…Anrechnung ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO. Rz 5697: Zur Ermittlung des Anrechnungsbetrages ist die gesamte entrichtete Erbschaftssteuer bzw. Stiftungseingangssteuer zu den gesamten (nicht mit Passiva saldierten) Aktiva ins Verhältnis zu setzen (VwGH 08.04.1987, 84/13/0282). Mit dem Steuersatz, der…
…Fehlen eines Sitzes im Inland die Geschäftsleitung der die Zuwendung empfangenden Stiftung oder sonstigen Vermögensmasse befindet. Rz 333: Befindet sich weder Sitz noch Geschäftsleitung der die Zuwendung empfangenden Stiftung oder sonstigen Vermögensmasse im Inland, ist das Finanzamt 1/23 für die Erhebung der Stiftungseingangssteuer zuständig.
…vom Stiftungseingangssteuergesetz umfasst, sofern sie unentgeltlich an privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen erfolgen. Für die Beurteilung, ob eine Grundstücksübertragung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ist bei gemischten Schenkungen die mitübertragene Schuld oder Last dem gemeinen Wert des Grundstückes gegenüber zu stellen. Liegt der Betrag der Schuld…
…Geltung des Stiftungseingangssteuergesetzes fallen, sofern sie nicht als transparent (siehe Rz 21) anzusehen sind. Rz 310: Um beurteilen zu können, ob die ausländische privatrechtliche Stiftung bzw. Vermögensmasse unter das StiftEG fällt, sind jedenfalls die ausländische Rechtsordnung sowie sämtliche Vertragswerke maßgeblich, die die Verfassung der ausländischen…
…Fall der pauschalen Einkünfteermittlung nach § 30 Abs. 4 EStG 1988 die anzuwendenden fiktiven Anschaffungskosten überstiegen hat. Bei Grundstücken und Gebäuden, bei denen die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die Grunderwerbsteuer oder die Stiftungseingangssteuer nach dem dreifachen Einheitswert bemessen wird, ist keine Anrechnung vorzunehmen, es sei denn, der…
11.5 Bemessungsgrundlage Rz 317: Bemessungsgrundlage für die Stiftungseingangssteuer ist die Summe des der Steuerpflicht unterliegenden zugewendeten Vermögens abzüglich der damit in wirtschaftlicher Beziehung stehenden, mit übertragenen Schulden und Lasten. Erfolgt die Bewertung von inländischem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, inländischem Grundvermögen und inländischen Betriebsgrundstücken gemäß…
…begründet dies nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 StiftEG als unentgeltliche Zuwendung Stiftungseingangssteuerpflicht (vgl. StiftR 2009 Rz 313). 1.6.2a. Annahme eines Abfindungsangebots im Zuge der Verschmelzung Rz 317b: Bei rechtsformübergreifenden Verschmelzungen (§ 234a und § 234b AktG) sowie auch bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen nach dem EU…
… Bemessungsgrundlage für die Stiftungseingangssteuer ist der gemeine Wert von 500 im Zuwendungszeitpunkt. Im Jahr 02 veräußert die Privatstiftung den 100 Prozent-Anteil um 1000. Der 12,5 Prozent-Steuer unterliegen 900. Auf Antrag können 10 auf die Zwischensteuer angerechnet werden (Anrechnung 2,5 Prozent von…
…Schenkungen unter Lebenden (§ 3 ErbStG 1955) sowie Zweckzuwendungen (§ 4 Z 2 ErbStG 1955) an jenes Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis zu melden, in dessen Amtsbereich der zur Meldung Verpflichtete seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung hat. Da Zuwendungen von Privatstiftungen bzw. von mit diesen vergleichbaren…
