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574 Treffer1642 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2520–25386.14 Betriebseröffnung, entgeltlicher Betriebserwerb
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

… 5 EStG 1988 sind diese Werte als Aktiva in der Eröffnungsbilanz zu erfassen und die mit dem erworbenen Wirtschaftsgütern zusammenhängenden Verbindlichkeiten als Passiva einzustellen. Der Differenzbetrag auf die Summe der Aktiva ist als Eigenkapital anzusetzen. 6.14.3 Entgeltlicher Betriebserwerb 6.14.3.1 Bewertung…

EStR 2000 Rz 6039–604119a.3.6 Beispiel für die Kapitalkonten KapK I und KapK II bei Ergänzungskapital und Sonderbetriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Schlussbilanz AB-KG 31.12.2015 | AB-KG Schlussbilanz 31.12.2015 (Kapitalkonto = KapK I) = Eröffnungsbilanz 1.1.2016 | Aktiva | 200 | Kapital A | 100 | | | Kapital B (später C) | 100 Der laufende Verlust der MU…

LStR 2002 Rz 89012.8.8 Begräbniskosten
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

12.8.8 Begräbniskosten Rz 890: Gemäß § 549 ABGB gehören Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Ist kein ausreichender Nachlass zur Deckung der Begräbniskosten vorhanden, so haften hiefür die zum Unterhalt des Verstorbenen Verpflichteten. Finden…

GebR 2025 Rz 1250–125527. Tarif der gebührenpflichtigen Rechtsgeschäfte (§ 33 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…und dem Wahlkind und durch gerichtliche Bewilligung auf Antrag eines Vertragsteiles zustande. 27.1.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1251: Bemessungsgrundlage ist der Wert des Vermögens (Aktiva minus Passiva, siehe Rz 1254 f) des Annehmenden oder bei Adoption durch Ehegatten oder eingetragenen Partner der beiden…

UmgrStR 2002 Rz 687–7133.1.6.3. Betrieb
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Konfiguration muss auf die übernehmende Gesellschaft als funktionsfähige Einheit übergehen, dh. die bestehende Betriebseigenschaft muss erhalten bleiben. Jene wesentlichen Aktiva, die für die Führung des Betriebes notwendig waren, tatsächlich der Erfüllung des Betriebszweckes gedient haben und nach der Umgründung weiterhin dienen sollen, müssen von ihr…

EStR 2000 Rz 1305–13085.5.4a Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Spenden) an begünstigte Spendenempfänger (§ 4a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…4 EStG 1988,positive Rz 6178a). Die Spende Saldo der von Kryptowährungen stellt somit Todes wegen übertragenen Aktiva und Passiva eine Sachspende dar (zur Ermittlung des gemeinen Werts Zuwendung im Sinne des § 4a EStG 1988 siehe darstelltRz 6178o). Rz 1307b: Wird eine Nutzungsmöglichkeit aus dem…

EStR 2000 Rz 4601–460913 Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (§ 19 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…voraus. Eine bloße Zahlungsstockung, dh. ein lediglich vorübergehend und kurzzeitiger Mangel an Zahlungsmitteln, der durch alsbaldige Mittelbeschaffung - wie etwa durch kurzfristig mögliche Verwertung vorhandener Aktiva oder Aufnahme eines Überbrückungskredites - wieder behebbar ist, stellt keine Zahlungsunfähigkeit dar (vgl. VwGH 29.7.1997, 95/14/0014). Ist…

EStR 2000 Rz 5695–569718.3.2 Anrechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer und Stiftungseingangssteuer (§ 24 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…| | ErbSt (angenommen mit) | 44.000 Euro | | Berechnung der auf die stillen Reserven entfallenden ErbSt: | Summe der Aktiva | 1,100.000 Euro | | | Belastungsprozentsatz | 4% | | | anrechenbare ErbSt | 16.000 Euro | (=…

EStR 2000 Rz 5987–599419.5.4.10 Negatives Kapitalkonto
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…des Kaufpreises für den Gesellschaftsanteil abzüglich den Veräußerungskosten. Beispiel: Die Bilanz der AB-OHG hat folgendes Aussehen: |   | Aktiva |   | Passiva | Buchwert | Teilwert | Buchwert | Teilwert | Anlagevermögen | 800.000 | 1.600.000 | Verbindlichkeiten |…

EStR 2000 Rz 6011–601419.5.6 Steuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…5990): Die Gesellschaftsbilanz wird zu Buchwerten fortgesetzt; dh. C übernimmt das negative Kapitalkonto des B. Die Ergänzungsbilanz des C hat folgendes Aussehen: | | Aktiva | | Passiva | Anlagevermögen | 400.000 | Ergänzungskapital | 300.000 | | | Kaufpreisschuld | 100.000

