…1576: Gegenstand einer Abtretung können sowohl befristete, aufschiebend oder auflösend bedingte Rechte als auch zukünftige oder ungewisse Forderungen sein. Solche Forderungen müssen nur ausreichend individualisiert sein. So unterliegt der Gebühr nach § 33 TP 21 GebG zB die Übertragung von Fischereirechten, Pflichtteilsforderungen, Patent- und Markenrechten, Bestandrechten. …
…zumal dem § 1395 ABGB zufolge an den Abtretenden (somit an den Abgabenschuldner) solange mit schuldbefreiender Wirkung gezahlt werden kann, bis der übernommene Schuldner von der Abtretung Kenntnis erlangt. Rz 164: Die Errichtung eines schriftlichen Abtretungsvertrages ist gebührenfrei (§ 33 TP 21 Abs. 2 Z 1 GebG…
27.10.2. Arten von Abtretungen 27.10.2.1. Inkassozession Rz 1581: Bei der Inkassozession oder Zession zur Einziehung wird der Zessionar zwar Gläubiger, er ist aber verpflichtet, die eingehobene Leistung an den Zedenten abzuführen (siehe Rz 1595). Im Regelfall liegt die Übertragung eines…
15.5 Abtretung von Pensionsansprüchen (§ 47 Abs. 3 EStG 1988) Rz 1020: Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung sowie Bezüge oder Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 bis 4 EStG 1988 können abgetreten und gemeinsam mit den anderen gesetzlichen…
27.3. Bestandverträge (§ 33 TP 5 GebG) 27.3.1. Gegenstand der Gebühr und Arten von Bestandverträgen 27.3.1.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1280: Der Gebühr unterliegen Bestandverträge (§§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine…
…dem Schuldverhältnis ausscheidenden Partei tritt und deren gesamte vertragliche Rechtsstellung übernimmt, ohne dass dadurch der Inhalt oder die rechtliche Identität des bisherigen Schuldverhältnisses verändert werden. Die Vertragsübernahme enthält nicht nur eine Kombination von Forderungsabtretung und Schuldübernahme, sondern auch eine Übertragung der darüber hinausgreifenden rechtlichen Rahmenbeziehungen…
… b)die Abtretung von Forderungen, die Bestellung von Besitzpfandrechten oder besitzlosen Pfandrechten, die Sicherungsübereignung, die Verpfändung von Waren, Wertpapieren oder Forderungen oder eines Sparbuchs oder einer Eintragung in das öffentliche Schuldbuch; c)ein gesamtschuldnerischer Schuldbeitritt durch eine von der Zollbehörde zugelassene dritte Person oder die…
19.5.6 Steuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen 19.5.6.1 Freibetrag Rz 6011: Der Freibetrag gemäß § 24 Abs. 4 EStG 1988 steht nur anteilig zu (zu den allgemeinen Voraussetzungen siehe Rz 5691 ff). Maßgeblich für die Höhe des Freibetrages ist das Verhältnis der gesellschaftsrechtlichen…
…unbeweglichen Sache | 32 | Abtretung von Forderungen, Bestellung von Besitzpfandrechten oder besitzlosen Pfandrechten, Sicherungsübereignung, Verpfändung von Waren, Wertpapieren oder Forderungen oder eines Sparbuchs oder einer Eintragung in das öffentliche Schuldbuch | 33 | gesamtschuldnerischer Schuldbeitritt durch eine von der Zollbehörde zugelassene dritte Person oder…
…behördlicher Eingriff liegt auch dann vor, wenn er sich auf Grund von gesetzlichen Vorschriften ergibt, die in einem auf Antrag des Steuerpflichtigen eingeleiteten Bauverfahren anzuwenden sind (VwGH 28.11.2007, 2007/14/0009, betr. Abtretung von Grundfläche an die Gemeinde für Gehsteig). Bestehen keine Zweifel…
