicht auf Grund eines abgeleiteten Wohnsitzes möglich. Rz 772c: Kann…
…Der Antragsteller beantragt einen unbefristeten Aufenthaltstitel und, für den Fall, dass ihm dieser nicht erteilt wird, die Verlängerung seines bereits bestehenden befristeten Aufenthaltstitels. Sowohl der Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels als auch der Antrag auf Verlängerung des befristeten Aufenthaltstitels stellen jeweils gebührenpflichtige Eingaben dar…
…Abs. 1a, Abs. 4a, Abs. 4b und Abs. 4c GebG (Einreise- und Aufenthaltstitel; siehe Rz 510 ff), § 14 TP 9 GebG (Reisedokumente; siehe Rz 530 ff) und § 14 TP 16 GebG (Führerscheine, siehe Rz 710 ff) angeführten Schriften und Amtshandlungen | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine…
…der über ein gültiges Visum oder einen gültigen Aufenthaltstitel für die Einreise in die Union verfügt und das Fahrzeug ausschließlich zum persönlichen Gebrauch in die Union führt. (2) In diesem Fall ist in ACCS der Dokumentenartencode "L149" (Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1rai1ra Absatz 5 der Verordnung…
1.2.3 GastarbeiterGewöhnlicher Aufenthalt ausländischer ArbeitnehmerInnen Rz 4: Ausländische Arbeitnehmer, die eine Arbeitserlaubnis oder einen Arbeitsvertrag für die Dauer von mehr als sechs Monaten besitzen, haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und sind daher bereits ab Beginn des Inlandsaufenthaltes unbeschränkt steuerpflichtig (§ 26 BAO). Sie…