EStR 2000 Rz 6033–603819a.3 Das maßgebliche Kapitalkonto - KapK I
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…weiters vom kap. MU angeschaffte begünstigte Wertpapiere iSd § 10 EStG 1988 zur Deckung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages. Unter passives Sonderbetriebsvermögen fallen insbesondere Verbindlichkeiten zur Einlagenfinanzierung oder zur Finanzierung von aktivem Sonderbetriebsvermögen. Jene Teile des steuerlichen Kapitalkontos, die für § 23a EStG 1988 nicht relevant sind, werden im…

UZK-DATitel I Allgemeine Vorschriften
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…und Schrott, Bruch bzw. Ausschuss eingereiht werden; b)im Rahmen der Endverwendung oder der aktiven Veredelung Waren oder Erzeugnisse, die Veredelungserzeugnisse ohne oder mit nur geringem wirtschaftlichen Wert sind und nicht ohne weitere Be- oder Verarbeitung verwendet werden können; 42."Palette" ist eine Vorrichtung, auf…

UZK-DAAbschnitt 2 Gesamtsicherheit und Befreiung von der Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien02.09.2018

…Antragstellung nach, dass er über eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt, um seinen Verpflichtungen in Bezug auf Art und Umfang seiner Geschäftstätigkeit nachzukommen, und vor allem keinen Negativsaldo bei den Aktiva ausweist, es sei denn, dieser kann ausgeglichen werden. f)Der Antragsteller kann nachweisen, dass er…

KStR 2013 Rz 99–1021.2.1.2.8 Kapitalgesellschaften in öffentlicher Hand
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…Rechnungskreis eingerichtet, in welchem getrennt vom sonstigen Rechenwerk der Körperschaft alle Aktiva, Passiva, Aufwendungen und Erträge des Verbundes zu erfassen sind. Durch die in § 2 Abs. 4 dritter Satz KStG 1988 normierte Aussage, dass die in einem gesonderten Rechnungskreis geführten Aktivitäten im Sinne des § 2…

KStR 2013 Rz 1436–143826.2.5 Abwicklungsanfangsvermögen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Das Abwicklungsendvermögen ist nach § 19 Abs. 4 KStG 1988 das (an die Anteilsinhaber) zur Verteilung kommende Vermögen, also die nach Verwertung der Aktiva, Eingang der Forderungen und Tilgung der Verbindlichkeiten vorhandenen Vermögenswerte. Hier sollten grundsätzlich nur mehr liquide Mittel enthalten sein, ein Restbestand an körperlichen…

LStR 2002 Rz 1063542.5.7 § 19 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…Indizien für die Beurteilung dieser Frage können sein das tatsächliche Zahlungsverhalten sowie die Kreditwürdigkeit. Keine Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn lediglich vorübergehend ein Zahlungsmittelmangel besteht, der durch kurzfristige mögliche Verwertung vorhandener Aktiva (vgl. VwGH 29.7.1997, 95/14/0014) oder durch Aufnahme eines Kredites (vgl…

UmgrStR 2002 Rz 661–6673.1.5. Erfordernis eines Einbringungsvertrages und einer Einbringungsbilanz
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…rückwirkenden Korrekturen gemäß § 16 Abs. 5 UmgrStG Einbringungskapital als Saldo zwischen eingebrachten Aktiva und Passiva zu steuerlichen Werten (zur Einbringungsbilanz siehe Rz 837 ff). Der Stichtagsbilanz kommt insbesondere bei Einbringung von Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen Bedeutung zu. Wird der gesamte Betrieb eingebracht, erfüllt auch die Einbringungsbilanz…

UmgrStR 2002 Rz 917–9253.4.2.6.7. Zurückbehalten von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Abs. 5 Z 1 UmgrStG nur dadurch, dass sie (an Stelle des Ansatzes einer Passiv- oder Aktivpost) durch die Nichtaufnahme des Anlagevermögens oder der Verbindlichkeit in die Einbringungsbilanz wirksam werden. Aus der Struktur der Z 3 als Sondertatbestand von Entnahmen und Einlagen ergibt sich, dass…

UmgrStR 2002 Rz 1106–11193.7.3. Bewertung der Gegenleistung bei Unterbleiben einer Anteilsgewährung
geltende FassungRichtlinien10.03.2017

…werden. Die übernehmende Körperschaft muss in diesem Fall den Mitunternehmeranteil aufgeben, erhält allerdings nach der Spiegelbildtheorie die entsprechenden Aktiva und Passiva der Mitunternehmerschaft. Näheres siehe Rz 1058 f. Rz 1111: Für die Behandlung der Anteilsinhaber der übernehmenden Körperschaft selbst ergeben sich jedoch dadurch keine Besonderheiten…

UmgrStR 2002 Rz 1311–13154.1.7.3. Verkehrswertzusammenschluss
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…das zu übertragende Vermögen zu steuerlichen Buchwerten wie folgt ausgewiesen wird. | Status des EU A zum 31.12.01 | Aktiva | Buchwert | Verkehrswert | Passiva | Buchwert | Verkehrswert | BGA | 1.000 | 1.500 | Eigenkapital | 1.000…