…die Kommission eine revidierte Fassung der AEO-Leitlinien (TAXUD/B2/047/2011 - Rev. 6) veröffentlicht, welche insbesondere die Auswirkungen der neuen Rechtsvorschriften des Unionszollkodex (UZK) berücksichtigt. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, beschränkt sich die Findok nunmehr auf die Festlegung von verbindlichen Standards für das Antragsverfahren und…
…1.2.2. sowie Abschnitt 1.2.3. genannten Verordnungen. Die neue Struktur des UZK bringt es jedoch mit sich, dass zahlreiche für die pV unmittelbar oder mittelbar relevante Bestimmungen auch in anderen Titeln dieser Rechtsvorschriften geregelt sind. Auf diese Themenbereiche bzw. Abschnitte geht diese…
…sowie Abschnitt 1.2.3. genannten Verordnungen. Die neue Struktur des UZK bringt es jedoch mit sich, dass zahlreiche für die aV unmittelbar oder mittelbar relevante Bestimmungen auch in anderen Titeln dieser Rechtsvorschriften geregelt sind. Auf diese Themenbereiche bzw. Abschnitte geht diese Arbeitsrichtlinie nur insoweit…
…Rechten geistigen Eigentums feststellen lässt. Durch die EU-Produktpiraterie-Verordnung 2014 werden somit nationales Recht oder Unionsrecht im Bereich geistigen Eigentums oder die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Strafverfahren nicht berührt. 1.2. Anwendungsbereich (1) Die Zollbehörden haben gemäß Artikel 1 Abs. 1 PPV 2014 tätig…
…Mitgliedstaaten in ein Zollverfahren zu überführen. Co:- Für Unionswaren, die während einer Übergangszeit nach dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten besonderen Maßnahmen unterliegen. . - Für Unionswaren im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Union, in denen die Vorschriften der Richtlinie 2006/112/EG des Rates (1…
…wird und die Verrechnung über eine zentrale Verrechnungsstelle erfolgt. Das Übereinkommen über den nationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) regelt im Anhang B (Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern CIM) das internationale Eisenbahnfrachtrecht. Nach diesem Anhang B ist bei der Beförderung zwischen mindestens…
…sollten stärker an die Vorschriften über die Erhebung der Einfuhrabgaben angeglichen werden, ohne den Anwendungsbereich der geltenden steuerrechtlichen Vorschriften zu verändern. (10) Bei der weiteren Modernisierung der zollrechtlichen Vorschriften sollten die Standpunkte der Wirtschaftsbeteiligten gebührend berücksichtigt werden, um eine tatsächliche Vereinfachung der Verwaltungsverfahren zu gewährleisten. …
…Grundsatz der Einbringung, nämlich der Fortsetzung des unternehmerischen Engagements entsprochen, wobei § 19 Abs. 1 UmgrStG die Gewährung von neuen Anteilen an der übernehmenden Kapitalgesellschaft vorsieht. Die Ausnahmetatbestände des § 19 Abs. 2 UmgrStG stellen keinen Verstoß gegen das Prinzip der Gewährung einer Gegenleistung dar, da in…
0. Einführung und Anwendungsbereich Diese Arbeitsrichtlinie befasst sich mit den Bestimmungen zur Zollanmeldung sowie mit der Abgabe einer Zollanmeldung im Standardverfahren auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag…
0. Einführung und Anwendungsbereich Diese Arbeitsrichtlinie befasst sich mit den Vereinfachungen im Zusammenhang mit der Abgabe einer Zollanmeldung auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise…
1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…
11. Zeitlicher Geltungsbereich (§ 6 NeuFöG) Rz 201: Das Neugründungs-Förderungsgesetz ist anzuwenden auf Neugründungen nach dem 1. Mai 1999 und Betriebsübertragungen nach dem 31. Dezember 2001. § 5a Abs. 2 NeuFöG idF des BG BGBl. I Nr. 132/2002 ist auf Betriebsübertragungen nach dem 31. Dezember…
8. Anwendung Die der Kassenrichtlinie 2012 zu Grunde liegenden Rechtsvorschriften sind im Wesentlichen keine Neuerungen, sondern werden - auch aufgrund der fortschreitenden, laufenden technischen Entwicklung - nur näher präzisiert. Kassensysteme, welche funktionell die Ordnungsmäßigkeitskriterien nicht erfüllt haben, werden durch allfällige Übergangsregelungen nicht berührt und sind hinsichtlich der…
1.7 In-Kraft-Treten Rz 47: Das ElAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Mai 1996 anzuwenden. Die Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro (siehe Rz 43a) ist auf Vorgänge nach dem 30. Juni 2014 anzuwenden (§ 7 Abs. 6 iVm § 5 Abs. 6 ElAbgG…
…Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Vertragspartner Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt der EU Serie C (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst die…
2.8 In-Kraft-Treten Rz 105: Das ErdgasAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Mai 1996 anzuwenden. 2.9 Vollziehung Rz 106: Mit der Vollziehung des ErdgasAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut, hinsichtlich des § 7 Abs. 2 und 3 ErdgasAbgG im Einvernehmen mit…
3.8 In-Kraft-Treten Rz 160: Das KohleAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 2003 anzuwenden. 3.9 Vollziehung Rz 161: Mit der Vollziehung des KohleAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Randzahlen 162 bis 170169: derzeit frei
…Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse des EWR sowie auf Ursprungserzeugnisse der an der PanEuroMed-Kumulierung teilnehmenden Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere…
…2002 wurde in § 5a Abs. 2 NeuFöG die Z 3 eingefügt, womit dem neuen Betriebsinhaber Meldepflichten auferlegt wurden, wenn er den übernommenen Betrieb innerhalb von fünf Jahren nach der Übergabe (un-)entgeltlich weiter überträgt, betriebsfremden Zwecken zuführt oder aufgibt. Am 17. Dezember 2002 wurde die…
4.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005) Rz 127: Ist zwischen der gesetzlichen Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist, und den in Betracht kommenden Behörden ein ständiger Datenverkehr eingerichtet, können die Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG von…