…der Erzielung von Einnahmen verbundene Sportbetrieb von Sportvereinen stellt in der Regel einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb dar. Dabei erzielte Überschüsse (Zufallsgewinne) bleiben steuerfrei. Rz 367: Zum Sportbetrieb gehören alle durch den Betrieb veranlassten Einnahmen (Erlöse aus Sport- und Fitnessveranstaltungen, Werbeeinnahmen, Einnahmen aus der Abtretung von Spielern…
…VwGH 25.2.1970, 1099/68). Ablösezahlungen Rz 1031: Die Aufgabe oder Abtretung von Rechten (zB von Mietrechten) oder die Beschaffung von Ersatzmöglichkeiten gehört zu den Einnahmen (siehe auch Rz 6804 ff). Beispiele: Die Absiedlungsbeihilfe einer Gemeinde ist Einnahme (VwGH 29.10.1974, 1141/74)…
…den Raten enthaltenen Zinsenanteile zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (VwGH 28.11.2007, 2007/15/0145, zur Abtretung von GmbH-Anteilen gegen Ratenzahlung). Eine solche Zinskomponente kann in einer fremdüblichen Wertsicherungsvereinbarung (VwGH 20.09.2007, 2007/14/0015) oder einer explizit vereinbarten fremdüblichen Verzinsung liegen…
…Veräußerung von ideellen Miteigentumsanteilen an einem Bestand an Anlagegold, von Gewichtsguthaben an einem Goldbarrenbestand, von Anlagegoldzertifikaten, oder (Abtretung) von Ansprüchen auf Lieferung von Anlagegold, von Golddarlehen und Goldswaps, durch die ein Eigentumsrecht an Anlagegold oder ein schuldrechtlicher Anspruch auf Anlagegold begründet wird, und von Terminkontrakten…
…von der Einbringung oder Fortführung von Besitzstörungsklagen (VwGH 25.6.2008, 2008/15/0132). Entgeltlicher Verzicht auf die Optionsausübung auf Abschluss eines Mietvertrages (VwGH 28.10.2008, 2006/15/0091). Provision für eine einmalige Kreditvermittlung (VwGH 17.10.1984, 84/13/0054). Die Abtretung von…
…sind von der Zessionsgebühr befreit. Zu den Personengesellschaften im Sinne dieser Bestimmung zählen neben Offenen Gesellschaften und Kommanditgesellschaften auch die Gesellschaften bürgerlichen Rechtes (wie zB Arbeitsgemeinschaften, Kanzleigemeinschaften, Betriebsgemeinschaften oder Jagdgesellschaften) sowie die (atypischen und typischen) stillen Gesellschaften. Die Befreiung gilt auch für die Abtretung von…
…Wirtschaftstreuhänder beherrschten Wirtschaftstreuhand-GmbH, liegt bei entgeltlicher Abtretung dieser Verhältnisse an die GmbH eine verdeckte Ausschüttung vor (VwGH 26.5.1993, 90/13/0155). Abwandern von Klienten Rz 680: Reduziert sich der Klientenstock einer Kanzlei (GmbH) durch das Ausscheiden eines Anteilsinhabers, ist eine verdeckte Ausschüttung…
…TP 21 Abs. 2 Z 6 GebG unterliegen Abtretungen von Anteilen an einer GmbH, Übertragungen von Aktien, Übertragungen von Geschäftsanteilen an einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft und Übertragungen der mit der Stellung eines Gesellschafters einer Personengesellschaft verbundenen Rechte und Pflichten nicht der Gebühr. Gemäß § 15 Abs…
…Umschichtung dar; der Zinsanteil und ein als Wertsicherung geleisteter Betrag stellen nachträgliche nicht (begünstigte) betriebliche Einkünfte dar (vgl. VwGH 28.11.2007, 2007/15/0145, zur Abtretung von GmbH-Anteilen gegen Ratenzahlung; VwGH 20.09.2007, 2007/14/0015, zur Wertsicherung einer gemischten Schenkung). Gemäß…
…Zeitpunkt der Abtretung angewachsenen Ansprüche auf die Versicherungsleistung abgilt, stellt die Ablösesumme wirtschaftlich eine (zeitanteilige) Versicherungsleistung dar: Der aus diesem Vertrag dem Steuerpflichtigen zufließende Ertrag ist daher in Höhe der Differenz zwischen Ablösesumme und eigener Prämienleistung beim Übernehmer des Vertrages steuerpflichtig. Die Abtretung von Ansprüchen…