Anhang 32-04 Mitteilung an den Bürgen über die Nichterledigung eines Unionsversandverfahrens Gemeinsame Datenanforderungen für die Mitteilung: a)Bezeichnung und Anschrift der Zollbehörde des Abgangsmitgliedstaats, die für die Unterrichtung des Bürgen über die Nichterledigung des Verfahrens zuständig ist, b)Name und Anschrift des Bürgen, c…
Artikel 286 Versorgung der NATO-Truppen mit den NATO-Vordrucken 302 (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe e und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe e des Zollkodex) Die benannte Zollstelle des Abgangsmitgliedstaats stellt den in ihrem Gebiet stationierten NATO- Truppen die NATO-Vordrucke 302 zur Verfügung…
…Versorgung der Streitkräfte des Mitgliedstaats mit den EU-Vordrucken 302 (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) Die benannte Zollstelle des Abgangsmitgliedstaats stellt den in ihrem Gebiet stationierten Streitkräfte des Mitgliedstaats die EU-Vordrucke 302 zur Verfügung…
…Erhebung der Zollschuld (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Wird nach Einleitung des Suchverfahrens und vor Ablauf der Frist gemäß Artikel 77 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Zollbehörde des Abgangsmitgliedstaats nachgewiesen…
…gilt als ordnungsgemäß beendet, wenn der Inhaber des Verfahrens eines der folgenden von der Zollbehörde des Abgangsmitgliedstaats anerkannten Dokumente mit Angaben zur Identifizierung der Waren vorlegt: a)ein von der Zollbehörde des Bestimmungsmitgliedstaats bestätigtes Dokument mit Angaben zur Identifizierung der Waren, in dem bescheinigt wird…
…dem die Waren der Bestimmungszollstelle hätten gestellt werden sollen, sofern nicht vor Ablauf dieser Frist der für den Ort zuständigen Behörde, an dem nach Erkenntnissen der Zollbehörde des Abgangsmitgliedstaats der Sachverhalt eintrat, der die Zollschuld begründete, ein Antrag auf Übertragung der Erhebung der Zollschuld übermittelt…
…2, Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 98 des Zollkodex) (1) Wurde das Unionsversandverfahren nicht erledigt, müssen die zuständigen Zollbehörden des Abgangsmitgliedstaats den Bürgen innerhalb von neun Monaten nach Ablauf der Frist, in der die Waren der Bestimmungzollstelle hätten gestellt werden sollen, über…
…Sie können auch auf Basis einer Risikobewertung oder stichprobenweise durchgeführt werden. (2) Die zuständige Zollbehörde reagiert unverzüglich auf Ersuchen um Durchführung einer nachträglichen Kontrolle. (3) Richtet die zuständige Zollbehörde des Abgangsmitgliedstaats ein Ersuchen an die für eine nachträgliche Kontrolle der Angaben zum Unionsversandverfahren zuständige Zollstelle…
…die Mitteilung über das Eintreffen der Waren geschickt hat, unverzüglich um die Kontrollergebnisse. Die Bestimmungszollstelle schickt die Kontrollergebnisse unverzüglich nach Erhalt des Ersuchens der Abgangszollstelle. (2) Sind bei der Zollbehörde des Abgangsmitgliedstaats noch keine Informationen eingegangen, welche die Erledigung des Unionsversandverfahrens oder die Erhebung der…
…ein Code, mit dem die Zollbehörde des Abgangsmitgliedstaats die betreffende Person ermitteln kann. (3) Der Inhaber des Verfahrens trägt die Anzahl und die individuellen Verschlusskennungen der besonderen Verschlüsse in die Versandanmeldung ein und bringt die Verschlüsse spätestens bei Überführung der Waren in das Unionsversandverfahren an.
…in den die vstW zu liefern oder in dem sie zu verwenden sind. Art. 3 Z 14 SystemRL 2.4.9. Abgangsmitgliedstaat Abgangs-MS ist jener MS, in dem der Versand oder die Beförderung vstW beginnt. 2.4.10. Kombinierte Nomenklatur Die Kombinierte Nomenklatur (KN…
…der von den zuständigen Behörden dafür bestimmten Zentralstelle; diese Stelle behält ein Exemplar und sendet das zweite Exemplar nach Anbringen ihres Sichtvermerks an die zuständige Zollstelle im Abgangsmitgliedstaat zurück (an die auf dem Formblatt 302 genannte Anschrift). Wird der von den Zollbehörden bestätigte Rückschein bei…
…194/1961 | BegleitdokumentVO | Verordnung (EWG) Nr. 3649/92 der Kommission vom 17. Dezember 1992 über ein vereinfachtes Begleitdokument für die Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die sich bereits im steuerrechtlich freien Verkehr des Abgangsmitgliedstaats befinden, ABl. Nr. L 369 vom 18.12.1992 S…
…in AT: zB EORI-Nr. ATEOS1000001234, mit dem die Zollbehörde des Abgangsmitgliedstaats die betreffende Person ermitteln kann. Beispiel: In AT ist folgende Form des besonderen Verschlusses vorgesehen: 00000000 EORI-Nr.: ATEOS1000001234 - A00001 (erste Stelle zur Unterscheidung von Standorten; falls gewünscht, fortlaufende Zahl). 1.6.3…
…dem die Waren der Bestimmungszollstelle hätten gestellt werden sollen, sofern nicht vor Ablauf dieser Frist der für den Ort zuständigen Behörde, an dem nach Erkenntnissen der Zollbehörde des Abgangsmitgliedstaats der Sachverhalt eintrat, der die Zollschuld begründete, ein Antrag auf Übertragung der Erhebung der Zollschuld übermittelt…
…Diese Vorgangsweise zielt darauf ab, zu vermeiden, dass der Versender im Abgangsmitgliedstaat eine Steuererstattung zu einem Zeitpunkt beantragt, in dem die Steuer im Empfangsmitgliedstaat noch nicht entrichtet wurde. Das Zollamt kann im Bedarfsfall den Versand der Eingangsmeldung stoppen oder beschleunigen. Hinsichtlich der Ersatznachweise gelten die…
…Ausfuhr auszugehen. Sollen diese Waren jedoch aus dem EFTA-Land nach einer Frachtunterbrechung und anschließender Neuaufgabe nach einem Ort im Zollgebiet der Union weiterbefördert werden, so wird beim Abgang der Sendung im ursprünglichen Abgangsmitgliedstaat nicht von einer Ausfuhr ausgegangen, wenn der Beteiligte nachweist, dass es…
…TC10) war bei keiner Durchgangszollstelle zu finden. Daher gilt das Abgangsland Deutschland als Ort des Entstehens der Zollschuld. im Unionsversandverfahren: an dem Ort, an dem die Waren in das Verfahren übergeführt wurden (Abgangsmitgliedstaat); oder an dem Ort, an dem die Waren im Rahmen des Verfahrens…
…92 vom 17. Dezember 1992 über ein vereinfachtes Begleitdokument für die Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die sich bereits im steuerrechtlich freien Verkehr des Abgangsmitgliedstaates befinden in der jeweils geltenden Fassung (außer Kraft mit 13. Februar 2023 unter Berücksichtigung einer Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2023…
…Unionsversandverfahren gilt als ordnungsgemäß beendet, wenn der Inhaber des Verfahrens eines der folgenden von der Zollbehörde des Abgangsmitgliedstaats anerkannten Dokumente mit Angaben zur Identifizierung der Waren vorlegt: ein von der Zollbehörde des Bestimmungsmitgliedstaats bestätigtes Dokument mit Angaben zur Identifizierung der Waren, in dem bescheinigt wird…