RIS AI
3 594 Treffer1687 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 728–7566.3 Werbeabgabe (WerbeAbgG 2000)
geltende FassungRichtlinien12.01.2004

…anzuwenden, die nach dem 31. Mai 2000 erbracht werden. Diese Grenzen gelten daher auch rückwirkend. 6.3.1.16 Zuständigkeit (§ 7 WerbeAbgG 2000) Rz 756: Die Vollziehung dieses Bundesgesetzes obliegt der Finanzverwaltung. Wenn ein Verein sowohl auf Bundes-, Landes- Bezirks- und Gemeindeebene vertreten ist, ist…

UmgrStR 2002 Rz 1030–10593.6.3. Gewährung einbringungsgeborener Anteile
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…gegeben. Es bestehen jedoch keine Bedenken, die Verletzung einer Anwendungsvoraussetzung nicht gegeben zu sehen, wenn die Anteilsabtretungen innerhalb eines Monats nach dem Tag der Meldung vorgenommen werden. 3.6.4.3.2. Identität der Einbringenden und Anteilsinhaber der übernehmenden Körperschaft Rz 1045: § 19 Abs. 2…

KfzBStR 2021 Rz 1480–1485C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…gemäß § 6 Abs. 3 Z 3 VersStG 1953). Der Nachsichtsgrund einer sachlichen Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt nicht vor, weil ein vom Gesetzgeber beabsichtigtes Ergebnis eingetreten ist (siehe Rz 1484). Rz 1484: In jenen Fällen, in denen sich der Besteuerungszeitraum der Kraftfahrzeugsteuer (Besteuerung eines Monats gemäß …

EStR 2000 Rz 413911.2.3 Pauschale Gewinnermittlung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Rz 4139f). Ein gemäß § 124b Z 348 EStG 1988 steuerpflichtiger Umsatzersatz/Ausfallsbonus ieS stellt eine Betriebseinnahme dar. Besteht Unternehmereigenschaft und wird die Grenze für die Anwendung der Verordnung nicht überschritten (Rz 4139c), ist für die Anwendbarkeit der Pauschalierung ab der Veranlagung 2021 unerheblich, dass erzielte…

LStR 2002 Rz 705–71410.5.1.2 Reisevergütungen - Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…und Arbeitsstätte Rz 705: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein gegebenenfalls zustehendes Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro abgegolten. Arbeitsstätte (Dienstort) ist jener Ort, an dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird…

ZK-22609. Abgabenerhebung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…nbsp; | 5. Für die ersuchende Behörde Ort: Datum:   Unterschrift:   Dienststempel   | 6. Für die ersuchte Behörde Ort: Datum:   Unterschrift:   Dienststempel   Muster TC10 Grenzübergangsschein [Grafik]   Muster TC11, Eingangsbescheinigung [Grafik]   Muster TC31 [Grafik]   Muster TC33 [Grafik] &nbsp…

ZK-25001. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…der Situation gesetzt werden. Zuständigkeit Für die Verlängerung der Verwendungsfrist ist im Anwendungsgebiet die in der Bewilligung festgelegte Überwachungszollstelle zuständig. BMF-Vorlage Soll auf Grund des Antrages die insgesamte maximale Frist für die Erledigung (24 Monate) oder gegebenenfalls die besondere Höchstfrist (6 Monate) überschritten werden…

LRL 2012 Rz 58–673.8. Entgeltliche Gebäudeüberlassung (§ 2 Abs. 3 LVO)
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…zB Wohnen oder Gewerbe), Höhe der Miete und Erfahrungswerte des Vermieters bei vergleichbaren Vermietungen zu berücksichtigen. Bei einer langfristigen Leerstehung (mehr als 6 Monate) sind die durch die Leerstehung anfallenden Kosten (zB nicht weiterverrechenbare Betriebskosten) in der Prognoserechnung zusätzlich zu berücksichtigen. Bei einer kurzfristigen Leerstehung…

UmgrStR 2002 Rz 1598–16185.3. Steuerliche Bewertung des zu übertragenden Vermögens (§ 29 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…geführt hätte. 5.3.5.3. Einlagen als verdeckter Spitzenausgleich Rz 1609: Einlagen zum Zwecke der Herstellung einer den gesellschaftsvertraglichen Beteiligungsverhältnissen entsprechenden Teilungsmasse kurz vor dem Teilungsstichtag (Richtwert: 6 Monate) können als verdeckter Spitzenausgleich Ausgleichszahlungscharakter haben und fallen diesfalls unter die Drittelbegrenzung des § 29 Abs…

UStR 2000 Rz 1931–198312.2.5. Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…gängige" Modelle, können diese in durchschnittlicher Betrachtungsweise in kürzerer Zeit (ca. 6 Monate) weiterveräußert werden. Wenn trotz Verkaufsbemühungen innerhalb von 6 Monaten keine Weiterveräußerung erfolgt, kann bis zu einer Dauer von maximal 12 Monaten (noch) von einer "Bestimmung zum alsbaldigen Verkauf" ausgegangen werden. Ausnahmsweise kann…

