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UStR 2000 Rz 2601–260219. Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld (§ 19 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…Hinsichtlich der Möglichkeit einer Betriebsstättenbescheinigung siehe Rz 3494. Vorsteuerabzug des ausländischen Leistungsempfängers Siehe die Ausführungen in Rz 2601a zu "Vorsteuerabzug des ausländischen Leistungsempfängers ohne Betriebsstätte in Österreich". Abgabe von Umsatzsteuererklärungen Siehe Rz 2601b. Veranlagung Siehe Rz 2601b. Haftung Siehe Rz 2601a. 19.1.1.2…

VereinsR 2001 Rz 793–8328 Haftungsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…dann, wenn nach einem Wechsel in der Person desgesetzlichen Vertreters (zB der nach den Statuten zur Vertretung des Vereins befugten Person) der Vertreter erkennt, dass bereits abgegebene Erklärungen zur Festsetzung von Abgaben (zB Umsatzsteuererklärungen gemäß § 21 Abs. 4 UStG 1994) unrichtig oder unvollständig sind oder…

EnAbgR Rz 145–1483.4 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…im Inland umsatzsteuerbare Lieferungen. Da das Finanzamt Graz-Stadt für die Umsatzbesteuerung von Unternehmern, die im Inland weder über einen Sitz, eine Niederlassung, eine Betriebsstätte oder einen Wohnsitz verfügen, zuständig ist, muss sich der ausländische Lieferer bei diesem Finanzamt erfassen lassen und entsprechende Umsatzsteuererklärungen einreichen.

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…das Finanzamt Österreich ist der Zeitpunkt der Abgabe jener Steuererklärung, mit der jener Schwellenwert unterschritten wird, der in den beiden vorangegangenen Abgabenerklärungen überschritten worden ist, und die Kenntniserlangung des Finanzamtes Österreich von seiner Zuständigkeit. Die beiden zuletzt abgegebenen Umsatzsteuererklärungen und die beiden zuletzt abgegebenen Körperschaftsteuererklärungen…

UStR 2000 Rz 4131–4142121. Erklärungen (Art. 21 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

121. Erklärungen (Art. 21 UStG 1994) 121.1. Nichtunternehmer Rz 4131: Gemäß Art. 21 UStG 1994 gelten die Vorschriften des § 21 UStG 1994 betreffend UVA, Vorauszahlung und Veranlagung (Steuererklärung) auch für juristische Personen, die ausschließlich eine Erwerbsteuer (siehe Rz 3585 bis Rz 3588) oder eine…

UStR 2000 Rz 4226121.11. Gesonderte Erklärung von innergemeinschaftlichen Lieferungen
geltende FassungRichtlinien29.11.2013

121.11. Gesonderte Erklärung von innergemeinschaftlichen Lieferungen Rz 4226: Gemäß Art. 21 Abs. 11 UStG 1994 hat der Unternehmer die Bemessungsgrundlagen seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen und seiner Lieferungen an die Empfänger beim Dreiecksgeschäft auch in der UVA und in der Steuererklärung gesondert zu erklären. Die gesonderte…

UStR 2000 Rz 2751–278621. Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung (§ 21 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…außer Ansatz, sofern sich für den Voranmeldungszeitraum weder eine Vorauszahlung noch ein Überschuss ergibt. Wurde die genannte Umsatzgrenze hingegen überschritten, besteht die Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen. Beispiel: Ein Arzt, dessen Umsätze gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 im Jahr 20202024 500.000…

LStR 2002 Rz 915–91714 STEUERERKLÄRUNGSPFLICHT (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

… 41 Abs. 1 Z 3 und 4 EStG 1988 besteht erst nach Aufforderung durch das FA die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung. Bei der Verpflichtung zur Einreichung von Abgabenerklärungen nach Aufforderung durch das FA kommt es nicht darauf an, ob eine Abgabepflicht besteht oder nicht…

UStR 2000 Rz 871–8736.1.10. Umsätze von Blinden und dem Postwesen dienende Umsätze
geltende FassungRichtlinien23.11.2011

…Rz 872: Der Unternehmer hat die Möglichkeit, jährlich bei Abgabe der Umsatzsteuererklärung auf die Befreiung zu verzichten (VfGH 23.10.1980, G 37/79). Der Verzicht hat keine Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von einkommensteuerlichen Begünstigungen. 6.1.10.2. PostPostdienstleistungen Rz 873: Nach der Judikatur…

UStR 2000 Rz 2794–282121.4. Veranlagung
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

21.4. Veranlagung Rz 2794: Im Zusammenhang mit der Veranlagung steht die grundsätzliche Verpflichtung des Unternehmers zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr. Nicht hiezu verpflichtet sind Kleinunternehmer im Sinne des § 21 Abs. 6 UStG 1994, Unternehmer, die unter die Durchschnittssatzbesteuerung des § 22 UStG…

