Unterabschnitt 4 Ablauf des Verfahrens Artikel 238 In die Zollanmeldung aufzunehmende Angaben (Artikel 6 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Werden die in die vorübergehende Verwendung übergeführten Waren anschließend in ein Zollverfahren übergeführt, mit dem die vorübergehende Verwendung gemäß Artikel 215 Absatz 1 des Zollkodex erledigt…
9.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO) Rz 973: Die Abgabe kann in den Fällen des § 217 Abs. 6 BAO vollstreckt werden, obwohl die Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages hinausgeschoben ist. Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages besteht nur hinsichtlich des…
… 213 Abs. 1 BAO) oder Guthaben (§ 215 Abs. 4 BAO) vor Fälligkeit (§ 212a Abs. 6 lit. a BAO) oder vor Ablauf einer für die Entrichtung der Abgabe gemäß § 210 Abs. 2 BAO zustehenden Frist (§ 212a Abs. 6 lit. b BAO) getilgt, so ist sie auf…
… 212a Abs. 7 zweiter Satz BAO in Verbindung mit § 230 Abs. 2 BAO bis zum Ablauf eines Monates nach Bekanntgabe des den Antrag erledigenden Bescheides aufrecht. Im Fall der Abweisung eines nicht zeitgerecht gestellten Antrages steht die Nachfrist des § 212a Abs. 7 zweiter Satz BAO…
…eine über FinanzOnline an den Bund als Leistungsempfänger übermittelte Rechnung sowie ab 1.1.2011 auch eine über das Unternehmensserviceportal an den Bund als Leistungsempfänger übermittelte Rechnung. Der Aufbau und der Ablauf des bei der elektronischen Übermittlung einer Rechnung angewandten Verfahrens müssen leicht nachprüfbar sein…
…über den Aussetzungsbetrag anzustellen (VwGH 18.2.1999, 97/15/0143). Rz 551: Die Festsetzung von Aussetzungszinsen ist gesetzliche Folge des verfügten Ablaufes der Aussetzung der Einhebung von Abgaben infolge der Erledigung der damit im Zusammenhang stehenden Beschwerde (VwGH 21.7.1998, 98/14/0101…
12. Anhang 12.1. Ablaufdiagramm Registrierung bis Jahreserklärung Rz 57: [Grafik] .
Unterabschnitt 7 Beförderung von Waren mit festinstallierten Transporteinrichtungen Artikel 321 Ablauf des Unionsversands bei Beförderung durch festinstallierte Transporteinrichtungen (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Werden die Waren, die durch eine festinstallierte Transporteinrichtung befördert werden, durch…
Artikel 34 Verwaltung von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte (1) Eine vZTA-Entscheidung verliert vor Ablauf der Frist gemäß Artikel 33 Absatz 3 ihre Gültigkeit, wenn sie aufgrund eines der folgenden Umstände nicht mehr rechtmäßig sind: a)der Annahme einer Änderung der Nomenklaturen gemäß Artikel 56…
Artikel 103 Verjährung der Zollschuld (1) Eine Zollschuld darf dem Zollschuldner nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nach dem Tag des Entstehens der Zollschuld nicht mehr mitgeteilt werden. (2) Ist die Zollschuld aufgrund einer zum Zeitpunkt ihrer Begehung strafbaren Handlung entstanden, so verlängert sich…
3.3.10. Fehlende Eingangsmeldungen Bei Nichtvorliegen einer Eingangsmeldung kann mit Ablauf der im e-VD erfassten Beförderungsdauer mit den abgabenrechtlichen Ermittlungen (Anfrage beim Versender) begonnen werden. Unabhängig von der amtswegigen Ermittlungspflicht (§ 115 BAO) hat der Versender aufgrund der Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) abgabenrechtlich bedeutsame Umstände…
…genügt der Verweis auf die entsprechende Beilage. Von der papiermäßigen Übermittlung oder Anforderung umfangreicher Verfahrensdokumentationen oder Ablaufbeschreibungen ist Abstand zu nehmen. Diese können im Zuge des Pre-Audits im Unternehmen stichprobenweise eingesehen werden. Folgende Unterlagen stehen dem Antragsteller zur ordnungsmäßen Erstellung und Übermittlung eines AEO…
5.13. Verspätete Meldungen Rz 481: Werden Ausschüttungs- oder Jahresmeldungen nach Ablauf der jeweiligen Meldefrist erstmalig vorgenommen (§ 3 Abs. 2 FMV 2015), können diese Meldungen vom Abzugsverpflichteten beim KESt-Abzug nicht automatisch berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass die in § 186 Abs. 2 Z 3…
Artikel 18 Ende der Aussetzung (Artikel 23 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Die Aussetzung einer Entscheidung endet mit Ablauf des Aussetzungszeitraums, es sei denn, vor dem Ablauf des Zeitraums tritt einer der folgenden Fälle ein: a)Die Aussetzung wird aufgehoben, weil in den…
Artikel 20a Verwaltung von Entscheidungen über verbindliche Zollwertauskünfte (Artikel 35 des Zollkodex) (1) Eine vZWA-Entscheidung verliert in den folgenden Fällen vor Ablauf der Frist gemäß Artikel 18a Absatz 3 ihre Gültigkeit: a)Es wird ein verbindlicher Rechtsakt der Union angenommen, mit dem eine vZWA…
Artikel 4 Datenspeicherung (Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex) Alle im betreffenden elektronischen System validierten Daten werden nach Ablauf des Jahres, in dem sie validiert wurden, mindestens drei Jahre lang gespeichert, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Artikel 114 Verzugszinsen (1) Ab dem Tag, an dem die Zahlungsfrist abläuft, bis zum Tag der Zahlung werden Verzugszinsen auf den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag berechnet. Für Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, entspricht der Verzugszinssatz dem im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlichten Zinssatz…
…Gewinnfreibetrag geltend gemacht worden ist, vor Ablauf der Frist von vier Jahren aus dem Betriebsvermögen aus oder werden sie ins Ausland - ausgenommen im Falle der entgeltlichen Überlassung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes - verbracht, kommt es zu einer…
24.10 Steuerbare Veräußerungen von Privatvermögen und Rente Rz 7055: Wird ein Einzelwirtschaftsgut gegen Kaufpreisrente übertragen, liegt eine entgeltliche Übertragung vor. Wird diese Übertragung vor Ablauf der Spekulationsfrist vorgenommen, bzw. werden Grundstücke nach dem 31.3.2012 veräußert, gehen die Spekulationseinkünfte bzw. die Einkünfte aus…
…Führerscheine (§ 14 TP 16 GebG) 10.15.1. Gegenstand der Gebühr Rz 710: Der Tatbestand umfasst Schriften und Amtshandlungen (Wiederausfolgung des Führerscheins nach Ablauf der Entziehungsdauer - siehe Rz 713). Die Gebühr für Führerscheine ist eine Pauschalgebühr, neben dieser fallen keine weiteren Gebühren nach dem GebG…