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GK-09002.2. ECE-Abkommen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…des ECEECE-Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen-Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen, BGBl. Nr. 270/1962, bedeutet der Begriff "internationale Warenbeförderung" die entgeltliche oder unentgeltliche gewerbliche Beförderung von Gütern, wenn die zurückgelegte Strecke…

GK-05000. Einführung
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…0.2. Mitwirkung der Zollorgane (1) Die Zollorgane haben gemäß § 21 GütbefG in Wahrnehmung der ihnen sonst obliegenden Aufgaben an der Vollziehung der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009, des Güterbeförderungsgesetzes 1995 sowie von Abkommen über den grenzüberschreitenden Güterverkehr nach Maßgabe dieser Arbeitsrichtlinie mitzuwirken. Sie unterstehen…

ZK-15807.1. Ausfuhr, Wiederausfuhr, vorübergehende Ausfuhr und Überführung in die passive Veredelung, Versendung in Steuergebiete, summarische Ausgangsanmeldung, Wiederausfuhrmitteilung
geltende FassungRichtlinien14.10.2025

…auf Beförderungs-/Sendungsebene anzugeben. Identifikationsnummer Anzugeben ist die EORI-Nummer bzw. die TCUIN des Wirtschaftsbeteiligten. Hinweis: TCUIN - Third Country Unique Identification Number; über die TCUIN wird ein drittländischer Beteiligter im Rahmen des Abkommen zwischen der EU und bestimmten Drittländern über die gegenseitige Anerkennung von AEO…

ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

…wird und die Verrechnung über eine zentrale Verrechnungsstelle erfolgt. Das Übereinkommen über den nationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) regelt im Anhang B (Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern CIM) das internationale Eisenbahnfrachtrecht. Nach diesem Anhang B ist bei der Beförderung zwischen mindestens…

GK-0500Moldau
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…die Ernährungssicherheit zu schützen, indem alternative Routen aus der Republik Moldau durch das Gebiet der Europäischen Union genutzt werden, wurde zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Moldau andererseits das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern…

GK-0500Ukraine
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr geschlossen, das seit 29. Juni 2022 vorläufig anzuwenden ist und durch das Abkommen 2024/1878 bis zum 30. Juni 2025 verlängert wurde. Es wird stillschweigend um einen Zeitraum von…

GK-05001. Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Hinweis: Diese vom Erfordernis der Gemeinschaftslizenz befreiten Beförderungen unterliegen jedoch den Bestimmungen über die Kabotage der obgenannten Verordnung (siehe Abschnitt 1.1.3.2.). 1.1.5. Lizenzen für schweizerische Verkehrsunternehmer (1) Gemäß Artikel 9 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft…

ZK-1580b) Angaben auf Ebene der Sammel- bzw. Einzelsendung oder auf Warenpositionsebene
geltende FassungRichtlinien24.09.2025

…Y907 | Güter, die von militärischem oder zivilem Personal eines Mitgliedstaats verwendet werden sollen, wenn dieses Personal an einer Friedenssicherungsmaßnahme oder Krisenmanagementoperation der EU oder der Vereinten Nationen in dem betreffenden Drittland oder an einer Operation teilnimmt, die auf der Grundlage eines Abkommens zwischen Mitgliedstaaten…

ZK-25003.5.2.2. Sonderfälle - Eigener Gebrauch
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…Behälter Art. 210 und 211 UZK-DA Gekennzeichnete Behälter können formlos in die vorübergehende Verwendung überführt werden. Für Container, die im Rahmen eines Pools gemäß dem Abkommen über die Zollbehandlung von Behältern, die im Rahmen eines Pools im grenzüberschreitenden Verkehr verwendet werden, ist das Verfahren…

ZK-22604. NATO - Vordruck 302
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…für die Beförderung von NATO-Waren ist der Art. 226 Abs. 3 Buchstabe e) UZK - Vordruck 302 - nach dem am 19. Juni 1951 in London unterzeichneten Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Streitkräfte. Unionsversandpapiere sind nicht erforderlich, zudem entfällt die Sicherheitsleistung…

ZK-15801. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2020

…können, besonders dafür gebaut ist, die Beförderung von Gütern durch ein oder mehrere Beförderungsmittel ohne Umladung des Inhalts zu erleichtern, so gebaut ist, dass eine einfache Handhabung möglich ist, insbesondere bei Umladung von einem Beförderungsmittel auf ein anderes, so gebaut ist, dass es leicht beladen…

UZK-IAVerfahrenscodes im Zusammenhang mit Zollanmeldungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…B52 | Zur AVFür die Zwecke der aktiven Veredelung eingeführte und zum Austausch im Rahmen der Gewährleistungspflicht ausgeführte Waren° Zum Austausch im Rahmen der Gewährleistungspflicht gemäß Artikel 261 und 262 des Zollkodex ausgeführte Waren.* | B53 | PVPassive Veredelung im Rahmen von Abkommen mit Drittländern…

GK-0500Anlage 1
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Anlage 1 Übersicht über die Genehmigungspflicht im grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Straße Albanien | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Art. 1 des Abkommens vom 23. Juli 1973, BGBl. Nr. 463/1973 | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen…

GK-0500Schweiz
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Kabotage" (Beförderung von Gütern im gewerblichen Verkehr von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat mit einem in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug) ist seit 1. Jänner 2005 unabhängig davon zugelassen, ob das Fahrzeug auf derselben Fahrt und auf der gewöhnlichen Route durch die Schweiz…

GK-04200. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…Rechtsgrundlagen Die im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr mit in Österreich, in EU oder in EWR-Staaten oder in Drittstaaten zugelassenen Kraftfahrzeugen zu kontrollierenden Rechtsvorschriften sind 1.das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz - KflG), BGBl. I Nr. 203/1999; 2.die Verordnung (EWG…

GK-04100. Einführung
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (GelegenheitsverkehrsGelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 -Gesetz 1996 GelverkG); 2.das Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen), ABl. EG Nr. L 321 vom 26.11.2002 S. 13; 3.das Abkommen zwischen…

GK-04102.5. Abkommen EG - Schweiz
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…Abkommen EG - Schweiz Gemäß Artikel 17 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße, ABl. EG Nr. L 114 vom 30.04.2002 S. 91, unterliegt die gewerbsmäßige Beförderung von Personen im Gelegenheitsverkehr (Abschnitt…

UP-53006. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

…Transports keine Behandlung erfahren haben, die über das zur Erhaltung eines guten Zustands erforderliche Maß hinausgeht. Eine Lockerung vom Territorialitätsprinzip, wie in vielen anderen Abkommen, ist in dieser Verordnung nicht vorgesehen. 6.2. Unmittelbare Beförderung Die Präferenzbehandlung für Ursprungserzeugnisse gilt nur, wenn sie unmittelbar zwischen…

UP-51006. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

…Transports keine Behandlung erfahren haben, die über das zur Erhaltung eines guten Zustands erforderliche Maß hinausgeht. Eine Lockerung vom Territorialitätsprinzip, wie in vielen anderen Abkommen, ist in diesem WPA nicht vorgesehen. 6.2. Unmittelbare Beförderung Die Präferenzbehandlung für Ursprungserzeugnisse gilt nur, wenn sie unmittelbar zwischen…

UP-48106. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien19.01.2016

…muss die Sendung schon im Ausfuhrstaat für einen Abnehmer im Bestimmungsstaat aufgegeben worden sein. a)In Zweifelsfällen ist dies durch ein durchgehendes Frachtpapier nachzuweisen. Andernfalls ist eine von der Zollbehörde des Durchfuhrlandes erteilte Bestätigung (wird im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über, mit dem die…