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GebR 2025Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…als Zusammenfassung des geltenden Gebührenrechts und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Folgende Richtlinien, Erlässe und Informationen des Bundesministeriums für Finanzen treten außer Kraft: Gebührenrichtlinien 2019 vom 12.2.2019 (BMF-010206/0094-IV/9/2018) Erlass des BMF vom…

AL-1000§ 3 Altlastensanierungsgesetz - Beitragspflicht
geltende FassungRichtlinien15.01.2019

…VII Altlastensanierungsgesetz der gesamte Abs. 2 beim Außer-Kraft-Treten genannt. Der Wille des Gesetzgebers, ausschließlich Z 1 entfallen zu lassen, lässt sich jedoch eindeutig aus der Novellierungsanweisung und der Begründung des entsprechenden Abänderungsantrags erkennen. Die Ausnahme von der Beitragspflicht betreffend das Umlagern von Abfällen…

KfzBStR 2021Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Erlässe des Bundesministeriums für Finanzen treten mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft: Richtlinie des BMF vom 01.06.2014, BMF-010206/0048-VI/5/2014 (MVSKR) 1. Wartungserlass vom 08.06.2017, BMF-010206/0045-IV/9/2017 zu den Richtlinien des BMF…

UmgrStR 2002 Rz 302–3481.6. Sonstige Rechtsfolgen der Verschmelzung (§ 6 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…können Umgründungsvorgänge ab 1.1.2016, bei denen ein Umgründungsstichtag bis zum 31.12.2015 zu Grunde gelegt wird, keine Gesellschaftsteuerpflicht mehr auslösen; zum Außerkrafttreten siehe Rz 323). Die diesbezügliche Befreiungsbestimmung des § 6 Abs. 5 UmgrStG ist daher mit dem StRefG 2020 entfallen. § 6 Abs…

ZK-25606. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…Dokumentation von bestehenden Prozessabläufen und Hilfestellung bei neu zu erstellenden Prozessabläufen, Jahres- und Kontrollplanerstellung 6.2. Antidumpingliste Bestehende Bewilligungen sind regelmäßig anhand der monatlich in der FINDOK abrufbaren Antidumping-Info und Warenliste abzugleichen, um auf eventuelle Einführungen bzw. Außerkrafttreten bestimmter Maßnahmen zeitgerecht reagieren zu können.

EnAbgR Rz 160–1613.8 In-Kraft-Treten
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

3.8 In-Kraft-Treten Rz 160: Das KohleAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 2003 anzuwenden. 3.9 Vollziehung Rz 161: Mit der Vollziehung des KohleAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Randzahlen 162 bis 170169: derzeit frei

FlugAbgR Rz 13–163. Befreiung von der Abgabenpflicht (§ 3 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

3. Befreiung von der Abgabenpflicht (§ 3 FlugAbgG) Rz 13: Bei den Befreiungsbestimmungen des § 3 FlugAbgG ist zu unterscheiden zwischen personenbezogenen Befreiungen und Befreiungen, die sämtliche Passagiere eines bestimmten Luftfahrzeuges betreffen. Personenbezogen sind die Befreiungstatbestände der Z 1 bis 5. Dagegen betreffen die Z 6 bis…

FlugAbgR Rz 17–184. Berechnung der Flugabgabe (§ 4 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien14.01.2013

4. Berechnung der Flugabgabe (§ 4 FlugAbgG) Rz 17: Die Höhe der Flugabgabe hängt einerseits von der Anzahl der beförderten Passagiere, andererseits von der Lage des Zielflugplatzes ab. Rz 18: Gegenstand der Flugabgabe ist der Abflug eines Passagiers. Bucht ein Passagier für sich allein Flugtickets für…

FlugAbgR Rz 1–51. Gegenstand der Abgabe (§ 1 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

…Privatflugzeug der Abgabe, sofern der Abflug von einem inländischen Flughafen erfolgt. Weiters ist nicht maßgeblich, ob die Beförderung des Passagiers entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Rz 4: Die Flugabgabe ist eine Abgabe im Sinne der BAO. Nach § 207 BAO beträgt die Festsetzungsverjährungsfrist fünf Jahre. Die Festsetzungsverjährung…

GebR 2025 Rz 762–76910.19. Zivilluftfahrtwesen (§ 14 TP 20 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 Tarifpost 20 Abs. 4 und 5 GebG Befreiungen von § 14 Tarifpost 6 GebG (Eingaben) sowie von den Verwaltungsabgaben des Bundes vor. 10.19.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 768: Die Gebührenschuld für die Schriften des § 14 Tarifpost 20 GebG entsteht mit deren Hinausgabe. Rz…