UStR 2000 Rz 3981–4020107. Innergemeinschaftliche Lieferung (Art. 7 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…hat und dass die Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen und die noch fehlende Aufzeichnung der UID des Abnehmers bis zum gesetzlichen Termin zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung nachgeholt wird. Rz 2584 bleibt unberührt. Bei der Lieferung dürfen nicht die Vorschriften über die Differenzbesteuerung zur Anwendung gelangen…

UStR 2000 Rz 2851–287322. Besteuerung der Umsätze bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 22 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…erbracht wird, von 7% (bis 31.12.2015: 8%) der Bemessungsgrundlage zu entrichten, ohne dass ein weiterer Vorsteuerabzug möglich wäre. Für die Zusatzsteuer gelten die allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, somit auch die Vorschriften über die Steuerbefreiungen, die Aufzeichnungspflichten, die Umsatzsteuervoranmeldung und die Umsatzsteuererklärung. Da die…

UStR 2000 Rz 4297–4300125a. Sonderregelung für EU-Unternehmer, die sonstige Leistungen an Nichtunternehmer erbringen, für innergemeinschaftlichen Versandhandel und innerstaatliche Lieferungen durch Plattformen oder andere elektronische Schnittstellen (Art. 25a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Berichtigungen von Erklärungen für Umsätze, die vor dem 1.1.2021 erbracht wurden und im Vereinigten Königreich steuerbar sind, können nur bis einschließlich 31.12.2021 vorgenommen werden. Ein Steuerbescheid hinsichtlich der in Österreich ausgeführten Umsätze ergeht nur, wenn der Unternehmer die Abgabe der Erklärung…

VereinsR 2001 Rz 870–8779.1.2 Musteranträge
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…| 157,30 Euro Die Vorsteuern aus Verwaltungsgemeinkosten (insgesamt 300 Euro) sind daher in Höhe von 200 Euro abzugsfähig. Die Vorsteuern betragen daher insgesamt 11.500 Euro. In der Umsatzsteuererklärung U 1 sind daher folgende Eintragungen vorzunehmen: | | Bemessungsgrundlage | Steuer | KennzifferKennzahl 000…

EStR 2000 Rz 7543–755128.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…des Rechtsvorgängers entsprechende Berichtigungen vorzunehmen (§ 15 BAO). 28.4.3.1.4 Erklärungspflicht im Konkurs Rz 75477546: Im Konkursverfahren ist der Masseverwalter zur Abgabe der Steuererklärungen verpflichtet. Diese Verpflichtung betrifft auch Zeiträume vor Konkurseröffnung, unabhängig von einer vorhandenen Kostendeckung, und ist mit Zwangsstrafe durchsetzbar (VwGH…

EStR 2000 Rz 7552–755528.4.5 Form der Steuererklärungen (§ 44 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2009

28.4.5 Form der Steuererklärungen (§ 44 EStG 1988) 28.4.5.1 Buchführende Steuerpflichtige Rz 7552: Wer den Gewinn auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung (siehe §§ 124 und 125 BAO) oder freiwillig gemäß §§ 4 Abs. 1 oder 5 EStG 1988 ermittelt, hat der Steuererklärung eine…

EnAbgR Rz 37–431.5 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…Entrichtung Rz 39: Wird die Abgabe nicht entrichtet oder ist offensichtlich, dass die Monatszahlung wesentlich von der "richtigen" Monatszahlung abweicht, dann hat das Finanzamt gemäß § 5 Abs. 3 ElAbgG die Abgabe mit Bescheid festzusetzen. Durch diese Festsetzung wird die Fälligkeit der Abgabe nicht verändert. Rz…

VereinsR 2001 Rz 535–5443.8 Umsatzsteuervoranmeldung - Veranlagung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…wenn dieser Parteienvertreter über einen Internet-Anschluss verfügt und wegen Überschreitens der Umsatzgrenze (siehe UStR 2000 Rz 2751) zur Abgabe von Voranmeldungen verpflichtet ist. In den Fällen der Unzumutbarkeit der elektronischen Übermittlung ist zwingend der amtliche Vordruck U 30 (Druckversion oder die besorgte Internetversion) zu…

LStR 2002 Rz 1203–120427 LOHNSTEUERANMELDUNG (§ 80 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Lohnsteueranmeldungen ab, so verletzt er eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht im Sinne des § 33 Abs. 1 FinStrG (vgl. VwGH 14.2.1984, 83/14/0105). Eine von der Abgabenbehörde vorgenommene Schätzung der abzuführenden Beträge vermag daran nichts zu ändern (vgl. VwGH 22.10.1986, 83/13/0055).

UStR 2000 Rz 3972–3979106a. Verfahren zur Sonderregelung für EU-Kleinunternehmer (Art. 6a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Tätigkeit eingestellt hat. Eine Einstellung der Tätigkeit wird angenommen, wenn der Unternehmer die Abgabe der quartalsweisen Meldungen für acht Kalendervierteljahre unterlässt oder für acht Kalendervierteljahre keine Umsätze in den quartalsweisen Meldungen angibt. 106a.5. Festsetzung inländischer Umsätze Rz 3979: Nimmt ein Unternehmer, der sein Unternehmen…