12. Nachversteuerung Rz 334: Mit Auslaufen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes ist der Nachversteuerungstatbestand des § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG 1955 ab 01.08.2008 zur Gänze nicht mehr anwendbar, auch wenn Vermögen von der Privatstiftung zugewendet wird, das sie vor dem 01.08.2008…
3.3.5 Gutschrift der Zwischensteuer Rz 124: Tätigt die Privatstiftung in einem Veranlagungsjahr Zuwendungen, die nicht Substanzauszahlungen im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 darstellen und höher sind als die im selben Jahr erzielten zwischensteuerpflichtigen Einkünfte, und hat sie für diese…
20.2.1.12 Zuwendungen von Privatstiftungen Rz 6141: Zur Besteuerung von Zuwendungen siehe StiftR 2009 Abschnitt 8. bis Abschnitt 10. 20.2.1.13 Übergangsbestimmungen Rz 6142: Die Regelungen über Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (§ 27 Abs. 2 und 5 EStG 1988 sowie…
3.2 Einkünfte und Einkunftsermittlung 3.2.1 Allgemeines Rz 33: Eigennützige und gemischtnützige Privatstiftungen, die der Offenlegungsverpflichtung entsprochen haben, können nach § 7 Abs. 2 KStG 1988 sowohl betriebliche als auch außerbetriebliche Einkunftsarten haben. Die Einkünfte können steuerpflichtig (siehe Rz 35 bis Rz 38 bzw…
3.4 Übersicht über die steuerbaren Einkünfte Rz 128: | Einkunftsarten | 25% KSt | 12,5% KSt | 0% KSt | Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft | ja | nein | in- und ausländische*) Beteiligungserträge | Einkünfte aus selbständiger Arbeit | ja |…
…3 BAO bzw. auf Grund eines DBA zurückgefordert wird, mindert der Zuwendungsbetrag die Bemessungsgrundlage für die Zwischenbesteuerung. Beispiel: Die Privatstiftung erzielt in einem Jahr einen Zinsertrag aus einem Sparbuch in Höhe von 2.000. Im selben Jahr wendet sie 500 zu und führt davon 25…
…betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich zu (siehe KStR 2001 Rz 498 ff). Zuwendungen von Stiftungen (gleichgültig ob von Privatstiftungen oder anderen Stiftungen) fallen nicht unter die Beteiligungsertragsbefreiung. Zur Behandlung bei der empfangenden Privatstiftung siehe Rz 56. Rz 41: Beteiligungserträge im Sinne des § 10 Abs…
…bei der Kürzung die nach österreichischem Steuerrecht ermittelten Werte anzusetzen (dh. die Werte, die bei Zuwendung an eine österreichische Privatstiftung anzusetzen wären und nicht allfällige höhere ausländische Eingangswerte). Weiters setzt die Kürzung bei Widerruf voraus, dass für die Zuwendung an die ausländische Stiftung (Vermögensmasse) Stiftungseingangssteuer…
…eine später geänderte Stiftungsurkunde oder Stiftungszusatzurkunde aber der Abgabenbehörde trotz Aufforderung nicht vorgelegt hat. Zur Offenlegung iZm dem Stiftungseingangssteuergesetz siehe unten Rz 329. 3.1.2.2 Wechsel in der Stiftungseigenschaft Rz 29: Für die steuerliche Behandlung der Privatstiftung ist dem Grunde nach von einer…
…zukommt und die die Geschäftsleitung im Inland haben. Zum Begriff der unbeschränkten Steuerpflicht siehe KStR 2001 Rz 2 ff. 1.3.2 Beschränkte Steuerpflicht Rz 18: Unter die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht fallen inländische Stiftungen des privaten Rechts, wenn bzw. soweit sie von der unbeschränkten Steuerpflicht durch …
8.2 Zurechnung der Zuwendung 8.2.1 Persönliche Zurechnung der Zuwendung Rz 223: Zuwendungen sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, dem die Einkünfte tatsächlich zufließen. Empfänger einer Zuwendung ist daher, wer über die übertragenen Vermögenswerte verfügen bzw. diese nutzen kann. Als Empfänger von Zuwendungen kommt jeder…