ZK-25902.6.2. Erledigung des Verfahrens
geltende FassungRichtlinien10.10.2024

…verlängert werden, wobei die Gesamtfrist ein Jahr nicht überschreiten darf. 2.6.2.1.2. Frist bei Standardaustausch mit vorzeitiger Einfuhr Beim Standardaustausch mit vorzeitiger Einfuhr beträgt die Frist für die nachträgliche Ausfuhr der schadhaften Waren 2 (zwei) Monate. Sie beginnt mit dem Tag, an…

LStR 2002 Rz 109019.6.4 Überschreiten der Begünstigungsgrenzen
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

19.6.4 Überschreiten der Begünstigungsgrenzen Rz 1090: Überschreiten Abfindungen bzw. freiwillige Abfertigungen die Grenzen des ersten§ 67 Abs. 6 Z 1 und 2 EStG 1988 und zweiten Satzes des § 67 Abs. 6 EStG 1988, sind sie wie ein laufender Bezug im Zeitpunkt des Zufließens…

LStR 2002 Rz 868–87212.6.2 Abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen (§ 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

12.6.2 Abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen (§ 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988) Rz 868: Unterhaltsleistungen sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie beim Berechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Derart berücksichtigungsfähige Zahlungen unterliegen nur dem Selbstbehalt des Verpflichteten (§ 34 Abs. 4 EStG 1988). Darunter fallen…

KStR 2013 Rz 1366–137325.3.1.6 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Versicherungszweigen dann steuerlich unbedenklich, wenn die - entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben ermittelte - Grenze von 10% nur in einzelnen Jahren und nicht dauerhaft überschritten wird. 235.3.1.6.1 Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen Rz 1367: Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle hat gemäß § 153 VAG 2016…

LStR 2002 Rz 809–81011.11 Pensionistenabsetzbetrag (§ 33 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Abs. 6 EStG 1988) Rz 809: Für Pensionisten tritt an die Stelle des Verkehrsabsetzbetrages ein jährlicher Pensionistenabsetzbetrag, der bis zu einer bestimmten Höhe von zu versteuernden laufenden Pensionseinkünften zusteht und sich zwischen der oberen und unteren Grenze der Pensionseinkünfte gleichmäßig einschleifend auf Null vermindert. Maßgeblich…

EStR 2000 Rz 3370–33958.6 Vorsorge für Pensionen
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…entspricht. Die Überschreitung der Grenze ist aber insoweit unschädlich, als sie auf Pensionserhöhungen infolge allgemein gestiegener Lebenshaltungskosten, allgemeiner Lohnerhöhungen oder höherer Löhne für vergleichbare Gruppen von Arbeitnehmern zurückzuführen ist. Eine Überschreitung der Grenze infolge einer altersteilzeitbedingten Gehaltsreduktion ist im Hinblick darauf, dass § 6 Abs. 1…

EStR 2000 Rz 401–4084 Gewinnermittlung - Allgemeine Vorschriften (§§ 4 und 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…und land- und forstwirtschaftliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe besteht steuerlich Buchführungspflicht, wenn eine der beiden Grenzendie Umsatzgrenze des § 125 BAO überschritten wird. Rz 408: Die Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht unabhängig von der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der vorhandenen Aufzeichnungen (VwGH 25.6.1997, 93/15/0141)…

ZK-20305.4. Ausrüstungen für wissenschaftliche Forschung (C14)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Ausrüstungen, die zu nichtkommerziellen Zwecken eingeführt werden (Art. 51 Abs. 1 ZBefrVO). Die Befreiung bezieht sich nicht auf die Einfuhrumsatzsteuer (§ 6 Abs. 4 Z 4 lit. a UStG 1994). Ausrüstungen sind Instrumente, Apparate, Maschinen und ihre Zubehörteile einschließlich der Ersatzteile und eigens für die Instandhaltung…

UmgrStR 2002 Rz 761–7753.2. Einbringungsstichtag (§ 13 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…kommt § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 bezogen auf den 23.4.0123.4.X1 zur Anwendung. 3.2.2.2. Beginn der Rückwirkungsfrist Rz 772: Die Rückwirkungsfrist beginnt mit dem vertraglich festgelegten Einbringungsstichtag zu laufen und endet spätestens neun Monate später. Nur innerhalb…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…2), Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe im Sinn des VPDG sind (Z 3), Finanzdienstleistungen erbringen (Z 4 und 5), eine bestimmte Rechtsform haben (Privatstiftungen, Stiftungen oder Fonds (Z 6 und 7), Bauvereinigungen, die nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz als gemeinnützig anerkannt sind (Z 8), Teil einer Unternehmensgruppe gemäß …