KfzBStR 2021 Rz 1433–1437C.2.4. Kraftfahrzeuge im Huckepackverkehr (§ 2 Abs. 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…idgF, wird verwiesen (siehe Abschnitt 2. Steuerbefreiungen). C.2.6. Steuerpflicht bei Wegfall der Voraussetzungen für die Befreiung Rz 1437: Fallen die Voraussetzungen für die Befreiung nachträglich weg, beginnt die Steuerpflicht mit jenem Tag, an welchem die Voraussetzungen für die Befreiung weggefallen sind (§ 4 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 445–455B.1.4. Änderung der Verhältnisse (§ 1 Z 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

… 1 Z 4 NoVAG 1991. Die bisherige Befreiung wird damit im Ergebnis rückgängig gemacht. Beispiele: Verkauf eines Fahrschulkraftfahrzeuges Nutzungsänderung eines solchen Kraftfahrzeuges zum Betriebsfahrzeug des Fahrschulinhabers Entnahme eines Taxifahrzeuges aus dem Betriebsvermögen Übernahme eines Vorführkraftfahrzeuges in das Anlagevermögen oder dessen Veräußerung Rz 446: Eine nur…

UZKKapitel 4 Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 4 Schlussbestimmungen Artikel 286 Aufhebung und Änderung geltender Rechtsvorschriften (1) Die Verordnung (EG) Nr. 450/2008 wird aufgehoben. (2) Die Verordnung (EWG) Nr. 3925/91, die Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 und die Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 werden ab dem in Artikel 288…

AH-11204. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien12.05.2014

…der Dokumentenartencode 4AHG ("PAWA: Sonderausnahme von der Lizenzpflicht") undentsprechenden Dokumentenartencodes + Zusätzliche Informationscodes), sind die Strafbestimmungen der zusätzliche§§ 79 bis 88 AußWG 2011 Informationscode 41115 zu verwendenanzuwenden, da in diesen Fällen Güter entgegen geltenden Maßnahmen aus-, ein- oder durchgeführt werden. Abschnitte 5. bis 19. derzeit frei

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Scheidung abgeschlossen wird, ist sofort gebührenpflichtig. Rz 1098: Die Bestimmung des § 17 Abs. 4 GebG betrifft nur jene Genehmigungen, die von einem am Rechtsgeschäft Beteiligten abhängen. Hängt das gültige Zustandekommen des Rechtsgeschäftes hingegen von der Genehmigung einer Behörde oder einem Dritten ab, wird das Rechtsgeschäft…

KStR 2013 Rz 153–1651.2.3.2 Ende der Steuerpflicht (§ 4 Abs. 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…dem Erlöschen der Rechtspersönlichkeit einer juristischen Person oder dem faktischen Untergang eines Rechtsgebildes im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 2 und 3 KStG 1988 verbunden. Ebenso wie bei der Begründung der Steuerpflicht gilt auch für die Beendigung der Steuerpflicht die wirtschaftliche Betrachtungsweise. § 4 Abs…

FlugAbgR Rz 6–122. Begriffsbestimmungen (§ 2 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

…außer Betracht. Bei einem einfachen Flug ohne Umsteigen meinen die Begriffe "Zielflugplatz", "Streckenziel" und "Destination" denselben Ort. 2.6. Flugbesatzung Rz 12: Zur Flugbesatzung gehören alle Personen, die mit dem Luftfahrzeug abfliegen und flugbetriebliche Aufgaben übernehmen. Dies sind zB Personen, die mit dem Führen des…

KfzBStR 2021 Rz 1580–1602C.7. Abgabenerhebung (vormals § 7 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.7. Abgabenerhebung (vormals § 7 KfzStG 1992) C.7.1. Allgemeines Rz 1580: § 7 KfzStG 1992 trat mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Die Zuständigkeit für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ist nunmehr allgemein in der Bundesabgabenordnung (§ 60 ff BAO) geregelt. Seit 1. Jänner…

LStR 2002 Rz 1029–103816.3 Weitere Abzüge (§ 62 Z 3 bis 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…den vom Arbeitgeber einbehaltenen Beiträgen zu erfolgen. Rz 1032a: Bei Inanspruchnahme des Altersteilzeitmodells sind die Sozialversicherungsbeiträge vom ungekürzten letzten vollen Bruttoentgelt zu berechnen. Bei der Lohnsteuerberechnung sind die übernommenen Sozialversicherungsbeiträge als Pflichtbeiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 von den laufenden Bezügen bzw…

KfzBStR 2021 Rz 1480–1485C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Kraftfahrzeuges am 2. des Monats ist a)bei Monaten mit 31 Tagen die volle Monatssteuer (1/30 der Monatssteuer x 30 Tage), b)bei Monaten mit 30 Tagen 29/30 der Monatssteuer zu entrichten. 3)Bei Zulassung eines Kraftfahrzeuges beispielsweise am 20. eines Monats ist…